270/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Steinbichler,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Klage der Europäischen Kommission gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien

 

 

In der Pressemitteilung IP/13/1113 der EU-Kommission vom 20.11.2013 heißt es u.a.:

„Die Europäische Kommission verklagt Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 % zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung der genannten Richtlinie durch die Mitgliedstaaten war der 5. Dezember 2010.

(…)

Die Kommission schlägt vor, ein tägliches Zwangsgeld von 40 512 EUR zu verhängen. Bei der Festlegung der vorgeschlagenen Zwangsgelder werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Im Falle eines positiven Urteils des Gerichtshofs sind die täglichen Zwangsgelder vom Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen. Über die endgültige Höhe der Zwangsgelder entscheidet der Gerichtshof.

Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens (Januar 2011) und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (September 2012) an Österreich hat die Kommission das Problem der fehlenden Umsetzung der Richtlinie bereits thematisiert. Trotz dieser Schritte steht die Umsetzung in Österreich noch aus.

Österreich hat bereits einen erheblichen Teil der aufgrund der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet. Allerdings müssen einige Bestimmungen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um die Regelung der Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe. Der Gewährleistung eines angemessenen Netzzugangs und der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen misst die Kommission besonders große Bedeutung zu.

(…) “

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

1.         Welche Nichtumsetzungen von einzelnen EU-Vorgaben hat die EU-Kommission in ihrer begründeten Stellungnahme von September 2012 konkret gerügt? (Anm.: Bitte um genaue Auflistung sämtlicher Kritikpunkte samt Stellungnahme dazu und Bekanntgabe des jeweiligen aktuellen Standes.)

2.         Warum hat Österreich – und hierbei das zuständige BMLFUW – die noch offenen EU-Vorgaben bis heute nicht umgesetzt?

3.         Was wurde seit September 2012 bzw. wird nun unternommen, damit Österreich einer Verurteilung und der Höchstgerichtstrafe noch entgehen kann?

4.         Wer bzw. welche Dienststelle ist für die nationale Umsetzung der in Rede stehenden EU-Richtlinie verantwortlich und welche Maßnahmen wurden bisher von wem jeweils diesbezüglich gesetzt?

5.         Seit wann ist im BMLFUW  bekannt, dass eine Klage gegen Österreich beim EuGH eingegangen ist?

6.         Was wird dieses Verfahren die Republik voraussichtlich kosten und wurden dafür Rückstellungen im Budget des BMLFUW vorgenommen? Wenn nein, warum wurden keine Rückstellungen getroffen?

7.         Wie viele sonstige Klagen laufen aktuell beim EuGH gegen Österreich, wofür sich das BMLFUW verantwortlich zeichnet? (Anm.: Bitte jeweils um Angabe der Causa und den aktuellen Stand.)

8.         Wie viele sonstige Klagen, begründete Stellungnahmen bzw. von der EU-Kommission gegen Österreich eröffnete Rechtsverletzungsverfahren laufen aktuell gegen Österreich, wofür sich das BMLFUW verantwortlich zeichnet? (Anm.: Bitte jeweils um Angabe der Causa und den aktuellen Stand.)