277/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Dolmetscherkosten der Exekutive

 

Unsere Exekutivbeamten sind immer öfter mit Personen konfrontiert, welche der deutschen Sprache wenn überhaupt, nur bedingt mächtig sind. Einvernahmen sind neben anderen Aufgaben für unsere Polizisten in vielen Fällen nur mehr unter Beiziehung eines Dolmetschers möglich. Berichten zu Folge, gingen die dafür anfallenden Kosten zu Lasten des Budgets der jeweiligen Abteilungen / Bezirks-, bzw. Stadtpolizeikommanden. Das Budget dieser wäre jedoch, obwohl die Dolmetscherkosten stiegen, nicht angehoben worden, was viele Kommanden und Dienststellen vor massive Schwierigkeiten stelle.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie viele Dolmetscher wurden bundesweit seitens der Exekutive in den vergangenen drei Jahren beauftragt? (aufgegliedert nach Jahren, Polizeiinspektionen und Sprachen)
  2. Wie hoch waren die Kosten dafür? (aufgegliedert nach Jahren, Polizeiinspektionen und Sprachen)
  3. Welche Voraussetzungen muß ein Dolmetscher nachweisen, um seine Dienste der Exekutive zur Verfügung stellen zu können?
  4. Wer überprüft diese Voraussetzungen?
  5. Wer schließt die entsprechenden Verträge mit Dolmetschern ab?
  6. Welche Rechte und welche Pflichten erwachsen einem Dolmetscher auf Grund eines derartigen Vertrages?
  7. Wonach richten sich die Honorare für Dolmetscher?
  8. Zu Lasten wessen Budgets gehen/gingen diese Dolmetscherkosten?
  9. Wie viele Dolmetscher, welche der Exekutive zur Verfügung stehen, haben derzeit ein Vertragsverhältnis mit dem BM.I, bzw. einer nachgeordneten Dienststellen? (aufgegliedert nach Sprachen und Polizeiinspektionen)