300/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke

 

 

Die Linzer Eisenbahnbrücke stand bisher für den Eisenbahn- und Individualverkehr in der oberösterreichischen Landeshauptstadt zur Verfügung. Nunmehr hat das Bundesdenkmalamt den Denkmalschutz aufgehoben und eine offizielle Bewilligung für den Abriss erteilt.

Wie kürzlich Medienberichten zu entnehmen war, werden die Bundesbahnen die Benutzung der Linzer Eisenbahnbrücke ab 2014 einstellen und nicht mehr für deren Erhalt aufkommen.

Die weitere Zukunft der Linzer Eisenbahnbrücke ist ungewiss. Derzeit liegen noch keine konkreten Lösungsvorschläge über einen etwaigen Erhalt sowie über alternative Lösungen im Bereich der Eisenbahnbrücke vor.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Welche Pläne in Bezug auf den Erhalt der Linzer Eisenbahnbrücke gibt es?

2.     Soll es zu einer Generalsanierung der Linzer Eisenbahnbrücke kommen?

3.     Wenn ja, welche Kosten würden durch eine solche Generalsanierung entstehen und wer kommt für diese Kosten auf?

4.     Wurden Alternativen zur Generalsanierung geprüft und wenn ja, welche?

5.     Inwieweit wurden alternative bzw. zusätzliche Donauquerungen geprüft?

6.     Werden Varianten für einen Neubau der Brücke geprüft und wenn ja, wie stellen sich die einzelnen Varianten im Detail dar?

7.     Wer ist für eine allfällige Neuerrichtung dieser Brücke zuständig?

8.     Wie lange würde die Neuerrichtung einer Brücke dauern?

9.     Wie hoch sind die Kosten für die Neuerrichtung einer Brücke und wer muss für diese Kosten aufkommen?

10.  Wird es für einen Neubau bzw. die Generalsanierung eine Kostenaufteilung zwischen Bund, Land Oberösterreich und Stadt Linz geben?

11.  Wenn ja, in welchem Verhältnis?


12.  Ist es angedacht, zusätzlich im unmittelbar anschließenden Bereich eine neue Donauquerung zu errichten?

13.  Gab es im Hinblick auf notwendige Sanierungsarbeiten in der Vergangenheit Versäumnisse der ÖBB?

14.  Wann kann mit einer konkreten Entscheidung betreffend der Zukunft der Eisenbahnbrücke gerechnet werden?

15.  Ab wann wird die Benutzung der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr verboten?

16.  Welche „Ausweichrouten“ sind ab dem Zeitpunkt der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen?

17.  Welche Maßnahmen beim öffentlichen Verkehr (Verbesserungen/Umstellungen beim Angebot, Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher Verkehrsmittel etc.) sind mit der Sperre der Eisenbahnbrücke für den motorisierten Individualverkehr geplant?

18.  Welche Überlegungen und Pläne für die Zukunft des öffentlichen Verkehrs gibt es für die Linzer Eisenbahnbrücke?

19.  Welche Verkehrsteilnehmer sollen in Zukunft – unabhängig davon, ob es zu einer (General)Sanierung oder einem Neubau der Eisenbahnbrücke kommt - diese Donauquerung benutzen dürfen?