304/J XXV. GP
Eingelangt am 18.12.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend der BVD Verordnung.
BVD (Bovine Virusdiarrhoe) gehört zu den weltweit wirtschaftlich bedeutendsten Infektionserkrankungen des Rindes. Zahlreiche Länder haben sich für aktive Bekämpfung und Überwachungsprogramme von BVD entschieden.
Der Übertragungsweg von BVD erfolgt hauptsächlich über persistent infizierte Tiere (PI Tiere). Sie sind die wichtigste Quelle der Virusverbreitung (Transmissionsquelle). Die Entstehung eines PI Tieres erfolgt durch eine Infektion des ungeborenen Kalbes über das Muttertier zwischen dem 40. und 120. Tag der Trächtigkeit. Zu diesem Zeitpunkt ist das Immunsystem des Fetus noch nicht vollständig ausgebildet und es entsteht eine lebenslange Virämie. Das Kalb erkennt den Erreger nicht als solchen und wird als Virusausscheider (PI Tier) geboren.
Laut der österreichischen BVD-Verordnungen müssen all jene Betriebe, die nicht als amtlich BVD-virusfrei anerkannt sind, Einzeltieruntersuchungen bei jedem Tier das in Verkehr gebracht wird, vornehmen. Erst wenn ein Betrieb den Status amtlich anerkannt BVD-virusfrei erreicht, erhält er Ausnahmen von der verpflichtenden Einzeltieruntersuchung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage