341/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend vom Bundeskriminalamt als gefälscht erkannte und der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als echt bestätigte Führerscheine

 

 

Der FPÖ vorliegenden Informationen zufolge ist das Bundeskriminalamt (.BK) des Öfteren damit beschäftigt, Führerscheine von in Österreich aufhältigen Personen, va nigerianischer Staatsbürgerschaft, auf deren Authentizität hin zu überprüfen. Diese Überprüfungen kommen in der Regel zum Ergebnis, dass es sich bei den betreffenden Führerscheinen um Fälschungen handelt.

 

Wie sich in der Zwischenzeit herausstellt, ist davon indessen nicht nur die Bundesrepublik Nigeria betroffen, sondern ua auch Islamische Republik Pakistan. Eine Information, die durch jüngste Medienberichte bestätigt erscheint:

 

("Krone", 22. Nov. 2013)

 

In der Folge wenden sich die betreffenden, mit – nach Erkenntnissen des .BK – gefälschten Führerscheinen ausgestatteten Personen meist an die Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Wien, welche sodann die Richtigkeit der Führerscheine bestätigt. Aufgrund internationaler Vereinbarungen ist jedoch die Republik Österreich gezwungen diese – vom .BK als Fälschungen enttarnte, aber von der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als authentisch bestätigten Führerscheine – als echt anzuerkennen.


Da in der Alltagspraxis in Österreich Führerscheine als amtlichen Personalausweisen oder Reisepässen gleichwertige Dokumente behandelt werden, sind diese lt. .BK gefälschten Führerscheine allerdings Türöffner um Bankkonten zu eröffnen, Telefonverträge abzuschließen etc.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Ist Ihnen der o.g. Sachverhalt, wonach das .BK in vielen Fällen pakistanische Führerscheine als Fälschungen enttarnt, welche jedoch von der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als authentisch bestätigt werden, bekannt?

2.     Falls ja, wurde seitens des BKA bereits einmal Kontakt mit dem BMEIA aufgenommen, aufgrund welcher Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan die Republik Österreich dazu verpflichtet ist, die vom .BK als Fälschungen erkannten, jedoch von der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als authentisch bestätigten Führerscheine offiziell als echte Dokumente anzuerkennen?

3.     Falls ja, gibt es in Österreich auch Personen mit Führerscheinen anderer Staaten, die vom .BK als Fälschungen entlarvt worden, jedoch von der betreffenden Botschaft als authentisch bestätigt worden sind?

4.     Aufgrund welcher Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan ist die Republik Österreich dazu verpflichtet, die vom .BK als Fälschungen erkannten, jedoch von der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan als authentisch bestätigten Führerscheine offiziell als echte Dokumente anzuerkennen?

5.     Gibt es Bestrebungen des BKA, die o.g. Praxis abzustellen?

6.     Falls ja, welche?

7.     Falls nein, warum nicht?