345/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Ignorieren der gesetzlich verankerten Mehrsprachigkeit in Südtirol durch italienische Behörden

Folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

 

Bei einer Polizeikontrolle in der Provinz Pordenone wurde der Fahrzeuglenker eines Transportunternehmens dazu aufgefordert, seinen Arbeitsvertrag vorzulegen. Der vorgezeigte Vertrag in deutscher Sprache wurde von den Ordnungshütern jedoch nicht akzeptiert. Der Vorgesetze des Lenkers versuchte daraufhin telefonisch den Polizeibeamten auf europäische Richtlinien und Bestimmungen hinzuweisen. „Qui siamo in Italia“ entgegnete ihm ein aufgebrachter Ordnungshüter. Das Transportunternehmen leistete anschließend der Aufforderung sofort Folge und übersendete innerhalb von 30 Minuten eine italienische Übersetzung des Vertrages an die zuständige Polizeidienststelle. Trotzdem erhielt das Unternehmen einen Bußgeldbescheid. Straftat laut Protokoll: Arbeitsvertrag „lingua tedesca“.

 

Der Unternehmer legte gegen den Bußgeldbescheid Rekurs ein. Bald schon wurde er jedoch eines Besseren belehrt und erhielt postwendend die negative Antwort des zuständigen Präfekten. Nun muss sich der Transporteur auch noch vor dem Gericht in Pordenone verantworten. Die Kosten für einen entsprechenden Rechtsbeistand werden sich vermutlich im vierstelligen Bereich bewegen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

  1. Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?
  2. Wenn nein, sind Ihnen ähnliche Vorfälle bereits zugetragen worden?

3.         Ist es Aufgabe einer Südtiroler Firma die in der Begründung angesprochenen Papiere auf italienischem Staatsgebiet, also außerhalb Südtirols, doppelsprachig mitzuführen oder widerspricht dies einschlägigen Bestimmungen des Autonomiestatut samt Folgebeschlüssen?

4.         Ist dieser Vorfall, bei dem sich italienische Behörden eindeutig über europäische Bestimmungen hinwegsetzen, aus Ihrer Sicht ein Anlass zum Einschreiten aufgrund Österreichs Schutzfunktion für die deutschsprachigen und ladinischen Minderheit in Südtirol?

a.         Wenn ja, welche Initiativen werden Sie setzen oder veranlassen?

b.         Wenn nein, warum nicht?