349/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Programm für die ländliche Entwicklung (ELER 2014-2020)

BEGRÜNDUNG

 

 

Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik.

Die Umsetzung der ländlichen Entwicklung in Österreich im Zeitraum 2014 - 2020

wird durch ein bundesweites Programm erfolgen. Bisher sind auf der Website des

Landwirtschaftsministeriums nur wenige Details bekanntgegeben worden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)   Wird das Programm für die ländliche Entwicklung für die Förderperiode 2014- 2020 wieder als Sonderrichtlinie konzipiert oder wird es eine gesetzliche Grundlage z.B. ein Rahmengesetz für den ländlichen Raum geben?

2)    Wie können die politischen Parteien an der Entstehung des neuen Programmes im National- und Bundesrat mitwirken?

3)    Welche Organisationen und Institutionen sind bei den Vorberatungen zum neuen Programm für die ländliche Entwicklung eingebunden worden? Nach welchen Kriterien und von welchen Behörden oder Personen wurden diese Organisationen ausgewählt?

4)    Welche Arbeitsgruppen sind im konkreten für die Erstellung des neuen ELER 2015-2020 eingerichtet worden und welches sind die jeweiligen Mitglieder?


5)    Wann wird der Programm-Entwurf offiziell bei der EU-Kommission bzw. bei der zuständigen DG AGRI eingereicht werden?

6)    Welche schriftlichen Stellungnahmen von den zuständigen Brüssler Behörden zu den österreichischen Programmentwürfen liegen bisher vor? Wie sehen diese im Detail aus?

7)   Wie wird die Mittelverteilung auf die einzelnen thematischen Prioritäten gemäß österreichischem Partnerschaftsvertrag voraussichtlich aussehen?

8)   Welche konkreten Maßnahmen sind in der neuen Förderperiode 2014-2020 geplant? Welchen thematischen Prioritäten sind die einzelnen konkreten Maßnahmen zugeordnet?

9)   Wie viele Budget-Mittel aus dem ELER werden für die eigenständige Maßnahme Biologische Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden?

10) Wird ein umfassender und begleitender Bio-Aktionsplan für die Periode 2014- 2020 erstellt? Was sind die konkreten Ziele für den Ausbau des Biolandbaus in Österreich gemäß diesem Plan bzw. gemäß zugeteilter Fördermittel?

11) Welche Maßnahmen sind für den Grundwasserschutz vorgesehen?

12) Welche konkreten Maßnahmen zur Förderung der Humuswirtschaft und gegen den Klimawandel sind vorgesehen?

13) Welche Förder-Maßnahmen zur Pestizid-Reduktion im Acker-, Wein- und Obstbau werden gesetzt?

14) Wird ein generelles Verbot des Einsatzes von Glyphosat, ähnlicher Totalherbizide oder anderer Pestizide im Agrarumweltprogramm festgelegt?

15) Es ist bekannt, dass Strukturdefizite und programmatische Hürden in der Vergangenheit zur nicht optimalen Ausschöpfung der Programm-Mittel beigetragen haben. Durch welche Maßnahmen will der Minister dies für die kommende Periode verbessern?

16) Sieht der Minister eine Einstiegsmaßnahme für das Agrarumwelt-Programm vor, die ein besonderes Augenmerk auf die Biodiversität legt? Wird die Maßnahme Erhaltung von Streuobstbeständen weitergeführt werden?

17) Welche Maßnahmen für das Übergangsjahr 2014 wurden von der EU genehmigt? Worin unterscheiden sich diese vom eingereichten Änderungsantrag?

18) Wann wird der Entwurf des neuen Programmes für den ländlichen Raum

2015-2020 dem österreichischen Nationalrat übermittelt bzw. im zuständigen Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgestellt?