351/J XXV. GP

Eingelangt am 18.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Regionalpolitik in Österreich - STRAT.AT 2020

BEGRÜNDUNG

 

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die EU-Fondsperiode 2014-2020 sehen vor, dass zukünftig alle „Europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ (Sozialfonds/ESF, Regionalfonds/EFRE, Ländliche Entwicklung/ELER, Kohäsions-fonds/KF, Fischereifonds/EMFF) auf die Wachstumsstrategie Europa 2020 und ihre Kernziele abgestimmt sein sollen und so die Strategieumsetzung in den Mitglieds-staaten unterstützen.

Auf EU-Ebene wird dazu ein Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) erstellt. Auf nationaler Ebene ist im Kommissionsvorschlag für jeden Mitgliedsstaat die Erstellung einer sogenannten Partnerschafts-vereinbarung vorgesehen, die das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den einzelnen nationalen/regionalen operationellen Programmen der verschiedenen Fonds darstellt.

Der Prozess zur Erstellung der österreichischen Partnerschaftsvereinbarung nennt sich STRAT.AT 2020.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Bundes- und Landesstellen bzw. welche Abteilungen in den Ministerien bzw. Personen oder Organisationen sind konkret mit der Vorberatung und Erstellung der Partnerschaftsvereinbarung betraut?


2)    Wie wurde die Auswahl der betroffenen Personen und Institutionen durchgeführt und auf Basis welcher österreichischer Rechtsnorm agieren diese?

 

3)    Auf welche Art und Weise wurde oder wird der österreichische Nationalrat auf welche Weise der Bundesrat bei der Gestaltung und den strategischen Festlegungen der Partnerschaftsvereinbarung mit einbezogen?

 

4)    Auf welche Art wurden die regionalen Akteure und Nicht-Regierungs-organisationen bei der Strategiefindung eingebunden und auf welche Art und Weise ist dies dokumentiert?

 

5)    Um wie viel EU-Finanzmittel um wieviel nationale Mittel (Bund und Länder) für die österreichischen Regionen geht es konkret? Wie verteilen sich diese Fördergelder voraussichtlich auf die Bundesländer?

 

6)    Welche Fördergebiete auf Basis der NUTS 3 Systematik können in Österreich mit Fördermitteln rechnen bzw. wie verteilen sich diese Fördermittel gemäß strategischem Ansatz der Partnerschaftsvereinbarung auf die einzelnen Regionen?

 

7)    Wann wird die Partnerschaftsvereinbarung voraussichtlich bei der EU-Kommission bzw. den zuständigen EU-Stellen offiziell eingereicht?

 

8)    Gibt es eine offizielle Stellungnahme von Seiten der EU bzw. von verschiedenen Generaldirektionen der EU zu Entwürfen der österreichischen Partnerschafts-Vereinbarung? Wenn ja, was beinhalten diese Stellungnahmen im Detail und wann wurden diese an die österreichischen Behörden übermittelt? Werden diese Schreiben auch dem Nationalrat zu Kenntnis gebracht oder auf der Homepage veröffentlicht?

 

9)    Wird die endgültige Partnerschaftsvereinbarung dem österreichischen Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden? Wenn nein, womit begründen Sie dies?