354/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend mögliches Versickern österreichischer Sportfördermittel

 

 

Die „Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel“ betragen derzeit pro Jahr 80 Millionen Euro. Dieses Geld wurde bislang gemäß §§ 10 und 11 Bundes-Sportförderungs-gesetz 2005 auf diverse Sportverbände und -organisationen verteilt.

Nicht zuletzt durch die Vorgänge im Schwimmverband samt derzeit 72.5060.- Euro an Rücküberweisung von Fördermitteln wurde seitens des Sportministers eine Prüfung der Sportförderungsmittelverwendung beauftragt.

Mit 1.1.2014 tritt das neue Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 in Kraft, durch das es zu einer Neuorganisation der Sportförderung kommt. Dadurch erhofft man sich zielgerichtetere Förderungen und insbesondere mehr Erfolge bei künftigen sportlichen Großereignissen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch waren die tatsächlichen Auszahlungen der allgemeinen Sportförderung jeweils in den letzten 3 Jahren?

2.    An wen genau sind diese Gelder jeweils ausgezahlt worden?

3.    Welcher Teil dieser Gelder ist direkt an Sportlerinnen und Sportler ausgezahlt worden?

4.    Welcher Teil der Gelder ist an Sportorganisationen bzw. Sportverbände ausgezahlt worden?

5.    Welcher Teil der Sportförderung sollte schlussendlich an Sportler, d.h. eventuell über den Zwischenweg Sportorganisation/Sportverband ausgezahlt werden?

6.    Wer prüft, ob ein Sportler/eine Sportlerin, die ein Förderansuchen gestellt hat, die einer Sportorganisation bzw. einem Sportverband zuerkannten Fördergelder der Besonderen Bundes-Sportförderungsmittel tatsächlich erhält?

7.    Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Fördergelder, die z.B. für eine bestimmte Sportlerin an einen Sportverband (quasi als Zwischenstation) überwiesen wurde, nie beim betreffenden Sportler angekommen ist?

8.    Wer entscheidet, ob Fördergelder, die von einem Sportler beantragt wurden, bewilligt werden?

9.    Wer zahlt diese Fördergelder aus?

10. An wen werden diese Fördergelder ausgezahlt?

11. Sind Unregelmäßigkeiten beim Bezug, der Weitervergabe bzw. Verwendung von Fördergeldern bislang nur beim Österreichischen Schwimmverband bekannt oder gibt es auch ähnliche Vorwürfe, die andere Sportorganisationen oder Sportverbände betreffen?

12. Werden im Zuge der vom BMLVS beauftragten Prüfung der Sportfördermittelverwendung nur die Genehmigung und Auszahlung von Fördermittel an den Schwimmverband geprüft?

13. Wenn nein, in welchem Umfang (Fördersumme, Zeitraum) wird die Vergabe, die Weitergabe und widmungsgemäße Verwendung von Sportfördermittel geprüft?

14. Welche Änderungen insbesondere in Bezug auf Transparenz und Effizienz sowie finanzielle Unterstützung für die betroffenen (Spitzen)Sportler erwarten Sie sich durch die Umstellungen bei der Sportförderung ab dem kommenden Jahr?