355/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Verein „Integratio“

 

 

Der gemeinnützige Verein „Integratio“ wurde laut Information unter http://www.integratio.at/frm_index.htm im Jahre 2002 auf Initiative des Bundessozialamtes LST OÖ, der Wirtschaftskammer OÖ und des Landes OÖ gegründet.
Er soll in wirtschaftsorientierter Weise die berufliche Integration und Rehabilitation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterstützen. Umfasst sollen alle Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Absicherung einer Erwerbstätigkeit sein.

Der Verein soll Menschen mit Behinderung unabhängig vom Geschlecht und der Form der Erwerbstätigkeit sowie Betrieben gleichermaßen zur Verfügung stehen.

 

Folgender Fall wurde uns zugetragen: Einer Frau wurde vom Bundessozialamt der Verein „Integratio“ empfohlen. Die Frau hatte einen Termin bei „Integratio“, eine Mitarbeiterin wollte mit ihr über ihre Krankheit sprechen und forderte Befunde und Ärztebriefe. Es war kein Arzt dabei, die Angestellte war auch keine Ärztin. Im weiteren Verlauf des Beratungsgespräches verlangte die Mitarbeiterin des Vereines „Integratio“  von der Frau, dass diese ein Formular ausfüllt, nach welchem sie auf den ihr zustehenden Schutz ihrer persönlichen Daten verzichtete. Nach einigen Wochen wurde die Frau wieder angerufen und aufgefordert, die ärztlichen Unterlagen endlich zu übermitteln.

Dieselbe Frau war kurz darauf beim AMS und wurde von einer Betreuerin gefragt: „Ja was lese ich denn da? Sie haben eine Behinderung? Man sieht ja nix?“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Wer zeichnet sich als Aufsichtsorgan des Vereines „Integratio“ verantwortlich?

2.    Ist Ihnen bekannt, welche Qualifikationen die Berater des Vereines „Integratio“ erfüllen?


3.    Ist Ihnen bekannt, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage die Berater ermächtigt sind, von den von ihnen beratenen Personen ärztliche Befunde zu verlangen?

4.    Ist Ihnen bekannt, wie viele Beratungssuchende in den Jahren 2002 bis 2013 vom Verein „Integratio“ betreut wurden?

5.    Ist Ihnen bekannt, wie viele Datensätze von Arbeitssuchenden mit Behinderung in den vergangenen 11 Jahren von „Integratio“ angelegt wurden?

6.    Ist Ihnen bekannt, an wie viele Unternehmen wie viele Datensätze zwischen 2002 und 2013 vom Verein „Integratio“ weitergeleitet wurden?

7.    Ist Ihnen bekannt wie dafür Sorge getragen wird, dass die Daten der Beschäftigungssuchenden von jenen Unternehmen, bei denen der Verein „Integratio“ um eine Beschäftigungsmöglichkeit angefragt hat, nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden?

8.    Ist Ihnen bekannt, dass die Klienten des Vereins „Integratio“ dazu aufgefordert werden, einen Datenschutz-Verzicht zu unterfertigen?

9.    Stehen dem Arbeitsmarktservice (AMS) sachverständige Berater mit ausreichender medizinischer Kompetenz zur Beratung von Arbeitssuchenden, die unter einer Behinderung zu leiden haben, zur Verfügung?

10. Wie kann das Arbeitsmarktservice garantieren, dass die erhobenen und zur Vermittlung eingesetzten Daten von Arbeitssuchenden mit Behinderung nicht von jenen Unternehmen, bei denen seitens des AMS wegen einer Beschäftigung angefragt worden ist, an Dritte weitergegeben werden?