358/J XXV. GP

Eingelangt am 19.12.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership)

 

Anläufe für ein transatlantisches Handelsabkommen hat es schon einige gegeben, diese scheiterten jedes Mal am Widerstand der Parlamente und der Öffentlichkeit. Im aktuellen Fall betreffend transatlantischem Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der USA und der EU sollen die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen stattfinden.

Nach derzeitigem Plan sollen neben dem für Freihandelsabkommen üblichen Abbau von ohnehin nur noch in geringem Maße vorhandenen Zöllen und Mengenbeschränkungen Standards in "nicht handelspolitischen Bereichen" vereinheitlicht werden. Darin könnten auch z.B. Sicherheitsnormen, Produktkennzeichnung wie auch Lebensmittelkennzeichnung, Grenzwerte von Schadstoffen, Nutzungsrechte von Grund und Boden u.v.m. erfasst sein. Diese Schutzbestimmungen werden unter 'unnötige bürokratische Hindernisse' zusammengefasst und abgebaut oder auf niedrigstem Niveau harmonisiert, nach dem Prinzip der Meistbegünstigung: Was im einen Land erlaubt ist, darf im anderen Land nicht verboten sein.

Die EU-Mitgliedstaaten müssten bis hin zur Gemeindeebene alle Bestimmungen dem umfassenden Regelwerk anpassen und "handelspolitische Störfaktoren" abbauen.
Das Abkommen ist praktisch irreversibel, denn es müssten für Änderungen alle Signatarstaaten zusammenkommen und gemeinsam eine Änderung beschließen. Frage

Über Streitfälle urteilt letztinstanzlich eine Kommission, deren Zusammensetzung mehr als unklar bzw. fragwürdig ist. So sollen als "Richter" auch Anwälten von Kanzleien zugelassen werden, die schon bisher mit Investitionsklagen gegen Staaten befasst waren.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

Anfrage

 

1.        Welche konkreten Inhaltspunkte, Vorwürfe und Kritikpunkte des  derzeit kolportierten transatlantischen Handelsabkommens TTIP inklusiver positiver und negativer Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft sind Ihnen als Wirtschaftsminister bereits bekannt, vor allem  in Hinsicht auf

 

a.         Konsumentenschutz

b.         Produktsicherheit

c.         ArbeitnehmerInnen

d.         Umweltschutz

e.         Sicherheitsnormen

f.           Nutzungsrechte von Grund und Boden

g.         Grenzwerte von Schadstoffen

 

2.        Welche ExpertInnen vertraten bzw. vertreten Österreich in den Expertenverhandlungen?

 

3.        Sind Sie als Wirtschaftsminister mit der Vorgangsweise, dass die derzeit kolportierten Verhandlungen geheim ablaufen, einverstanden?

a.         Wenn ja, warum?

b.         Wenn nein, welche Maßnahmen  für mehr Transparenz und Öffentlichkeit schlagen Sie vor?

 

4.        Bestimmungen über Umweltschutz oder Flächennutzung können nach derzeitigem Stand im Zuge des geplanten transatlantischen Handelsabkommens als "indirekte Enteignung" von Investoren gewertet werden. "Indirekte Enteignung" von Investoren hätte zur Folge, dass ausländische Unternehmen bzw. Investoren in Millionenhöhe klagen und damit Gesetze erzwingen könnten. Wer zählt Ihres Wissens zur Kommission, die über genannte Streitfälle in der letzten Instanz urteilen soll?


5.        Sind Sie als Wirtschaftsminister der Meinung, dass die Formulierung 'unnötige bürokratische Hindernisse' nach dem „ Prinzip der Meistbegünstigung: Was im einen Land erlaubt ist, darf im anderen Land nicht verboten sein“ vorhandene Handels- und Zollbestimmungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt sowie der Sicherheit „ausgehebelt“ werden.

a.         Wenn ja, welche Maßnahmen setzen Sie, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

b.         Wenn nein, warum nicht?