359/J XXV. GP

Eingelangt am 23.12.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Ing. Dietrich,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Eigentumsrechte österreichischer Landwirte in Ungarn“

 

Laut Medienberichten[1] hat das ungarische Parlament nun ein Bodengesetz beschlossen, das den Erwerb von Ackerland in Ungarn neu regelt. Grundsätzlich ist Ausländern der Erwerb von Ackerflächen in Ungarn seit 1994 untersagt. Jedoch haben ungarische Bauern nach 1994 mit ausländischen Landwirten, in der Mehrzahl Österreicher, langfristige Nutzungsverträge abgeschlossen, die einen legalen Zugang zu ungarischen Ackerflächen für ausländische Landwirte ermöglichten. Die Nutzungsrechte wurden in die Grundbücher eingetragen und galten bis dato für die Nutzer als rechtssicher.

Das nun im ungarischen Parlament beschlossene Bodengesetz soll ab 1. Mai 2014 diese Nießbrauchrechte außer Kraft setzen. Damit wäre auch der Ertrag aus der Sommerernte für die Betroffenen verloren. Bereits Anfang 2012 stellten Budapester Behörden österreichischen Eigentümern ungarischer Agrarflächen Bescheide zu, die bis 2011 rückwirkend Kaufverträge für ungültig erklären. Unter den ungarischen Behörden selbst (Bezirksämter, Grundbuchämter) herrscht jedoch Uneinigkeit über die Wirksamkeit dieser Bescheide.

Die rechtliche Situation ist für die Betroffenen unklar, der Gesandte für Agrar-und Umweltangelegenheiten an der österreichischen Botschaft in Budapest erklärte: „Das Vorgehen der ungarischen Verwaltung ist hier sicher nicht korrekt[2]. Der ungarische Vize-Staatssekretär Ferenc Kumin äußerte sich in dieser Causa gegenüber Medien im Juni 2013 folgendermaßen: „Nicht alle, aber viele ausländische Bauern sind leider mit Taschenverträgen über ungarische Strohmänner zu ihrem Landbesitz in Ungarn gekommen. Es gäbe strenge Vorschriften, wer Grund kaufen dürfe, u.a. müsse man seinen Wohnsitz dauerhaft in Ungarn haben – „doch die meisten Käufer aus dem Grenzgebiet leben in Wahrheit in Österreich[3]. Damit wird vielen Österreichern implizit der Bruch von ungarischen Gesetzen unterstellt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1)     Stehen Sie bzw. Ihr Ressort mit den zuständigen ungarischen Behörden in der o.a. Causa in Kontakt?

a.     Wenn ja, welcher Art ist dieser Kontakt, welche konkreten diesbezüglichen Vorgehensweisen wurden von Ihnen bzw. von Ihrem Ressort gewählt und welche Ergebnisse konnten bisher erzielt werden?

b.     Wenn nein, warum nicht?

2)     Mit welchen österreichischen Behörden bzw. Interessensvertretungen steht Ihr Ressort hinsichtlich der o.a. Causa in Kontakt und welche gemeinsamen Vorgehensweisen bzw. Veranlassungen wurden diesbezüglich bisher getroffen?

3)     Haben Sie bzw. Ihr Ressort in der o.a. Causa die Unterstützung von Vertretern der EU erbeten?

a.     Wenn ja, welche EU-Behörden bzw. EU-Vertreter sind mit der Causa befasst und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt.

b.     Wenn nein, warum nicht?


4)     Haben Sie bzw. Ihr Ressort davon Kenntnis, wie viele Österreicher/innen von der neuen Gesetzeslage in Ungarn betroffen sind?

a.     Wenn ja, wie viele österreichische Staatsbürger/innen sind von der neuen Gesetzeslage in Ungarn betroffen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

5)     Hat Ihr Ressort Kenntnis vom Gesamtausmaß der von österreichischen Landwirten in Ungarn genutzten Agrarflächen?

a.     Wenn ja, auf welche Größe belaufen sich diese Flächen und in welchem Prozentverhältnis stehen diese Flächen zur gesamten agrarisch genutzten Fläche in Ungarn?

b.     Wenn nein, warum nicht?

6)     Hat Ihr Ressort Informationen über den Gesamtwert der von österreichischen Staatsbürger/innen in Ungarn genutzten Agrarflächen?

a.     Wenn ja,  auf welche Höhe beläuft sich dieser Gesamtwert?

b.     Wenn nein, warum nicht?

7)     Wurden von Seiten Ihres Ressorts Expertisen erstellt, eingeholt oder in Auftrag gegeben, um die rechtliche Situation für die Betroffenen zu klären?

a.     Wenn ja, zu welchen Schlüssen bzw. Erkenntnissen gelangten diese Expertisen und wurden diese den Betroffenen zu Kenntnis gebracht bzw. zur Verfügung gestellt?

b.     Wenn nein, warum nicht?

8)     Hat Ihr Ressort Maßnahmen bzw. Vorkehrungen im Vorfeld zu der absehbaren Entscheidung des ungarischen Parlaments getroffen, um die betroffenen österreichischen Staatsbürger/innen zu informieren bzw. zu unterstützen?

a.     Wenn ja, welcher Art waren die Vorkehrungen und Maßnahmen und von wie vielen Betroffenen wurde diese in Anspruch genommen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

9)     Gab es von Seiten Ihres Ressorts in der o.a. Causa mit den ungarischen Behörden und der EU einen Notenaustausch hinsichtlich einer Verlängerung der Übergangsregelung für EU-Bürger?

a.     Wenn ja, welche Ergebnisse erbrachte dieser?

b.     Wenn nein, warum nicht?

10)  Können Sie die von Vize-Staatssekretär Ferenc Kumin getätigte Äußerung über die „Taschenverträge“ nachvollziehen?

a.     Wenn ja, welche Veranlassungen sehen für Ihr Ressort Sie darin?

b.     Wenn nein, welche konkrete Faktenlage lässt Sie zu diesem Schluss kommen?



[1] Ö1-Morgenjournal vom 19.12.2013

[2] Ebda.

[3] "Kleine Zeitung" vom 17.06.2013