383/J XXV. GP

Eingelangt am 09.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend „Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs“

 

Mit der Broschüre „Verwaltungsreform 2011“ veröffentlicht der Rechnungshof seine aktualisierten Vorschläge zur Verwaltungsreform, die alle auf konkreten Prüfungsfeststellungen basieren.

Laut Rechnungshof bietet dieser mit der nunmehr 3. Auflage des Positionspapiers „Verwaltungsreform 2011“ 599 Vorschläge zur Erhöhung der Effizienz, zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung, zur Stärkung der Bürgernähe und damit zur Hebung von Einsparungspotenzialen.

Angesichts der aktuellen Schuldenkrise ist der Handlungsbedarf in der öffentlichen Verwaltung noch deutlicher geworden. Zur nachhaltigen Sicherung der öffentlichen Finanzen bedarf es umfassender Strukturreformen unter Einbeziehung der Gebietskörperschaften.

Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof seinen Fokus bei den Prüfungen in den letzten Jahren auf Strukturreformen gerichtet und nunmehr das Positionspapier mit 599 Reformvorschlägen zu Sachbereichen (z.B. Gesundheit, Schulwesen, Förderungswesen, Sicherheit, Justiz) und allgemeinen Reformthemen (z.B. Aufgabenkritik, Straffung der Behördenorganisation, Reform der Finanzverfassung, Haushaltsrecht, Entlastung der Wirtschaft) aktualisiert.

Die konkreten Beispiele, die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ und die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zeigen anschaulich die Ineffizienzen im derzeitigen föderalen Verwaltungssystem, die Optimierungspotenziale und den dringenden Handlungsbedarf.

 

Bezugnehmend hierauf stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

Bitte geben Sie für die nachstehend angeführten Maßnahmen des Rechnungshofes an, ob diese umgesetzt wurden und wenn ja, in welcher Art und Weise. Bei Nichtumsetzung begründen Sie bitte, weshalb die jeweiligen Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Bitte um eine übersichtliche tabellarische Darstellung der aufgeschlüsselten Maßnahmen samt deren Umsetzung bzw. Nichtumsetzung mit Begründung.

 

1.     Gerichtsorganisation

a.     Prüfung der Zusammenlegung weiterer Bezirksgerichte (als Grundsatzüberlegung aus einer bereits länger zurückliegenden Prüfung in den Länder OÖ und S)


b.     Vermeidung von langer Verfahrensdauer und einer hohen Anzahl an offenen Verfahren durch straffere Verfahrensführung und raschere Urteilsabfertigung

c.     Automationsunterstützte Auswertungen über die tatsächliche Gesamtdauer der mit Urteil abgeschlossenen zivilgerichtlichen Verfahren; Erfassung von Fristsetzungsanträgen bereits auf Ebene des Erstgerichts

d.     Erfassung der Gründe für häufige Wechsel von Richtern und Staatsanwälten; rasche Nachbesetzung offener Richterplanstellen

e.     Vollständige automationsunterstützte Aktenführung aus Gründen der Verfahrensökonomie und elektronische Bereitstellung aller verfahrensrelevanten Dokumente

2.     Staatsanwaltschaften

a.     Ursachenanalyse für Anstieg der Bearbeitungszeiten der Staatsanwaltschaften; Ermittlung systematischer Kennzahlen hinsichtlich der Erledigungsdauer im strafprozessualen Verfahren für Staatsanwaltschaften 

b.     Hebung der Qualität der Einstellungsbegründungen bei den Staatsanwaltschaften; Evaluierung der Fortführungsanträge

c.     Eindeutige Regelung der Dienstzeit von Staatsanwälten

d.     Reform und Neudefinition der Stellung der Bezirksanwälte; Erhöhung des Anteils qualitativer Tätigkeit und Reduktion der Kanzleitätigkeit; Anpassung der Arbeitsplatzbewertung; neue Ausbildungsregelung; Vorantreibung der organisatorischen Eingliederung (zentrale Ansiedlung am Sitz der Staatsanwaltschaft)

3.     Zusammenarbeit Justiz und Inneres

Intensivierung der Zusammenarbeit und Verbesserung der Kommunikation zwischen Staatsanwälten und (Kriminal)Polizei bei behördlichen Ermittlungsmaßnahmen; stärkere Konkretisierung staatsanwaltlicher Anordnungen

4.     Justizanstalten

a.     Schaffung ausreichender Kapazitäten für eine bedarfsgerechte Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher; Sicherung einer ausreichenden und bedarfsorientierten Versorgungsstruktur in der Nachbetreuung

b.     Vereinbarung angemessener Tarife mit den Krankenanstalten für Unterbringung und Behandlung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug und Neuverhandlung der diesbezüglichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B–VG

c.     Rückführung von Justizwachebeamten aus dem Wirtschaftsbereich in den Exekutivdienst (festgestellt z.B. für Justizanstalten Josefstadt, St. Pölten, Stein)

d.     Auftragsaquisition in allen Bereichen der Justizanstalten; Ausrichtung der betrieblichen Strukturen der Justizanstalten nach den im Justizressort wie auch an anderen öffentlichen Dienststellen benötigten Leistungen (Beispiel Justizanstalt Stein