386/J XXV. GP

Eingelangt am 13.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Schützt der Schutzweg?

 

 

Die Straßenverkehrsordnung versteht unter Schutzweg „ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen”) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil“. Leider erweist sich die Bezeichnung „Schutzweg“ immer mehr als irreführend. Von einem Fahrbahnteil, der Schutz bietet, sind die so genannten Schutzwege mittlerweile aber weit entfernt.

 

Laut dem Fachmagazin Kommunal der österreichischen Gemeinden wurden 1.343 Fußgänger in den letzten zehn Jahren in Österreich im Straßenverkehr getötet – 199 davon auf so genannten Schutzwegen. Dass ungeschützte Verkehrsteilnehmer am Schutzweg nur vermeintlich geschützt sind, zeigt eine aktuelle Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV): Österreichweit wurden 1000 Fahrzeuglenker in Tempo-30- und Tempo-50-Zonen dahingehend beobachtet, ob sie vor einem ungeregelten Zebrastreifen stehen bleiben, wenn ein Fußgänger diesen erkennbar queren will.

Nur knapp die Hälfte (54 Prozent) der beobachteten Fahrzeuglenker hielt in Tempo-30-Zonen an. Mit steigender Geschwindigkeit sank die Anhaltebereitschaft sogar noch weiter, das heißt, je schneller ein Lenker unterwegs ist, desto geringer ist seine Bereitschaft vor einem Schutzweg anzuhalten. In den 50km/h-Zonen blieben nur noch 48 Prozent der Fahrzeuglenker vor einem Zebrastreifen stehen, um einen Fußgänger ungehindert die Straße queren zu lassen. Diese Zahlen sind erschreckend, v.a. angesichts der Tatsache, dass bei 50km/h bereits ein 40-prozentiges Risiko für den Fußgänger besteht, bei einer Kollision mit einem Pkw getötet zu werden. Dass das Anbringen neuer Zebrastreifen dieses Problem lösen kann, ist ein Irrglaube und erhöht eher die Unfallgefahr, wenn Schutzwege falsch oder technisch mangelhaft angelegt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist die Bezeichnung Schutzweg aus Ihrer Sicht noch zeitgemäß?

2.    Werden Sie im Zuge kommender Novellen und Gesetzesänderung die Bezeichnung „Schutzweg“ durch andere Begriffe ersetzen?

3.    Wenn nein, weshalb sehen Sie dafür keinen Bedarf?

4.    Wenn ja, bis wann soll die irreführende Bezeichnung „Schutzweg“ aus den österreichischen Gesetzen verschwunden sein?

5.    Was werden Sie - unabhängig von der konkreten Bezeichnung - dafür tun, dass ein Schutzweg künftig wieder sicher(er) ist?