402/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Berichte und Weisungen

BEGRÜNDUNG

 

Die APA berichtete am 12. Jänner 2014 folgendermaßen:

 

KRIMINALITÄT UND JUSTIZ STRAFRECHT ÖSTERREICH

Weisungsrecht - 125 Weisungen in den vergangen fünf Jahren erteilt

Utl.: Häufig Fälle wegen Amtsmissbrauchs, Sexualdelikten und Verstößen gegen Verbotsgesetz

 

Wien (APA) - Die ehemalige Justizministerin Beatrix Karl und ihre Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner (beide ÖVP) haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 125 Weisungen erteilt. In vielen Fällen ging es dabei um Missbrauch der Amtsgewalt. Auch Verfahren wegen Körperverletzung, dabei vor allem Sexualdelikte, und Fälle wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, sind häufiger als andere betroffen.

Dieses Bild ergibt sich aus dem Weisungsbericht der Jahre 2009 bis 2012 über abgeschlossene Verfahren, der Mitte Dezember vom Nationalrat dem Justizausschuss zugewiesen wurde. "Das ist genau das Spektrum, in dem wir Weisungen erteilen", sagte Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek zur APA. 36 Weisungen sind laut dem Bericht in bereits abgeschlossenen Verfahren ergangen.

Die Zahl der Weisungen insgesamt ist kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2009 waren es sieben, 2010 wurden 24 Weisungen erteilt, 2011 waren es 22, 2012 ergingen 30 Weisungen und im Jahr 2013 erteilte das Justizministerium 42 Weisungen, so Pilnacek. Clamorose Fälle, in die Politiker oder Promis verwickelt waren, seien dabei selten betroffen, betonte er einmal mehr. Es handle sich um "nicht mehr als ein Handvoll" in den vergangenen Jahren.

Die hohe Anzahl der Fälle, in denen es um Amtsmissbrauch geht, erklärte Pilnacek mit dem "sehr fokussierten Fachsenat" des Obersten Gerichtshofs, der sich mit diesen Verfahren beschäftigt, und "sehr fokussiert auf Begründungen" sei. Weisungen in Verfahren wegen Körperverletzung würden vor allem bei Sexualdelikten im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen vorkommen, wo man besonders genau hinschaue.

Im Jahr 2012 erteilte das Justizministerium mehrere Weisungen in Fällen wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Das hänge damit zusammen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaften "manchmal uneinheitlich" sei, da sich "die Struktur des Ganzen" verändert habe. Verstöße fänden nun häufig im Internet statt, oft würden Codewörter verwendet.

Laut dem Weisungsbericht sind der Großteil der Weisungen auf Fortführung der Verfahren, etwa durch zusätzliche Zeugenvernehmungen, ergangen. Bei der Erteilung einer Weisung gehe es zumeist darum, das Ermittlungsverfahren zu vervollständigen, also fortzuführen oder wieder einzuleiten, wenn Beschwerden eines Volksanwalts oder sonstige eingegangen sind, sagte Pilnacek.

Möglichst einheitliche Rechtsanwendungen, eine möglichst vollständige Ausschöpfung der Beweismittel und Kontrolle seien das Ziel. Mit einer Ausnahme (bei der es um ein Verfahren wegen Verhetzung ging), sei keine Weisung auf Einstellung eines Verfahrens erteilt worden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Für welche Gruppen von Strafsachen besteht eine schriftlich angeordnete Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften an den Bundesminister für Justiz und seit wann besteht diese Anordnung jeweils?

2.    In wie vielen Verfahren wurde 2008 an die Justizministerin berichtet?

3.    In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

4.    In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

5.    In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

6.    In wie vielen Verfahren wurde 2009 an die Justizministerin berichtet?

7.    In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

8.    In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

9.    In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

10. In wie vielen Verfahren wurde 2010 an die Justizministerin berichtet?

11. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

12. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

13. In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

14. In wie vielen Verfahren wurde 2011 an die Justizministerin berichtet?

15. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

16. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

17. In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

18. In wie vielen Verfahren wurde 2012 an die Justizministerin berichtet?

19. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

20. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

21. In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

22. In wie vielen Verfahren wurde 2013 an die Justizministerin berichtet?

23. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Grund des besonderen öffentlichen Interesses erstellt?

24. In wie vielen dieser Verfahren wurden die Berichte auf Basis einer im Voraus angeordneten schriftlichen Berichtspflicht für bestimmte Gruppen von Strafsachen erstellt und wie teilen sich die Verfahren auf diese Gruppen auf?

25. In wie vielen dieser Verfahren wurde von der Justizministerin ein Bericht über die Sachbehandlung in einzelnen Verfahren angefordert?

26. Wie viele Weisungen gemäß § 29a StAG ergingen im Jahr 2008 von der Justizministerin an die Staatsanwaltschaften?

27. Wie viele Weisungen gemäß § 29a StAG betrafen jeweils in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 „clamorose“ Verfahren?

28. Wie viele Verfahren, in denen zwischen 2008 und 2013 Weisungen gemäß § 29a StAG ausgesprochen wurden, sind mittlerweile beendet?