404/J XXV. GP

Eingelangt am 15.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Lintl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Umsetzung der Jugendgarantie“

 

Auf der Homepage des  Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird über den europaweiten Beschluss der Jugendgarantie berichtet: „Im Rahmen einer Pressekonferenz in Brüssel mit seinen Amtskollegen Nicolas Schmitt aus Luxemburg und Michel Sapin aus Frankreich (beide Arbeitsminister) präsentierte der österreichische Arbeits- und Sozialminister Rudolf Hundstorfer heute den Beschluss der "Jugendgarantie" auf EU-Ebene: "Mit diesem Beschluss wurde eine deutliche Botschaft gegen die Jugendarbeitslosigkeit gesetzt. Die Jugendgarantie ist besonders jetzt, angesichts der untragbar hohen Jugendarbeitslosigkeit in der EU, wichtig, denn sie schafft Chancen und Perspektiven für Jugendliche. Jugendarbeitslosigkeit hat vor allem langfristig gravierende Folgen, individuell und für die gesamte Gesellschaft", betonte Hundstorfer.

 

In der neuen Budgetperiode ab 2014 werden jenen Regionen, die besonders von Jugendarbeitslosigkeit (AL höher als 25 Prozent) betroffen sind, finanzielle Unterstützungen angeboten. Für diese Initiative werden 6 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung stehen (davon werden 3.000 Millionen Euro mittels gezielter Investitionen aus dem Europäischen Sozialfonds in den förderfähigen Regionen bereitgestellt, proportional zur Zahl der arbeitslosen Jugendlichen in diesen Regionen, und 3.000 Millionen Euro aus einer eigenständigen Haushaltslinie "Jugendbeschäftigung"). Im aktuellen EU-Finanzrahmen sind 30 Milliarden Euro an Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) noch nicht in konkreten Aktivitäten verplant. Davon sollen bis Ende 2013 10 Milliarden Euro im Rahmen der Europäische Ausbildungs- und Beschäftigungsgarantie für Jugendliche von 15 bis 24 Jahren für eine breite Palette von Maßnahmen verwendet werden.

 

"Österreich hat sich von Beginn an eingesetzt, eine Jugendgarantie einzuführen und nun wurde sie europaweit beschlossen. Wir haben mit unserer Jugendgarantie gute Erfahrungen gemacht, den Jugendlichen frühzeitig ein konkretes Angebot zu machen, damit sie gar nicht auf die Idee kommen, die Gesellschaft würde auf sie verzichten wollen", unterstreicht Hundstorfer. Er wies auch darauf hin, dass die österreichische Jugendarbeitslosenquote mit 8,5 Prozent (Dezember 2012) weit unter dem europäischen Durchschnitt liege, nur Deutschland liege darunter. Wichtig für die geringe Jugendarbeitslosigkeit seien vor allem das breite Angebot an berufsbildenden Schulen in Verbindung mit dem dualen System sowie breite arbeitsmarktpolitische Interventionen wie Ausbildungsgarantie, Jugendcoaching, Lehrlingscoaching oder Produktionsschulen, die fortlaufend erweitert werden.“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


 

 

ANFRAGE:

 

1.) Welche Bedingung müssen für den Erhalt der Förderungen erfüllt werden?

 

2.) Wie hoch ist die Summe, die Österreich in den Sozialfonds einzahlt?

 

3.) Wie hoch ist die Summe, die Österreich aus dem Sozialfonds herausbekommt?

 

4.) Welche Maßnahmen wurden konkret im Rahmen der Jugendgarantie umgesetzt?

 

5.) Welche Erfahrungen wurden bis heute mit der Umsetzung der Jugendgarantie gemacht?

 

6.) Wie wurden die Fördersummen zu den einzelnen Fördermaßnahmen vergeben?

 

7.) Welche Regionen in Österreich sind betroffen?

 

8.) Wer bekommt konkret die Förderungen? Bitte um Aufschlüsselung der Summen nach den einzelnen Fördermaßnahmen.