422/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Neubau der Justizanstalt Puch bei Hallein / privates Sicherheitspersonal

 

 

Mitte 2015 soll die neu zu errichtende Justizanstalt Puch bei Hallein mit ca. 14.000 Quadratmetern Nutzfläche, Platz für 210 Strafgefangene und U-Häftlinge bezugsfertig sein. Rund 60 „Bedienstete“ sollen dort ihren Dienst versehen.

Der Bau dieses Gefängnisses ist mit 36 Millionen € veranschlagt worden.

Jüngsten Medienberichten zu Folge, sollen in dieser Justizanstalt jedoch keine, bzw. nur wenige, Justizwachebeamte beschäftigt werden. Die Überwachungsaufgaben der Beamten sollen ausgelagert und von privaten Sicherheitsdiensten übernommen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wann soll die Justizanstalt Puch bei Hallein bezugsfertig sein?
  2. Wie viele Strafgefangene und U-Häftlinge sollen dort untergebracht werden?
  3. Wie viele Justizwachebeamte sollen dort ihren Dienst versehen?
  4. Welche Aufgaben werden dort diese Justizwachebeamten übernehmen?
  5. Soll in der Justizanstalt Puch privates Sicherheitspersonal zu Einsatz kommen?
  6. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  7. Wenn ja, welche Aufgaben sollen diese privaten Sicherheitsbediensteten übernehmen?
  8. Wenn ja, über welche Ausbildung / Voraussetzungen müssen diese privaten Sicherheitsbediensteten verfügen?
  9. Wenn ja, wer überprüft diese Voraussetzungen?
  10. Wenn ja, wie viel wird der Republik Österreich durchschnittlich eine Mannstunde eines dort eingesetzten privaten Sicherheitsbediensteten kosten?
  11. Wenn ja, welche private Sicherheitsfirma soll für diese Justizanstalt Personal stellen?
  12. Wenn ja, wurde dieser Auftrag bereits ausgeschrieben?
  13. Wenn ja, wie war der Wortlaut dieser Ausschreibung?