429/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend OeMAG Antragsverfahren / Photovoltaik Förderung 2014

 

BEGRÜNDUNG

 

Das BMWFW ist, als Aufsichtsbehörde der OeMAG, für die Abwicklung der Vergabe der Photovoltaik Förderung verantwortlich. 

 

Nach dem unglücklich gewählten Vergabetermin der Photovoltaik Fördervergabe um null Uhr am 1. Jänner 2013, sowie dem folgenden Systemzusammenbruch der IT-Infrastruktur, wurde von den Antragstellern eine reibungslose Abwicklung durch die OeMAG im Folgejahr erwartet.

 

Die Antragsstellung für die Förderung von PV Anlagen 2014 sollte - anders als im Vorjahr - nicht in der Silvesternacht, sondern am 2. Jänner 2014 um 10 Uhr vormittags erfolgen.

 

Trotz der bekannten Anforderungen an das IT-System - nicht zuletzt auf Grund der negativen Erfahrungen des Vorjahres - konnte jedoch eine funktionierende Antragstellung am 2. Jänner 2014 erneut nicht gewährleistet werden.

 

Nachdem das Anmeldesystem am Tag der Antragstellung nicht funktionierte, verlegte die OeMAG den Antragszeitpunkt auf den 16. Jänner 2014, wodurch bei den Antragsstellern zusätzliche Kosten verursacht wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

 

ANFRAGE

 

1)      Nach welchen Ausschreibekriterien bzw. Vergabeverfahren wurden das ATOS Rechenzentrum sowie der Softwareprovider smart technologies beauftragt?

 

2)      Nach welchem Renumerationskonzept werden diese Dienstleister entlohnt und welche Konsequenzen haben die Verzögerungen bei der Antragstellung dieses Jahr?

 

3)      Warum wurden die Einspeisetarife für gebäudeintegrierte PV-Anlagen so kurzfristig um 31 Prozent gesenkt?

 


4)      Wenn bevorzugt die dezentrale Eigenversorgung mit erzeugtem PV-Strom, anstatt einer Volleinspeisung in das Netz forciert werden soll, warum hält man an langfristigen Einspeisetarifen fest und gewährt stattdessen nicht  mehr einmalige Investitionskostenzuschüsse (in der Höhe abgestimmt mit den aktuellen Errichtungskosten) für Anlagen von 5 kWp bis 20 kWp?

 

5)      Warum überlegt man nicht, nach der Anlagengröße gestaffelte Fördersummen zu definieren um die Zielvorgabe der Förderung kleiner, dezentraler PV-Anlagen zu erreichen?

 

6)      Warum wurde der Einspeisetarif für gebäudeintegrierte PV-Anlagen auf 12,5 Cent/kWh reduziert, jedoch der Netzparitätstarif aus dem Resttopf mit 18,12 Cent/kWh gleich belassen?

 

7)      Gibt es Überlegungen die Förderungen in Österreich für Photovoltaik zu harmonisieren nachdem es derzeit u.a. folgende PV relevante Förderungen gibt:

·         KLIEN-Förderung

·         OeMAG-Förderung

·         Förderung durch den Steirischen Umweltlandesfonds

·         Förderung über Bundesländer-Wohnbauförderungen (z.B. NÖ, Kärnten, Tirol)

·         Investitionskostenzuschuss auf Länderebene (z.B. Wien, Burgenland, Salzburg)

·         Landesförderprogramm für die Errichtung OV-Anlagen auf Schulen (OÖ)

·         Förderungen für PV-Anlagen  auf Kläranlagen im Rahmen des NÖ Wasserwirtschaftsfonds

·         Förderungen für Gemeinden im Rahmen der KLIEN-Initiative  „Klima-und Energie-Modellregionen“

·         Förderungen über Bedarfsmittelzuweisung (NÖ)

·         Investitionszuschüsse auf kommunaler Ebene (z.B. in Bruck/Leitha, Ardagger, Hartberg, etc.)

·         Investitionskostenzuschuss für Pfarrgemeinden ( Initiative „Energie-Spar-Pfarre“ - NÖ)