430/J XXV. GP
Eingelangt am 22.01.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege
Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die oft mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist. Aus dem Endbericht „Pflegende Angehörige“ des BMSG aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass pflegende Angehörige häufiger krank sind als die Durchschnitts-bevölkerung. Die Studie „Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige“ aus dem Jahr 2013 vom Institut für Pflegewissenschaft beleuchtet zudem die spezielle Situation von pflegenden Kindern. Die Pflegesituation hat auf Kinder vor allem einen körperlichen Einfluss (z.B. Müdigkeit, Schlafprobleme, Rücken- und Kopfschmerzen), aber psychische und schulische Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.
Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a des Bundespflegegeldgesetzes beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionellen oder privaten Ersatzpflege stellen, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend an der Erbringung der Pflege verhindert sind. Für pflegende Kinder ergeben sich Verhinderungsgründe wie ein Schulskikurs, eine Projektwoche oder ein Berufsschulbesuch.
Die Inanspruchnahme dieser finanziellen Unterstützung für die Ersatzpflegezeit eher gering. In den vergangenen Jahren waren es laut AB/9241 XXIV.GP-NR in den Jahren 2009 6.864 und 2010 6.675 Anträge, die positiv erledigt worden sind. Das entspricht nur knapp zwei Prozent der etwa 350.000 Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012
und 2013 gestellt? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren
und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
2) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012
und 2013 positiv entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach
Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
3) Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 negativ entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.
4) Wie viele pflegende Angehörige würden gemäß §21a Bundes-pflegegeldgesetz und der dazu ergangenen Richtlinie Ihren Schätzungen gemäß die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können (2011, 2012, 2013)?
5) Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines
Antrags auf Ersatzpflege?
6) In wie vielen Fällen wurde die Ersatzpflege bisher abgelehnt, weil
die Kosten für die Ersatzpflege vom Konto der pflegebedürftigen
Person beglichen wurden?
7) Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im
Durchschnitt?
8) Welche Unterlagen oder Informationen, die für die Bewilligung
eines Antrags auf Ersatzpflege nötig sind, müssen häufig
nachgereicht werden?
9) Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf
Ersatzpflege?
10) Wie hoch
waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege jeweils in den Jahren 2011,
2012 und 2013 und wie hoch waren die Zuwendungen durchschnittlich pro
Fall?
11) Welches Durchschnittsalter haben die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?
12) Wie viele pflegende Kinder (zw. 5-18 Lj.), nahmen die Möglichkeit der Ersatzpflege in Anspruch (bitte getrennt nach Geschlecht angeben)?
13) Welches Durchschnittsalter haben pflegende Kinder, die Ersatzpflege beantragen?
14) Halten sie
eine schriftliche Antragstellung in Form eines 5-seitigen Antrags für
Kinder und junge Erwachsene für zumutbar? Gehen sie davon aus, dass Kinder
und junge Erwachsene einen Antrag auf Ersatzpflege selbständig
ausfüllen können?
15) Wie hoch ist
der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?
16) Wie verteilt
sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach Bundesländern?
17) Wie verteilt
sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach dem
Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person?
18) Wie viele
Prozent der AntragstellerInnen betreuen eine Person mit einer demenziellen
Erkrankung?
19) Für
welchen Zeitraum wird die Ersatzpflege im Durchschnitt beantragt?
20) Ist eine Valorisierung der finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?
21) Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche bzw. von mindestens 4 Tagen bei demenziell erkrankten Personen bzw. minderjährigen Pflegebedürftigen. Wie stehen sie zu einer Senkung der mindestens zu beanspruchenden Ersatz-Pflegetage?
22) Gibt es
seitens des Ministeriums eine Kostenschätzung über die
Einführung eines Rechtsanspruches auf Ersatzpflege unter Beibehaltung der
derzeitigen Voraussetzungen?
23) Ist es schon einmal einer Rückforderung der Zuwendung zur Ersatzpflege gekommen? Falls ja, weshalb?
24) In wie viel
Prozent der Fälle wurde professionelle Ersatzpflege und in wie viel
Prozent private Ersatzpflege in Anspruch genommen?
25) Wie viel
Prozent der AntragstellerInnen stellen einen Antrag auf Ersatzpflege
wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen Urlaub und wie viel Prozent wegen
sonstiger wichtiger Gründe?
26) Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben Sie bisher getroffen, um über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Ersatzpflege zu informieren?
27) Laut
Regierungsübereinkommen will die Regierung „Maßnahmen zur
Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger“ setzen. Welchen
konkreten Maßnahmen sind hier geplant?