430/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend die finanzielle Unterstützung von pflegenden Angehörigen für Ersatzpflege

BEGRÜNDUNG

Die Pflege von Angehörigen ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit, die oft mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden ist. Aus dem Endbericht „Pflegende Angehörige“ des BMSG aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass pflegende Angehörige häufiger krank sind als die Durchschnitts-bevölkerung. Die Studie „Kinder  und  Jugendliche  als  pflegende  Angehörige“ aus dem Jahr 2013 vom Institut für Pflegewissenschaft beleuchtet zudem die spezielle Situation von pflegenden Kindern. Die Pflegesituation hat auf Kinder vor allem einen körperlichen Einfluss (z.B. Müdigkeit, Schlafprobleme, Rücken- und Kopfschmerzen), aber psychische und schulische Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, dass so viele pflegende Angehörige wie möglich eine Auszeit von der Pflege nehmen können.

Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können gem. § 21a des Bundespflegegeldgesetzes beim Bundessozialamt einen Antrag auf eine Zuwendung zur Finanzierung einer professionellen oder privaten Ersatzpflege stellen, wenn sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen vorübergehend an der Erbringung der Pflege verhindert sind.  Für pflegende Kinder ergeben sich Verhinderungsgründe wie ein Schulskikurs, eine Projektwoche oder ein Berufsschulbesuch.

Die Inanspruchnahme dieser finanziellen Unterstützung für die Ersatzpflegezeit eher gering. In den vergangenen Jahren waren es laut AB/9241 XXIV.GP-NR in den Jahren 2009 6.864 und 2010 6.675 Anträge, die positiv erledigt worden sind. Das entspricht nur knapp zwei Prozent der etwa 350.000 Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 gestellt? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren  und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

2)    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 positiv entschieden? Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

3)    Wie viele Anträge auf Ersatzpflege wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 negativ entschieden?  Die Anzahl der Anträge bitte nach Kalenderjahren und Pflegegeldstufen getrennt auflisten.

 

4)    Wie viele pflegende Angehörige würden gemäß §21a Bundes-pflegegeldgesetz und der dazu ergangenen Richtlinie Ihren Schätzungen gemäß die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können (2011, 2012, 2013)?

 

5)    Was waren die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Ersatzpflege?

6)    In wie vielen Fällen wurde die Ersatzpflege bisher abgelehnt, weil die Kosten für die Ersatzpflege vom Konto der pflegebedürftigen Person beglichen wurden?

7)    Wie lange dauert die Bearbeitung der Anträge auf Ersatzpflege im Durchschnitt?

8)    Welche Unterlagen oder Informationen, die für die Bewilligung eines Antrags auf Ersatzpflege nötig sind, müssen häufig nachgereicht werden?

9)    Wie hoch ist das Durchschnittseinkommen der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?

10) Wie hoch waren die Zuwendungen für die Ersatzpflege jeweils in den Jahren 2011, 2012 und  2013 und wie hoch waren die Zuwendungen durchschnittlich pro Fall?

11) Welches Durchschnittsalter haben die AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?

 

12) Wie viele pflegende Kinder (zw. 5-18 Lj.), nahmen die Möglichkeit der Ersatzpflege in Anspruch (bitte getrennt nach Geschlecht angeben)?

 

13) Welches Durchschnittsalter haben pflegende Kinder, die Ersatzpflege beantragen?

 

14) Halten sie eine schriftliche Antragstellung in Form eines 5-seitigen Antrags für Kinder und junge Erwachsene für zumutbar? Gehen sie davon aus, dass Kinder und junge Erwachsene einen Antrag auf Ersatzpflege selbständig ausfüllen können?

15) Wie hoch ist der Frauenanteil unter den AntragstellerInnen auf Ersatzpflege?

16) Wie verteilt sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach Bundesländern?

17) Wie verteilt sich die Zahl der AntragstellerInnen auf Ersatzpflege nach dem Verwandtschaftsverhältnis zur pflegebedürftigen Person?

18) Wie viele Prozent der AntragstellerInnen betreuen eine Person mit einer demenziellen Erkrankung?

19) Für welchen Zeitraum wird die Ersatzpflege im Durchschnitt beantragt?

20) Ist eine Valorisierung der finanziellen Unterstützung für eine Ersatzpflege vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

 

21) Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche bzw. von mindestens 4 Tagen bei demenziell erkrankten Personen bzw. minderjährigen Pflegebedürftigen. Wie stehen sie zu einer Senkung der mindestens zu beanspruchenden Ersatz-Pflegetage?

 

22) Gibt es seitens des Ministeriums eine Kostenschätzung über die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ersatzpflege unter Beibehaltung der derzeitigen Voraussetzungen?

23) Ist es schon einmal einer Rückforderung der Zuwendung zur Ersatzpflege gekommen? Falls ja, weshalb?

 

24) In wie viel Prozent der Fälle wurde professionelle Ersatzpflege und in wie viel Prozent private Ersatzpflege in Anspruch genommen?

25) Wie viel Prozent  der AntragstellerInnen stellen einen Antrag auf Ersatzpflege wegen Krankheit, wie viel Prozent wegen Urlaub und wie viel Prozent wegen sonstiger wichtiger Gründe?

26) Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit haben Sie bisher getroffen, um über die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Ersatzpflege zu informieren?

 

27) Laut Regierungsübereinkommen will die Regierung „Maßnahmen zur Beratung und Entlastung pflegender Angehöriger“ setzen. Welchen konkreten Maßnahmen sind hier geplant?