431/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Rückstufungen Pflegegeld

BEGRÜNDUNG

Wie die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht an den Nationalrat im Jahr 2012 festhält, nahmen die Beschwerden wegen einer unberechtigten Herabsetzung der Pflegegeldeinstufung seit der Übernahme  des  Landespflegegeldes  durch  den  Bund  infolge  des Pflegegeldreformgesetzes 2012 zu.

Eine Herabsetzung des Pflegegeldes setzt voraus, dass im Vergleich zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Pflegegeldes eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes bzw. eine Verringerung des Hilfs- und Pflegebedarfs eingetreten ist.

Herr P. kontaktierte uns und berichtet jedoch folgendes: Er ist Diabetiker, insulinpflichtig, dialysepflichtig und hat beide Unterschenkel amputiert. Nach der ersten Unterschenkelamputation wurde ihm Pflegestufe 3 zuerkannt. Nach der zweiten Amputation wurde er auf Pflegestufe 2 rückgestuft. Herr P. hat Klage eingereicht.

Infolge des Pflegereformgesetzes 2012 sind nur mehr acht Stellen für das Pflegegeld zuständig. Zudem brachten auch verschärfte Zugangsbeschränkungen für die Stufen 1 und Stufe 2 ein beträchtliches Einsparungspotential. Dennoch wird offensichtlich versucht sich mittels Rückstufungen beim Pflegegeld weitere Mittel zu sparen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2009 bis 2013 im Rahmen der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit das Pflegegeld gekürzt (aufgegliedert nach Jahren)?


2.    Welche Summe hat sich die öffentliche Hand dadurch erspart (aufgegliedert nach Jahren)?

3.    In wie vielen Fällen wurde Klage gegen den jeweiligen Bescheid auf Herabsetzung des Pflegegelds eingebracht?

4.    In wie vielen Fällen wurde der Klage stattgegeben und in wie vielen Fällen kam es zu einem Vergleich?

5.    Laut AB/9074 XXIV-GP-NR erfolgt in der Bundespflege-Datenbank keine historische Datenspeicherung. Hat sich an der Datenerfassung etwas verändert?

6.    Wenn nein, warum findet keine historische Erfassung der Daten statt, sodass keine Aussage darüber getroffen werden kann, auf welcher Stufe sich das Pflegegeld vor eine Herabsetzung befand?

7.    Wie viele der Erst- und Erhöhungsanträge wurden bei den einzelnen Trägern abgelehnt oder zurückgezogen (gegliedert nach Einzeljahren 2009-2013)?

8.    Wie viele Erhöhungsanträge endeten in den Jahren 2009-2013 mit einer Herabsetzung des Pflegegeldanspruchs und in wie vielen Fällen kam es zum gänzlichen Verlust des Pflegegeldes (bitte nach Einzeljahren anführen)?

9.    In wie vielen Fällen handelte es sich zwischen 2009- 2013 um eine Herabsetzung

a)    Um eine Stufe

b)    Um zwei Stufen

c)    Um drei Stufen

d)    Um vier oder mehr Stufen?

10. Wie viele der Erst- und Erhöhungsanträge wurden bei den einzelnen Trägern von den AnspruchswerberInnen bzw. dem jeweiligen Träger in den Jahren 2009-2013 beeinsprucht?

11. In wie vielen Fällen wurde der Klage auf Erhöhung des Pflegegeldes in den Jahren 2009-2013 stattgegeben, abgewiesen oder zurückgezogen und in wie vielen Fällen kam es zu einem Vergleich?

12. Welche Summe hat sich die öffentliche Hand durch die verschärften Zugangsbeschränkungen für die Stufen 1 und 2 im Jahr 2010 gespart?

13. Welche Summe hat sich die öffentliche Hand durch die Verwaltungsvereinfachung  in Folge des Pflegegeldreformgesetzes 2012 gespart?

14. Wie viele Menschen mussten für die Pflegegeldeinstufung nochmals begutachtet werden, weil die PVA tw. keine Unterlagen von den Ländern bekommen hat?

15. Laut Regierungsprogramm soll beim Pflegegeld ein Fokus auf Fälle höherer Pflegebedürftigkeit und Bedarfsgerechtigkeit gerichtet werden. Welche Änderungen planen sie konkret im derzeitigen Pflegegeldsystem?

16. Sind erneute Verschärfungen bei den Zugängen zu den Pflegegeldstufen geplant?

17. Ist eine Valorisierung des Pflegegeldes vorgesehen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?


18. Was wird getan, um die Qualität der Begutachtung bei den Pflegegeldverfahren im Sinne einer umfassenden und nicht nur momentbezogenen Aufnahme des Betreuungsbedarfs der Betroffenen zu verbessern?

19. Wie stehen sie zu einer verstärkten Einbindung von pflegenden Angehörigen bei der Begutachtung?

20. Wie lange dauert zur Zeit im Durchschnitt ein Pflegegeldverfahren, aufgegliedert nach den einzelnen Trägern, für die Sie zuständig sind

a) bei Erstanträgen

b) bei Erhöhungsanträgen

21. Wie lange dauerte ein Pflegegeldverfahren im Durchschnitt, aufgegliedert nach einzelnen Trägern bzw. Erst- und Erhöhungsanträgen in den genannten Jahren (2009, 2010, 2011, 2012, 2013)?

22. Wie viele der Pflegegeldverfahren insgesamt (in absoluten und relativen Zahlen) bei den einzelnen Trägern, aufgegliedert nach Erst- und Erhöhungsanträgen, dauerten in den in Frage 19 genannten Jahren länger als

a) 30 Tage

b) 90 Tage?

c) 90-180 Tage?

23. Welche Gründe wurden von den betroffenen Trägern genannt, warum die maximal mögliche Verfahrensdauer von 180 Tagen bzw. 6 Monaten überschritten wurde?