432/J XXV. GP

Eingelangt am 22.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Entwicklung des Kinderbeistands 2012 und 2013

BEGRÜNDUNG

 

Im Dezember 2008 wurde die Einführung des Kinderbeistands vom Parlament beschlossen. Dieses wichtige Gesetz soll die Situation von Kindern in Besuchsrechts- und Obsorgekonflikten durch eine persönliche Ansprechperson zur emotionalen und rechtlichen Unterstützung im Verfahren verbessern.

Der Kinderbeistand wurde in einem erfolgreichen Modellprojekt getestet. Im Unterschied zum Pilotprojekt wurde im beschlossenen Gesetz eine Kostentragung durch die Eltern für den Kinderbeistands festgeschrieben. Eltern müssen für das erste Jahr Kosten in der Höhe von 800.- Euro, für jedes weitere Halbjahr 500.- Euro tragen.

In den erläuternden Bemerkungen zum Gesetzestext hat es damals geheißen:

„Ausgehend von den Erfahrungen aus dem Modellprojekt im Vergleich mit den allgemeinen Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren im selben Zeitraum kann man von ungefähr 600 Fällen österreichweit pro Jahr ausgehen, in denen ein Kinderbeistand bestellt werden wird.“

Kritiker haben damals darauf hingewiesen, dass die Kosten eine Hürde darstellen können und insbesondere Eltern das als Bestrafung empfinden könnten. Es wurde befürchtet, dass die Fallzahlen der bestellten Kinderbeistände unter den Erwartungen bleiben und damit die inhaltlichen Zielstellungen unterlaufen werden könnten.

Tatsächlich sind die Zahlen weit unter den in den Erläuterungen zum Gesetz angenommen Erwartungen gelegen, wie die Anfragebeantwortung 11151/AB der XXIV.GP ergeben hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2012 und 2013 die Bestellung eines Kinderbeistands angeregt bzw. amtswegig eingeleitet?

2.    Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2012 und 2013 ein Kinderbeistand bestellt?

3.    Wie oft wurde jeweils in den Jahren 2012 und 2013 eine Anregung auf Bestellung eines Kinderbeistands abgelehnt?

4.    In wie vielen Fällen wurde jeweils in den Jahren 2012 und 2013 der Kinderbeistand über eine Verfahrenshilfe gem. §§ 63 ff ZPO bestellt?

5.    Wie hoch waren die Gesamtkosten (ohne Verwaltungsgemeinkosten) für die Bestellung von Kinderbeiständen jeweils in den Jahren 2012 und 2013?

6.    Wie viele Kinderbeistände wurden bis dato von der Justizbetreuungsagentur zur möglichen Bestellung durch ein Gericht namhaft gemacht?

7.    Für den Fall, dass die kalkulierte Zahl von 600 Bestellungen an Kinderbeiständen pro Jahr nicht erreicht wurde: Wie erklären Sie sich die nach wie vor geringeren Zahlen an Bestellungen von Kinderbeiständen gegenüber den ursprünglichen Annahmen?

8.    Halten Sie die gesetzlich vorgesehene Kostentragung durch die Eltern im bestehenden Umfang für zielführend, insbesondere unter dem Aspekt, dass bei den Gerichtsgebühren mehr Einnahmen lukriert werden, als die Gerichte tatsächlich Kosten verursachen und Eltern in einer Scheidungssituation ohnedies finanziell besonders belastet sind, weshalb der Kinderbeistand als Strafe statt als Hilfestellung empfunden wird?

9.    Wie viel Mehrkosten würden unter Annahme der derzeitigen Fallzahlen und durchschnittlichen Bestellungsdauer des Kinderbeistands pro Jahr verursacht werden, wenn dafür von den Eltern künftig keine Gebühren bezahlt werden müssten?