438/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend 46 ungeklärte Fragen zum Thema Gold

 

 

Finanzminister Josef Pröll, seine Nachfolgerin Maria Fekter und der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny, haben sich im Themenbereich Gold vor allem durch Verschwiegenheit und Nichtinformation einen Namen gemacht. Deshalb sollen an den amtierenden Finanzminister unter anderem eine Zusammenstellung jener Fragen gerichtet werden, die seine beiden Vorgänger als Amtsinhaber nicht beantworten wollten oder nur unzureichend beantwortet haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war das Volumen der Gewinne, die durch den Verkauf von Goldreserven der OeNB erwirtschaftet wurden?

2.    Wie hoch war der Goldkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Verkäufe und wann wurden diese Verkäufe getätigt?

3.    Wie wurden die Dividenden von Goldverkäufen aufgeteilt und welche Summen konnten die früheren Eigentümer der OeNB aus dieser Position auf sich vereinen?

4.    Wird seitens des Ministeriums angeregt, die im Ausland gelagerten Goldbestände nach Österreich zu überführen?

5.    Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes?

6.    Wenn nein, wie kann trotzdem garantiert werden, dass die Republik in Krisenzeiten auf das im Ausland befindliche Gold zugreifen kann und weshalb wird die Rückführung von 37 Tonnen Gold der Deutschen Bundesbank in diesem Konnex ignoriert?

7.    Wie hoch sind die gegenwärtig anfallenden Lagerkosten?

8.    Welche Kosten würden bei einem Transfer des im Ausland befindlichen Goldes nach Österreich anfallen?

9.    Auf welche (anzuführende) Quelle bezieht sich die Formulierung „Ausweispraxis im Eurosystem“ und wie lautet eine etwaige derartige Regelung im Wortlaut?

10. Wie oft kam es in den letzten zehn Jahren zu einer physischen Bestandsaufnahme der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank?

11. Welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

12. Konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden?

13. Wenn ja, welcher Art waren diese und welche Konsequenzen hatte diese Erkenntnis für die Goldlagerpolitik der Oesterreichischen Nationalbank?

14. Wie können ohne physische Bestandsaufnahmen Reinheitsgehalt und Vorhandensein der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank gewährleistet werden?

15. Wie hoch wären die Kosten einer umfassenden physischen Bestandaufnahme der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank?

16. Wer sind die Betreiber der Lagerstätten, an denen das Gold der Oesterreichischen Nationalbank lagert?

17. Wer sind die Eigentümer der Lagerstätten, an denen das Gold der Oesterreichischen Nationalbank lagert?

18. Wurde in der Vergangenheit Gold der Oesterreichischen Nationalbank in Lagerräumen gelagert, die im privaten Eigentum standen?

19. Wenn ja, um welche Mengen handelte es sich dabei jeweils und wer waren die Eigentümer?

20. Wenn ja, über welchen Zeitraum wurde das Gold in Lagerstätten verwahrt, die im Privateigentum standen?

21. Wenn ja, weshalb wurde das Gold aus den privaten Lagerstätten abgezogen?

22. Wenn nein, wird eine Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank in privaten Lagerstätten auch für die Zukunft ausgeschlossen?

23. Wurde in der Vergangenheit Gold der Oesterreichischen Nationalbank in Lagerräumen gelagert, die von privaten Firmen betrieben wurden bzw. werden?

24. Wenn ja, um welche Mengen handelte es sich dabei jeweils und wer waren die Betreiber?

25. Wenn ja, über welchen Zeitraum wurde das Gold in Lagerstätten verwahrt, die von privaten Firmen betrieben wurden bzw. werden?

26. Wenn ja, weshalb wurde das Gold aus diesen Lagerstätten abgezogen?

27. Wenn nein, wird eine Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank in von privaten Firmen betrieben Lagerstätten auch für die Zukunft ausgeschlossen?

28. Kann gewährleistet werden, dass das Gold im Falle einer Insolvenz des Eigentümers bzw. des Betreibers nicht unter die Konkursmasse fällt?

29. Wenn ja, durch welche Verträge bzw. Regelungen?

30. Kann gewährleistet werden, dass das Gold durch den Eigentümer bzw. den Betreiber nicht für Goldleihegeschäfte verwendet wird?

31. Wenn ja, wie im Detail?

32. Welche rechtlichen Konsequenzen könnte der Status der Londoner City als exterritoriales Gebiet für die Eigentumsverhältnisse des in der City gelagerten Goldes der OeNB haben?

33. Hat die OeNB die rechtliche Möglichkeit, das in der Londoner City gelagerte Gold hinsichtlich des Reinheitsgehaltes zu überprüfen?

34. Wenn ja, wann wurden die in der Londoner City gelagerten Goldreserven zum letzten Mal überprüft?

35. Wenn nein, weshalb wird trotz dieses Sicherheitsrisikos Gold in der City gelagert?

36. Wie kann in diesem Fall sichergestellt werden, dass das Gold der OeNB tatsächlich in vollem Umfang existiert und die Standards hinsichtlich des Reinheitsgehaltes erfüllt?

37. Welcher Anteil des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank lagerte in der Vergangenheit bei der Bank for International Settlements (relativ und absolut)?

38. Wie entwickelte sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren jeweils (relativ und absolut)?

39. Kam es bei der Lagerung zu Problemen?

40. Wenn ja, welcher Art waren diese jeweils?

41. Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für die Lagerpolitik der OeNB?

42. Welche rechtliche Bestimmung könnte – angesichts der Tatsache, dass die Queen die Lagerstätten der Bank of England besuchte – einer physischen Bestandsaufnahme des Goldes der OeNB entgegenstehen?

43. Wie könnte dies angesichts der Öffnung der Tresorräume bzw. zumindest eines Tresorraumes für die Queen sowie Martyn Poliakoff und die anwesenden Kamerateams schlüssig argumentiert werden?

44. Ist die Bank of England verpflichtet, der OeNB – sollte diese das fordern – das Gold in physischer Form auszuliefern?

45. Wenn ja, innerhalb welcher zeitlichen Frist?

46. Wenn nein, weshalb wurde dies nicht vertraglich vereinbart?