439/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Barrennummern und Mehrfachentleihungen

 

 

Lediglich ein Sechstel der Goldbarren, die sich im Besitz der Oesterreichischen Nationalbank befindet, wird in Österreich gelagert. In diesem Konnex kommt den Barrennummern erhebliche Bedeutung zu. Wie brisant derartige Listen zu sein scheinen, zeigt das Beispiel der Deutschen Bundesbank. Im Rahmen eines Aufenthaltes in den USA wollte der Bundestagsabgeordnete Philipp Mißfelder die in Manhattan gelagerten deutschen Goldreserven besichtigen und forderte von dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, eine Barrenliste an. Gegenüber der „Bild“ schilderte Mißfelder seinen Eindruck:  „Ich war schockiert. Erst hieß es, es gebe keine Liste. Dann gab es doch Listen, die geheim seien. Dann sagte man mir, Nachfragen gefährden das Vertrauen zwischen Bundesbank und Fed.“

Im Jahr 2013 verlagerte die Bundesbank insgesamt 37 Tonnen Gold von ausländischen Lagerstätten in die Bundesrepublik. Das neue Lagerstellenkonzept ist in Verwirklichung begriffen. Ein Teil des Goldes eingeschmolzen. Dies könnte dem Experten Peter Boehringer zufolge problematische und auch für Österreich unerfreuliche Gründe haben. Die ursprünglichen deutschen Goldbarren aus den 50er und 60er Jahren seien demnach möglicherweise nicht mehr vorhanden gewesen, weshalb andere Barren zur Auslieferung an die Deutsche Bundesbank eingeschmolzen werden mussten. Dies könnte im Zusammenhang mit Mehrfachverleihungen stehen. Eine Fragestellung, die auch die Oesterreichische Nationalbank betrifft; schließlich lagert nur ein äußerst geringer Teil unseres Goldes im Inland und gleichzeitig wurde nach Angaben Wolfgang Duchatczeks  jeder sechste Goldbarren im Rahmen von Goldleihegeschäften verleast.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen

 

ANFRAGE

 

1.    Hat die Schweizerische Nationalbank im Rahmen der Goldlagerung eine Stückschuld gegenüber der OeNB?

2.    Wenn ja, in welchen Abständen wurde deren Einhaltung bisher jeweils überprüft?

3.    Wenn nein, wie kann gewährleistet werden, dass das bei der Schweizerischen Nationalbank gelagerte Gold jederzeit nach Österreich transportiert werden kann und tatsächlich physisch vorhanden ist?

4.    Hat die Bank of England im Rahmen der Goldlagerung eine Stückschuld gegenüber der OeNB?

5.    Wenn ja, in welchen Abständen wurde deren Einhaltung bisher jeweils überprüft?

6.    Wenn nein, wie kann gewährleistet werden, dass das bei der Bank of England gelagerte Gold jederzeit nach Österreich transportiert werden kann und tatsächlich physisch vorhanden ist?

7.    Wie kann garantiert werden, dass weder seitens der Schweizerischen Nationalbank, noch seitens der Bank of England Mehrfachentleihungen von Gold ausgeschlossen sind?

8.    Ist die Schweizerische Nationalbank vertraglich verpflichtet, die bei ihr verwahrten Goldbestände rein passiv zu verwahren?

9.    Wenn nein, welche Operationen wurden an den Finanzmärkten mit österreichischem Gold durchgeführt?

10. Ist die Bank of England vertraglich verpflichtet, die bei ihr verwahrten Goldbestände rein passiv zu verwahren?

11. Wenn nein, welche Operationen wurden an den Finanzmärkten mit österreichischem Gold durchgeführt?

12. Wie lauten die Barrenlisten der OeNB?