448/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Neue Richtlinien für ein AMA-Bio-Gütesiegel

BEGRÜNDUNG

 

Das bisherige staatliche österreichische „AMA-Biozeichen“ wird von der Agrarmarkt Austria GmbH verwaltet und kontrolliert. Es ist ein geschütztes, unabhängiges Zeichen, das beim Österreichischen Patentamt unter der Registriernummer AM 6259/98 als Wort-Bildmarke eingetragen ist. Das AMA-Biozeichen gibt es in zwei Ausprägungen, mit und ohne Ursprungsangabe. Das rot-weiß-rote AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe „Austria“ steht für ökologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte aus Österreich bzw. für Lebensmittel, die aus ökologisch erzeugten österreichischen Zutaten hergestellt werden. Beim schwarz-weißen AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe wird die Herkunft der biologischen landwirtschaftlichen Rohstoffe nicht eingeschränkt. Die Zeichen werden jeweils in Verbindung mit einem Lizenzvertrag vergeben.

Zeichenträger ist die Republik Österreich, vertreten durch die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH. Lizenznehmer sind Erzeuger, Verarbeitungsbetriebe und Vermarkter von ökologisch erzeugten Produkten.

Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/AMA-Biozeichen) gibt es mit Stand Oktober 2012 214 Lizenznehmer, die das rot-weiß-rote AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe und 74, die das schwarz-weiße AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe verwenden. Davon haben 31 LizenznehmerInnen einen Lizenzvertrag für beide Zeichen.

Auf der Homepage der AMA wird seit kurzem eine neue AMA-Bio-Gütesiegelrichtlinie 2014 vorgestellt, die die alte Version ersetzt. Das Bio-Zeichen wurde zu einem Bio-Gütesiegel umbenannt!


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welches sind die Gründe für die Umbenennung des AMA-Biozeichens zu einem AMA-Bio-Gütesiegel?

 

2)    Auf Basis welcher Studien, Erhebungen und Marktanalysen wurde diese Entscheidung getroffen?

3)    Im Vorwort zur neuen Richtlinie ist zu lesen „die vorliegende AMA-Biosiegel-Richtlinie wurde von der AMA-Marketing mit Experten entwickelt und vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) begutachtet“ (http://www.ama-marketing.at/home/groups/16/pdf/AMA-Biosiegel-Richtlinie_Version_2014.pdf)

a.    Welche ExpertInnen wurden konkret mit der Weiterentwicklung beauftragt?

b.    Welche Stellen des BMLFUW haben diesen Entwurf begutachtet und freigegeben?

4)    In Punkt 1.2 auf Seite 13 der AMA-Biosiegel Richtlinie 2014 steht „Das AMA-Biosiegel ist ein behördlich genehmigtes Gütesiegel“

a.    Welche Behörde hat dieses Gütesiegel genehmigt?

b.    Wann wurde der Bescheid ausgestellt?

c.     Auf Basis welcher Rechtsnorm hat die Behörde dieses AMA-Biosiegel genehmigt?

5)    Wurde das neue AMA-Bio-Siegel beim Patentamt zum Markenschutz als Wort-Bildmarke bereits beantragt oder wird der Markenschutz für das alte AMA-Biozeichen auf das neue AMA-Bio-Siegel übergeführt?

 

6)    Wann wurden die entsprechenden Anträge gestellt?

 

7)    Wurden diese Anträge bereits genehmigt?

8)    Wurden bei der Erstellung der neuen AMA-Biogütesiegelrichtlinie auch VertreterInnen externer Stellen, wie die Mitglieder des AMA-Bio-Beirates, Vertreter der Landwirtschaftskammer Österreich, VertreterInnen der österreichischen Bio-Kontrollstellen, VertreterInnen des Lebensmittelgroßhandels und der Lebensmittelwirtschaft (WKO Österreich) eingebunden?

a.    Wenn ja, welche Personen oder Organisationen haben daran teilgenommen und welche schriftliche Stellungnahmen diesbezüglich liegen vor?

b.    Wenn nein, womit begründen Sie dies?


9)    Welche Bedeutung hatte das AMA-Bio-Zeichen bisher (Ende 2013) am österreichischen Bio-Markt?

 

10) Wie viele LizenznehmerInnen gibt es derzeit im Bereich der LandwirtInnen, im Bereich des Handels, im Bereich der Verarbeitung von Lebensmitteln und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Warengruppen wie Getreide, Milch, Fleisch, Eier, Wein, Gemüse, etc.)?

11) Welche strategischen Ziele waren für das BMLFUW maßgeblich um diese Richtlinie freizugeben?

 

12) Welches sind die konkreten Zielvorgaben oder Zielvorstellungen für die Periode bis 2020 für die Verwendung dieses Bio-Gütesiegels?

 

13) Sollen auch LandwirtInnen (zB DirektvermarkterInnen im Bereich, Milch, Fleisch, Wein, Gemüse etc.) dieses Zeichen verstärkt nutzen?

a.    Wenn ja, mit welchen Mitteln soll dies konkret erreicht werden?

14) Wie beurteilen die FachexpertInnen des BMLFUW die Stellung des AMA-Bio-zeichens im Vergleich zu anderen Bio-Zeichen im deutschsprachigen Umfeld?

15) Wie wird die Implementierung des neuen AMA-Bio-Siegels in die Praxis umgesetzt werden?

 

16) Wie hoch werden die Kosten für die Umstellung der Etikettierung im Lebensmittelhandel sein?

a.    Wurden dazu Berechnungen oder Schätzungen durchgeführt?

b.    Wenn nein, womit begründen Sie dies?

17) Wie soll das neue AMA-Bio-Siegel beworben werden?

 

18) Ab wann wird die Bewerbung mit dem neuen Logo beginnen?

 

19) Wie viele Mittel sind für die Bewerbung des neuen Logos vorgesehen?

20) Werden auch EU-Mittel (z.B. aus der ländlichen Entwicklung) für die Bewerbung verwendet werden?

 

21) Wann wurde das neue AMA-Bio-Siegel von der EU notifiziert?