450/J XXV. GP

Eingelangt am 23.01.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nachbaur,

Kolleginnen und Kollegen

an den Herrn Bundesminister für Finanzen

betreffend „E-Rechnung für Lieferanten des Bundes“

 

„Mit 01.01.2014 wird der Bund nur noch elektronische Rechnungen akzeptieren. Die Bundesbeschaffung hat sich als Ziel gesetzt, ihre Lieferanten aktiv zu unterstützen und ihnen eine einfache und effiziente Methode der Rechnungseinbringung zu ermöglichen. Zukünftig können Sie ALLE Ihre elektronischen Rechnungen (welche einen Bezug zu einem gültigen BBG-Vertrag aufweisen) zentral an die Bundesbeschaffung schicken und wir übernehmen für Sie die Weiterleitung an den jeweiligen Kunden (unabhängig davon, ob es sich um eine Bundesdienststelle oder einen "Drittkunden" handelt). Sofern Ihre gesamte Rechnungsabwicklung elektronisch über die Bundesbeschaffung abgewickelt wird, entfällt für Sie auch die periodische (monatliche/quartals-weise) Berichtspflicht gemäß Beschaffungscontrolling-Verordnung.[1]

Der Bund gilt als größter Einkäufer des Landes. Eine nicht unbedeutende Zahl von Klein- und Kleinstunternehmern, die den Bund beliefert, ist jedoch für die E-Rechnungslegung (noch) nicht bereit bzw. kann nun nicht mehr ans den Bund liefern, da eine Umstellung auf die geforderte E-Rechnungslegung für diese Unternehmen mit enormen Aufwand verbunden ist. Auch die WKO spricht von einer Regelung mit mehr Aufwand[2].

Laut Schätzungen Ihres eigenen Ressorts sollen 15% bis 20% von insgesamt 77.000 Lieferanten des Bundes ihre Buchhaltung und das Rechnungswesen noch nicht umgestellt haben[3]. Betroffen sind dabei Unternehmen sämtlicher Branchen - vom Bäcker, Rauchfangkehrer bis hin zum Autolieferanten. Negative Auswirkungen sind etwa für regionale Zulieferer wie Bauern und Kleinhändler zu erwarten. Es steht zu befürchten, dass aufgrund der aufwändigen Umstellung auf das E-Rechnungswesen Kleinzulieferer künftig ausfallen und Bundesstellen (wie etwa Schulen, Bundesheer, Ministerien, Justizanstalten etc.) nur mehr bei Zentralstellen einkaufen werden, da diese die Umstellung auf das E-Rechnungswesen bereits bewerkstelligt haben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage:

1.     Haben Sie bzw. Ihr Ressort Informationen darüber, wie hoch der Umstellungsgrad der Lieferanten des Bundes bei der Einführung der E-Rechnungspflicht mit 01.01.2014 sein wird?

a.     Wenn ja, wie hoch ist die Anzahl jener Unternehmen, die eine Umstellung nicht zeitgerecht schaffen, was ist deren durchschnittliche Unternehmensgröße und welchen Branchen gehören diese Unternehmen an?

b.     Wenn nein, warum nicht?

2.     In welcher Form wurden bzw. werden die von der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2014 betroffenen Lieferanten von Seiten Ihres Ressorts informiert?

3.     Erhalten die von der ab 01.01.2014 von der E-Rechnungspflicht betroffenen Vertragspartner des Bundes von Seiten Ihres Ressorts Unterstützung bei der Umstellung auf das E-Rechnungswesen?

a.     Wenn ja, in welcher Form?

b.     Wenn nein, warum nicht?

4.     Welche Konsequenzen haben jene Vertragspartner des Bundes zu erwarten, die keine fristgerechte Umstellung auf das E-Rechnungswesen schaffen?

5.     Sind mit 01.01.2014 auch regionale Zulieferer von Schulen ausnahmslos von der E-Rechnungspflicht betroffen?

a.     Wenn ja, in welcher Form wurden die Betroffenen darüber informiert und welche Konsequenzen haben sie bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht zu erwarten?

6.     Gibt es von Seiten Ihres Ressorts Untersuchungen bzw. Schätzungen, welche Kosten die Umstellung auf das E-Rechnungswesen für Klein- und Kleinstunternehmer als Lieferanten des Bundes mit sich bringt?

a.     Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten und welche Betriebe bzw. Branchen sind besonders betroffen?

b.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Haben Sie als zuständiges Aufsichtsorgan gemäß § 8 Abs.1 BB-GmbH-Gesetz die Möglichkeit genutzt, die Verhältnismäßigkeit der Kosten für die Umstellung auf das E-Rechnungswesen hinsichtlich der Auswirkungen auf die österreichischen Unternehmen prüfen zu lassen?

a.     Wenn ja, welche Ergebnisse zeitigte diese Überprüfung und welche Konsequenzen ziehen/zogen Sie bzw. Ihr Ressort daraus?

b.     Wenn nein, warum nicht?

8.     Unter welchen Bedingungen bzw. unter welchen Auflagen erfolgte die Vergabe des Auftrags zur Erstellung der spezifischen Software für das E-Rechnungswesen, welcher bzw. welche Bewerber erhielten den Zuschlag und auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten inkl. der abgeschlossenen Wartungsverträge?



[1] Web-Site Bundesbeschaffung

[2] Peter Nemeth, Präsident der WKO-Bgld gegenüber der „Krone“, Nov. 2013

[3] Wirtschaftsblatt 01.10.2013