451/J XXV. GP

Eingelangt am 24.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Unterstützung von Demotrainings durch die Österreichische Hochschülerschaft

 

Im Rahmen der Demonstration gegen den Ball des Wiener Korporationsringes im Jahr 2012 sind nach Angaben des Polizeisprecher Roman Hahslinger gegenüber der APA 21 Personen festgenommen worden. Zum Teil sind diese Festnahmen wegen versuchter Brandstiftung sowie Sachbeschädigung erfolgt.  Auch ein Sprengsatz ist sichergestellt worden. Zudem sind 49 Anzeigen unteranderem wegen §§ 83 (Körperverletzung), 84 (Schwere Körperverletzung), 125 (Sachbeschädigung), 126 (Schwere Sachbeschädigung), 131 (Räuberischer Diebstahl), 142 (Raub), 173 (Vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel), und 269 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), bei der Bundespolizeidirektion eingegangen. 2013 wiederholte sich die Gewalt, diesmal beim Wiener Akademikerball. Wie in den beiden Jahren 2012 und 2013 veranstalteten auch heuer linksgerichtete Splittergruppen Aktions- bzw. Blockadetrainigs, um sich optimal auf die Konfrontation mit der Wiener Polizei vorzubereiten. Wobei zu erwähnen ist, dass jedes Mal auch einige Polizisten verletzt wurden.

 

Diesmal unterstützte die Österreichische Hochschülerschaft der Universität Graz eine solche Veranstaltung. In der Einladung heißt es: “In diesem offenen Workshop und Demotraining werden rechtliche Grundlagen und praktische Probleme thematisiert. Je nach Wetterlage wird es auch Übungen im Freien geben. Der Workshop wird von „recht.kritisch“, mit freundlicher Unterstützung der ÖH Uni Graz, organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos.“

 

Den Aufgaben, Pflichten und Rechten der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten gem. §9 und § 10 des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998) ist nicht zu entnehmen, dass Demotrainings gesetzlich vorgesehen wären.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.    War dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bekannt, dass die Österreichische Hochschülerschaft solche Trainings organisiert?

2.    Ist dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung der Inhalt dieser Workshops bekannt?

3.    Wenn ja, was wurde den Teilnehmern beigebracht?

4.    Wenn nein, lässt sich der Inhalt eruieren?

5.    Wird die ÖH durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung subventioniert?

6.    Wenn ja, in welcher Höhe?

7.    Gibt es Vorgaben, wie diese Mittel zu verwenden sind?

8.    Wenn ja, wie lauten diese?

9.    Wenn ja, wer überprüft dies?

10. Ist es im Sinne der Subventionen des Ressorts, dass auch nicht an einer österreichischen Universität inskribierte Personen in den Genuss von der ÖH gesponserte Seminare kommen?

11. Wurden seitens der Aufsichtsbehörde geprüft, ob gem. §10 Abs. 6 HSG 1998 Daten von Studierenden gesetzwidrige weitergeben wurden?

12. Wenn ja, was ergab diese Prüfung?

13. Wenn nein, wird auf Grund des dargelegten Sachverhalts eine solche Prüfung stattfinden?

14. Ist den gem. §51 HSG 1998 dem Ministerium vorzulegenden Protokollen eine entsprechender Beschlusslage zur Unterstützung dieses“ Demotrainings“ zu entnehmen?

15. Wenn ja, wie lautet dieser Beschluss, wer hat diesem Beschluss zugestimmt und wann wurde dieser Beschluss gefasst?

16. Wenn ja, wird der Bundesminister den Beschluss aufheben, da er im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder Verordnungen steht?

17. Wenn nein, wird der Minister diesbezüglich per Bescheid die Rechtswidrigkeit der Handlung einer oder eines Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gem. §51 Abs. 4 HSG 1998 feststellen?