473/J XXV. GP
Eingelangt am 27.01.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Kickl, Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend AMS-Fördervergabe im Direkt-, Wiedervergabe- und Wettbewerbsverfahren
Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) vergibt alljährlich Millionen-Aufträge an ein immer gleiches Firmennetzwerk, um vor allem Langzeitarbeitslose und Ausländer in diversen Kursen zu parken, um so die offiziellen Arbeitsmarktstatistiken zu entlasten. Gleichzeitig steigen die Arbeitslosenzahlen und hier wiederum vor allem die Anzahl der Langzeitarbeitslosen und Ausländer.
Im Jahr 2011 hat der Rechnungshof in einem Bericht über die Vergabe von Kursmaßnahmen durch das AMS massive Kritikpunkte an der Arbeitsmarktpolitik geübt. Beurteilt wurden die Kursvergaben im Zeitraum 2005 bis 2010. Damals wurden durch den Rechnungshof rund 10.200 Kursmaßnahmen mit einer Gesamtvertragsförderungssumme von 1,293 Milliarden Euro untersucht.
Der Rechnungshof kritisierte vor allem die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergaben der Kurse an einzelne Bildungsinstitutionen, die tatsächlichen Teilnehmerzahlen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Nur ein Viertel der vergebenen Kurse wurden im Wettbewerbsverfahren vergeben. Die übrigen Kurse vergab das AMS durch Wiederbeauftragung und Direktvergabe. Dabei kamen und kommen immer wieder wenige Anbieter in den Genuss der Arbeitsmarktförderungsmittel für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Vor allem das AMS Wien und seine Verwaltungspraxis wurden vom Rechnungshof heftig kritisiert. So formulierte der Rechnungshof zur Geschäftstätigkeit des AMS Wien folgende Anregungen:
-Teilnehmerlisten von Bildungsträgern sollten konsequent abverlangt werden, um die Nachvollziehbarkeit des Bezugs von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz der Kursteilnehmer sicherzustellen.
-Es sollten Unterlagen, die über den unmittelbaren Vergabevorgang hinausgehen, gesondert dokumentiert und bei wichtigen Entscheidungen eine schriftliche Erläuterung als Begründung über die gewählte Vorgangsweise der Verantwortungsträger der Dokumentation beigelegt werden.
-Es sollten die Kosten aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwandes durch einen vom Bildungsträger zu verantwortenden vorzeitigen Abbruch von Kursmaßnahmen vom Verursacher eingefordert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE