473/J XXV. GP

Eingelangt am 27.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kickl, Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend AMS-Fördervergabe im Direkt-, Wiedervergabe- und Wettbewerbsverfahren

 

Das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS) vergibt alljährlich Millionen-Aufträge an ein immer gleiches Firmennetzwerk, um vor allem Langzeitarbeitslose und Ausländer in diversen Kursen zu parken, um so die offiziellen Arbeitsmarktstatistiken zu entlasten. Gleichzeitig steigen die Arbeitslosenzahlen und hier wiederum vor allem die Anzahl der Langzeitarbeitslosen und Ausländer.

 

Im Jahr 2011 hat der Rechnungshof in einem Bericht über die Vergabe von Kursmaßnahmen durch das AMS massive Kritikpunkte an der Arbeitsmarktpolitik geübt. Beurteilt wurden die Kursvergaben im Zeitraum 2005 bis 2010. Damals wurden durch den Rechnungshof rund 10.200 Kursmaßnahmen mit einer Gesamtvertragsförderungssumme von 1,293 Milliarden Euro untersucht.

 

Der Rechnungshof kritisierte vor allem die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergaben der Kurse an einzelne Bildungsinstitutionen, die tatsächlichen Teilnehmerzahlen und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Nur ein Viertel der vergebenen Kurse wurden im Wettbewerbsverfahren vergeben. Die übrigen Kurse vergab das AMS durch Wiederbeauftragung und Direktvergabe. Dabei kamen und kommen immer wieder wenige Anbieter in den Genuss der Arbeitsmarktförderungsmittel für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Vor allem das AMS Wien und seine Verwaltungspraxis wurden vom Rechnungshof heftig kritisiert. So formulierte der Rechnungshof zur Geschäftstätigkeit des AMS Wien folgende Anregungen:

 

-Teilnehmerlisten von Bildungsträgern sollten konsequent abverlangt werden, um die Nachvollziehbarkeit des Bezugs von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz der Kursteilnehmer sicherzustellen.

 

-Es sollten Unterlagen, die über den unmittelbaren Vergabevorgang hinausgehen, gesondert dokumentiert und bei wichtigen Entscheidungen eine schriftliche Erläuterung als Begründung über die gewählte Vorgangsweise der Verantwortungsträger der Dokumentation beigelegt werden.

 

-Es sollten die Kosten aufgrund eines zusätzlichen Verwaltungsaufwandes durch einen vom Bildungsträger zu verantwortenden vorzeitigen Abbruch von Kursmaßnahmen vom Verursacher eingefordert werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

  1. Welche AMS-Kurse wurden in einem Wettbewerbsverfahren an Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  2. An welche Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger wurden AMS-Kurse in einem Wettbewerbsverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  3. Wie hoch waren die jeweiligen Auftragssummen an die jeweiligen Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger für jene AMS-Kurse, die in einem Wettbewerbsverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben wurden?
  4. Wie teilen sich dieses Auftragssummen in den einzelnen Jahren auf die einzelnen Bundesländer bzw. AMS-Landesgeschäftsstellen auf?
  5. Welche Durchschnittskosten ergeben sich pro Teilnehmer bei Kursen, die in einem Wettbewerbsverfahren vergeben worden sind, aufgeteilt auf die Jahre 2006 bis 2013?
  6. Welche AMS-Kurse wurden in einem Wiederbeauftragungsverfahren an Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  7. An welche Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger wurden AMS-Kurse in einem Wiederbeauftragungsverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  8. Wie hoch waren die jeweiligen Auftragssummen an die jeweiligen Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger für jene AMS-Kurse, die in einem Wiederbeauftragungsverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben wurden?
  9. Wie teilen sich dieses Auftragssummen in den einzelnen Jahren auf die einzelnen Bundesländer bzw. AMS-Landesgeschäftsstellen auf?
  10. Welche Durchschnittskosten ergeben sich pro Teilnehmer bei Kursen, die in einem Wiederbeauftragungsverfahren vergeben worden sind, aufgeteilt auf die Jahre 2006 bis 2013?
  11. Welche AMS-Kurse wurden in einem Wiederbeauftragungsverfahren an Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  12. An welche Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger wurden AMS-Kurse in einem Direktvergabeverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben?
  13. Wie hoch waren die jeweiligen Auftragssummen an die jeweiligen Ausbildungsfirmen, Bildungsinstitutionen und Bildungsträger für jene AMS-Kurse, die in einem Direktvergabeverfahren in den Jahren 2006 bis 2013 vergeben wurden?
  14. Wie teilen sich dieses Auftragssummen in den einzelnen Jahren auf die einzelnen Bundesländer bzw. AMS-Landesgeschäftsstellen auf?
  15. Welche Durchschnittskosten ergeben sich pro Teilnehmer bei Kursen, die in einem Direktvergabeverfahren vergeben worden sind, aufgeteilt auf die Jahre 2006 bis 2013?