502/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

BEGRÜNDUNG

Die Bundesregierung hat am 12.12.2013 ihr Regierungsprogramm präsentiert. Finanzminister Spindelegger hat in weiterer Folge am 9. Jänner mit dem Abgabenänderungsgesetz seinen ersten Gesetzesvorschlag in Begutachtung geschickt. Weder aus dem Regierungsprogramm, noch aus dem Abgabenänderungsgesetz oder dem im Parlament in Verhandlung stehendem Budgetprovisorium lässt sich jedoch eine budget- oder steuerpolitische Weichenstellung ablesen. Im Gegenteil: Der Finanzminister agiert offensichtlich planlos. Wichtige Entscheidungen werden auf die lange Bank geschoben, während lediglich kleinteiliges Stückwerk angegangen wird.

Hypo Alpe Adria: Milliarden weg - Budgetlüge bleibt

Das  Hypo-Desaster  ist  das  größte  Finanzdebakel  der  2.  Republik.  Von  blau- orange in Kärnten mitverursacht und von rot-schwarz auf Bundesebene verschärft trifft es die österreichischen Steuerzahlerlnnen schwer. Fast 12 Mrd. Euro an Krediten, die unter schwarz-blau in Kärnten - besichert mit Landeshaftungen -  vergeben  wurden, sind faul. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Republik Österreich einen Großteil dieses Geldes nie wieder sehen. Bis heute sind bereits gut 4 Mrd. Euro an Steuergeld in die Hypo Alpe Adria geflossen. Weitere Hilfszahlungen sind zu befürchten. Ende Jänner wurde bekannt, dass die Hypo Alpe Adria bereits im ersten Quartal 2014 neuerliche Hilfszahlungen von 500 Mio. Euro benötige.

Der Milliarden-Schaden durch die Hypo Alpe Adria wäre in dieser Höhe vermeidbar gewesen, wenn rechtzeitig das Richtige getan worden wäre. Zwei schwerwiegende Fehler wurden von zwei ÖVP-Finanzministerlnnen gemacht: Die voreilige, schlecht vorbereitete und noch schlechter verhandelte „Notverstaatlichung“ durch Finanzminister Josef Pröll und das wahlkampfmotivierte Hinausschieben jedweder Entscheidung zur Abwicklung der Hypo Alpe Adria durch Finanzministerin Maria Fekter. Die damalige Finanzministerin und mit ihr die gesamte Bundesregierung hat sich der Budgetlüge bedient, um die Wahrheit über das Ausmaß des Finanzdebakels der Hypo Alpe Adria zu verschleiern.


Der Finanzminister geht den Weg der Budgetlüge weiter. Im Entwurf zum gesetzlichen Budgetprovisorium, das eine Übergangsregelung bis zur Vorlage des Budgets am 29.4.2014 ist, sind für die Bankenrettung wieder nur 133 Mio. Euro pro Jahr eingestellt. Artikel 51(8) der Bundesverfassung besagt klar, dass „bei der Haushaltsführung des Bundes  die  Grundsätze  der  Wirkungsorientierung  [...],  der  Transparenz,  der Effizienz und der möglichst getreuen  Darstellung  der  finanziellen  Lage  des  Bundes zu beachten sind.“ Wenn  der  Finanzminister im Budgetprovisorium und im gleichzeitig zu novellierenden Bundesfinanzrahmengesetz nicht ausreichend Vorsorge für die Milliardenzahlungen an die Hypo Alpe Adria trifft, handelt er daher zweifellos verfassungswidrig.

Finanzminister Spindelegger setzt also weiter auf Verzögerungstaktik und Budgetlüge und ist damit für die zu befürchtende Ausweitung des Milliardenschadens politisch verantwortlich.

Anstatt endlich eine Entscheidung zu treffen, in welcher Form die Hypo Alpe Adria abgewickelt werden soll, argumentiert der Finanzminister wie seine Vorgängerin wieder besseren Wissens mit dem fadenscheinigen Argument des angeblichen Problems einer erhöhten Maastricht-Staatsverschuldung. Denn ein Finanzminister muss wissen, dass die Marktteilnehmer das Hypodesaster dem Staat ohnehin längst zugerechnet haben und es sich daher lediglich um einen statistischen Effekt handelt, wenn die Hypo- Milliarden der Staatsverschuldung zugerechnet werden. Gleichzeitig müsste er auch wissen, dass jede Verzögerung einer Entscheidung über die Form der  Abwicklung weiter kostet. Der zurückgetretene Aufsichtsratschef der Hypo Alpe Adria, Johannes Ditz, sprach erst kürzlich in einem Interview zur Jahreswende von 1 Mrd. Euro an zusätzlichem Schaden für die Steuerzahlerlnnen durch das Hinausschieben der Entscheidung.

Das Finanzministerium hat im Herbst 2013 eine Studie bei der internationalen Beratungsfirma Oliver Wyman in Auftrag gegeben. Inhalt dieser Studie sind verschiedene Optionen zur weiteren Vorgehensweise bei der Hypo Alpe Adria. Dem Vernehmen nach hat sich die Variante der geordneten Insolvenz inklusive einer Beteiligung von Großgläubigern als die für die Steuerzahlerlnnen günstigste Variante erwiesen. Der im Jänner von der Hypo-Task-Force gemeinsam mit dem Finanzminister in groben Zügen vorgestellte Endbericht der Task-Force beschreibt allerdings nur mehr 4 Varianten: Ein Beteiligungs-, ein Privatisierungs-, ein Anstalts- und ein Brückenmodell. Die Variante der Beteiligung der Großgläubiger und der BayernLB als Alteigentümer wurde hingegen nicht einmal mehr richtig geprüft, obwohl diese Variante im Wyman- Gutachten als die schonenste Variante für die Steuerzahlerlnnen galt. Es geht dem Finanzminister und der Task-Force also offensichtlich nur darum, den statistischen und buchhalterischen Effekt auf die Maastricht-Staatsschulden entsprechend zu minimieren. Der eigentliche Schaden für die Steuerzahlerlnnen ist offenbar sekundär. Damit führt sich auch das Gerede von potentiell höheren Zinszahlungen für den Gesamtstaat bei einer Gläubigerbeteiligung bei der Hypo Alpe Adria ad absurdum. Dieses Gerede soll offenbar lediglich die eigene Entscheidungsunfähigkeit kaschieren.

Milliardenloch im Budget wegretuschiert

Nachdem im Wahlkampf von Seiten der Regierungsparteien immer wieder die vermeintliche Stabilität des Budgets gepriesen wurde, mussten SPÖ und ÖVP nach der Wahl ein Budgetloch in der Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 - 2018 eingestehen. Gründe dafür waren die Nichtberücksichtigung  neuerer  schlechterer


Daten zur Wirtschaftsentwicklung, falsch geschätzte öffentliche Abgaben und Ausgaben für Pensionszahlungen. Die Reaktion der Bundesregierung: Das Budgetloch wurde auf dem Verhandlungswege einfach halbiert. Mit 18,4 Mrd. Euro wurde der strukturelle Finanzbedarf beziffert. Zusätzlich wurden 5,8 Mrd. Euro für die Banken und 8,7 Mrd. Euro für Pensionszahlungen als Fehlbeträge vereinbart.

Finanzminister Michael Spindelegger am 13.11.2013 in der APA: Für Spindelegger sind 18,44 Mrd. Euro an strukturellen Einsparungen "eine Megaaufgabe, die die Republik noch nicht gesehen hat". Denn man könne das nicht mit Rücklagenauflösungen bewältigen, sondern nur mit Reformen, die das Defizit "auf alle Ewigkeit beseitigen".

Nach Vorlage des Regierungsprogramms, des Budgetprovisoriums und des Entwurfs zum Abgabenänderungsgesetz 2014 stellt sich die Frage: Wo ist das Budgetloch geblieben? Denn die im Kassasturz vereinbarten Fehlbeträge finden sich weder im Budgetprovisorium, noch in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes.

Weitere Kürzungen bei Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weil die Bundesregierung es verabsäumt, echte Reformen anzugehen und weil beim Hypo-Debakel das Land Kärnten und die Bundesregierung den Schaden maximiert haben, wird in allen Bereichen des Budgets gekürzt.

Der Finanzminister hat am 22. Jänner 2014 dem Parlament seine Kürzungspläne vorgelegt. 500 Mio. Euro pro Jahr sollen gestrichen werden. Anstatt große Reformen anzugehen wird bei den Ermessensausgaben gekürzt. Also jener so genannter „gestaltbarer Mittelverwendung“ die zwar eine gesetzliche Basis hat, jedoch der Höhe nach nicht gesetzlich determiniert ist. Auch wenn der Finanzminister beteuert, einige Bereiche seien ausgenommen: Die Liste der Kürzungen bei den einzelnen Untergliederungen zeigt ein anderes Bild. Ausgaben werden quer über alle Bereiche gestrichen. Auch bei den Zukunftsausgaben. In der Untergliederung 31 „Wissenschaft und Forschung“ beispielsweise wird um 42 Mio. Euro gekürzt. Statt budgetpolitisch Weichen für die Zukunft zu stellen wird mit dem Rasenmäher gekürzt.

Keine Sicherstellung der Finanzierung von Schulreformen und Modellregionen für die gemeinsame Schule

Der Finanzminister hat auch in der Finanzierung von Reformprojekten in anderen Fachbereichen eine wesentliche Rolle. Hier stand zuletzt vor allem die Diskussion um die gemeinsame Schule der 10 bis 14-Jährigen im Fokus. Während vor allem die westlichen Bundesländer Vorarlberg, Salzburg, Tirol und die Steiermark die Einführung von Modellregionen zur gemeinsamen Schule starten wollen, gibt es vom Finanzminister eine kategorische Ablehnung. Der Finanzminister bezeichnete die Forderung nach einem Ausbau der Gemeinsamen Schule als einen „Wunsch ans Christkind“.

Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht für die Schuleingangsphase eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Darunter etwa die Weitergabe von Pädagogischen Informationen vom Kindergarten an die Volksschulen, die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und jahrgangsübergreifenden Unterricht in der gesamten Volksschule samt innerer Differenzierung. Mit Hilfe verpflichtender sprachlicher Intensivkurse   sollen   Kinder   fit  für  den  Regelunterricht  werden,  die  Defizite  in  der


Unterrichtssprache habe. Um diese Ziele zu verwirklichen, sollen „den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung gestellt (werden), um Begabungs- / Begabten-, Förder- und Stützmaßnahmen in allen Bereichen“ zu ermöglichen.

Ausgabenwirksam ist auch der geplante „qualitative und quantitative Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe“. Um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, soll an allen Schulen ganztägiger Unterricht (klassenweise) bereitgestellt oder zumindest in zumutbarer Entfernung angeboten werden.

Bei den Modellregionen zur gemeinsamen Schule, aber auch in allen anderen aufgelisteten Bereichen, fehlt die adäquate Finanzierung um Fortschritte zu erreichen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

DRINGLICHE ANFRAGE

1.   Wer hat wann den Auftrag zur Erstellung des Wyman-Gutachtens gegeben? (Bundesminister für Finanzen, Finanzsektion im BMF oder Finanzprokuratur?)

2.   Warum wird das Wyman-Gutachten derart unter Verschluss gehalten?

3.   Wann hat die Nationalbank dieses Wyman-Gutachten erhalten?

4.   Wurde das Gutachten an weitere Organisationen übermittelt?

          a.  Wenn ja, wann und an welche Organisationen?

5.   Wann werden Sie das Gutachten dem Finanzausschuss des Nationalrates
vorlegen?

6.   Welche Ersparnis gibt das Gutachten für das Modell einer geordneten Insolvenz gegenüber der nächstteureren Variante an?

7.   Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine geordnete Insolvenz auf Budgetdefizit und Staatsschuldenquote?

8.   Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine Anstaltslösung auf
Budgetdefizit und Staatsverschuldung?

9.   Wie hoch ist derzeit das Volumen der vom Land Kärnten garantierten
Bankanleihen?

10.  Wer hält die verbrieften Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria in Höhe von 12,3
Mrd. Euro (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds, private
Anleger, etc.)

11.  Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch
Forderungsausfälle in der Pfandbriefstelle im Falle einer geordneten Insolvenz
der Hypo Alpe Adria?

12.  Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch
Verpflichtungen aus dem Haftungsverbund im Falle einer geordneten Insolvenz
der Hypo Alpe Adria?

13.  Wie hoch sind die Ausfälle, die die BayernLB im Fall einer geordneten Insolvenz
zu erwarten hat?

14.  Welche Bedingungen hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Hypo
Alpe Adria gestellt?


15.  Widersprechen eine Abwicklungseinheit, eine geordnete Insolvenz oder ein bail-
in diesen Bedingungen?

16.  In welcher Weise und Höhe begünstigt ein Verzicht auf ein bail-in die dann verschonten Marktteilnehmer (z.B. Hypo-Banken, Bayern-LB, Raiffeisen)?

17.  Wann wird der Verstoß gegen die Bundesverfassung und das
Bundeshaushaltsgesetz mit dem offenkundig falschen Ausweis der staatlichen Verpflichtungen für die Hypo Alpe Adria beendet?

18.  Welche Beträge werden im nächsten Bundesfinanzrahmengesetz in
Entsprechung des Artikel 51(8) BVG dargestellt werden?

19.  Welche Beträge sollen im Bundesvoranschlag 2014 für die Hypo Alpe Adria
eingestellt werden?

20.  Wann wird der Optionenbericht der Hypo-Task-Force dem Finanzausschuss des Nationalrates übermittelt?

21.  Warum wurde die Groß-Gläubigerbeteilung und stärkere Heranziehung der
BayernLB als Alteigentümer im Bericht der Task-Force verworfen?

22.  Wo findet sich die Einigung der Bundesregierung zum Kassasturz, wonach die strukturelle Budgetlücke im kommenden Bundesfinanzrahmen 18,4 Mrd. Euro
beträgt, im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des
Bundesfinanzrahmengesetzes wieder?

23.  Warum werden entgegen der Kassasturz-Einigung nur 133 Mio. Euro im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes
veranschlagt, obwohl sich die Bundesregierung beim Kassasturz auf ein „Loch“
bei den Banken in Höhe von 5,8 Mrd. Euro geeinigt hat?

24.  Wo finden sich die im Rahmen der Einigung der Bundesregierung zum
Kassasturz geplanten 8,7 Mrd. Euro für die Pensionszahlungen im
Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes für das
Jahr 2014 wieder?

25.  Wodurch unterscheiden sich die Ermessensausgaben von den so genannten „gestaltbaren Mittelverwendungen“?

26.  Wie hoch sind die gestaltbaren Mittelverwendungen in den einzelnen Ressorts
und Untergliederungen?

27.  Werden die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% bei den gestaltbaren Mittelverwendungen in allen Untergliederungen gleichmäßig
gekürzt?

28.  Wenn die Bundesregierung, und das Finanzministerium im Besonderen, das Ziel verfolgt, 6,6% der Ermessensausgaben zu kürzen: Auf welche Bezugsgröße
beziehen sich die 6,6% insgesamt und in den einzelnen Untergliederungen?

29.  Bei welchen Voranschlagsansätzen werden die Fachminister ihre
Kürzungsvorgaben in den einzelnen Untergliederungen konkret umsetzen?

30.  Bei welchen Voranschlagsansätzen wird in der UG 31 „Wissenschaft und
Forschung“ konkret in welchem Ausmaß gekürzt?

31.  Welche Mittel sind vorgesehen, um den vielfach geäußerten Wunsch nach „Modellregionen Gemeinsame Schule“ zu ermöglichen?


32.  Sind sie diesbezüglich in die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen eingebunden?

33.  Welche Mittel sind für die Schaffung von Strukturen vorgesehen, die eine systematische Weitergabe von pädagogischen Informationen von den
Kindergärten an die Volksschulen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013- 2018, S. 40) ermöglichen?

34.  Welche Mittel sind für die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und die Überführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ins Regelschulwesen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) vorgesehen?

35.  In welchem Ausmaß werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente
für individuelle Förderung bei autonomer Verwendung (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) bereitgestellt?

36.  Mit welchem Aufwand rechen Sie bei der Durchführung der verpflichtenden sprachlichen Intensivkurse für SchülerInnen mit Defiziten in der
Unterrichtssprache (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41)?

37.  Der „qualitative und quantitative Ausbau ganztägiger Schulformen“ wurde bereits
in einer §15a-Vereinabrung geregelt. Um den Rechtsanspruch auf einen
ganztägigen Schulplatz (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S.

41) und damit die Wahlfreiheit zu garantieren sind zusätzliche Aufwendungen
nötig. In welcher Höhe?

38.  Welche Mittel sind für die Ausstattung der Schulen und die Bereitstellung von
Geräten für die SchülerInnen für den verstärkten Unterricht mit modernen Technologien und digitalen Medien Im Rahmen der Schulbuchaktion (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) und darüber hinaus vorgesehen?

39.  Wie hoch werden die Aufwendungen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn die Quote den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) angehoben wird?

40.  Können sie sicherstellen, dass der ORF finanziell ausreichend ausgestattet wird, damit die im Regierungsprogramm verankerten Zielsetzungen bezüglich der Filmförderung realisiert werden können?

                      a.    Falls nicht, wie wollen Sie die Zukunft des Filmstandortes Österreich
garantieren?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 1 GOG verlangt.