503/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen

Dem Vernehmen nach absolvierte der Bundeskanzler in der abgelaufenen Gesetzge­bungsperiode im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen zahlreiche Flugreisen ins Ausland, die ihn auch zu entfernten Reisezielen führten. Da Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Vielfliegerprogramme weit bzw. oft reisende Passagiere mit so genannten Bonusmeilen bedenken, die nach einer bestimmten Anzahl zurückgelegter Flugmeilen in geldwerte Upgrades, Reise-, Sach- und Erlebnisprämien umgewandelt werden können (Miles & More, Senator, Frequent Traveller, HON Circle Member, Topbonus etc.) ist davon auszugehen, dass dieser Anspruch auch für die von ihm absolvierten Flüge besteht.

Da es sich dabei um Dienstreisen handelt, die von der Republik Österreich finanziert werden, somit aus Steuergeldern, dürfte das dem Regierungschef von den Fluglinien eingeräumte Bonusmeilenkonto nur für weitere Dienstreisen, keinesfalls aber für private Flüge in Anspruch genommen werden.

Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits im Jahr 2002 in einer OTS-Aussendung festgehalten:

„Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugtickets die sogenannte „Qualifyerfähigkeit“ durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezogene Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonusumfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben. “

Die einschränkenden Bestimmungen zum Umgang mit Bonusmeilen sollten daher auch vom Bundeskanzler strikt eingehalten werden. Wenngleich geldwerte Vorteile, die sich aus dem Genuss von Bonusmeilen ergeben, steuerrechtlich sehr großzügig behandelt werden und außer Streit stehen, geht es um die politische Dimension, um die Wahrung des Vorbildcharakters, zu dem dieser in besonderer Weise verpflichtet ist.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

1.    Welche Dienstflugreisen haben Sie im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

 

2.    Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften nahmen Sie dabei in Anspruch?

3.    Wie viele Bonusmeilen wurden Ihnen im Rahmen von Dienstflugreisen gutgeschrieben?

4.    Haben Sie die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. eventuelle BKA-interne Auflagen tatsächlich eingehalten? Wenn nein, warum nicht?

5.    Haben Sie die erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

6.    Haben Sie das sich aus Ihren Dienstreisen ergebende Meilenguthaben privat genutzt?

Wenn ja, wofür?

Wenn nein, wem wurden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

7.    Was passierte mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die Sie nach bestimmten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt bekamen?

Haben Sie sie privat verwendet oder dem Bundeskanzleramt und/oder seinen nach­geordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt?

8.    Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist da mit betraut?

Wenn nein, warum nicht?