514/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts

 

 

Dem Vernehmen nach absolvierten Mitglieder des Kabinetts des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode im Rahmen ihres Dienstauftrages Flugreisen ins Ausland, die sie auch zu entfernten Reisezielen führten. Da Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Vielfliegerprogramme weit bzw. oft reisende Passagiere mit so genannten Bonusmeilen bedenken, die nach einer bestimmten Anzahl zurückgelegter Flugmeilen in geldwerte Upgrades, Reise-, Sach- und Erlebnisprämien umgewandelt werden können (Miles & More, Senator, Frequent Traveller, HON Circle Member, Topbonus etc.) ist davon auszugehen, dass dieser Anspruch auch für die absolvierten Flüge der Mitglieder des Ministerkabinetts besteht.

 

Da es sich dabei um Dienstreisen handelt, die von der Republik Österreich finanziert werden, somit aus Steuergeldern, dürfte das von den Fluglinien eingeräumte Bonusmeilenkonto nur für weitere Dienstreisen, keinesfalls aber für private Flüge des Mitarbeiterstabes in Anspruch genommen werden.

 

Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits im Jahr 2002 in einer OTS-Aussendung festgehalten:

 

„Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugtickets die sogenannte „Qualifyerfähigkeit“ durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezogene Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonusumfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben.“

 

Wie der Herr Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in seiner schriftlichen Anfragebeantwortung (11913/AB, XXIV. GP, vom 27.08.2012) einer entsprechenden Anfrage (12213/J, XXIV. GP, vom 28.06.2012 betreffend die „Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“) selbst einräumt, wurden alle Bediensteten seines Hauses auf das Verbot der privaten Verwendung und die Verpflichtung zur Einlösung für weitere Dienstreisen der dienstlich erworbenen Bonusmeilen hingewiesen.

 

Dennoch wurde vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend die korrekte Beantwortung obiger Anfrage unter Bezugnahme auf „verwaltungsökonomische Gründe“ verweigert. Dies kommt einer Verhöhnung der Steuerzahler gleich und hinterlässt den Eindruck einer Vertuschung. Eine schriftliche Anfrage des Hohen Hauses korrekt zu beantworten, muss in einer funktionierenden Demokratie als Selbstverständlichkeit gelten. Die vollständige Beantwortung zu verweigern, ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Kontrolle muss einer lebendigen Demokratie etwas wert sein. Fehlende Kontrolle fördert immer Misswirtschaft.

 

Einschränkende Bestimmungen zum Umgang mit Bonusmeilen sollten daher auch im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend sowie dessen nachgeordneten Dienststellen strikt eingehalten werden. Wenngleich geldwerte Vorteile, die sich aus dem Genuss von Bonusmeilen ergeben, steuerrechtlich sehr großzügig behandelt werden und außer Streit stehen, geht es um die politische Dimension, um die Wahrung des Vorbildcharakters, zu dem der Herr Bundesminister und die Mitglieder seines Hauses in besonderer Weise verpflichtet sind.

 

Da überdies seit der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend fast eineinhalb Jahre verstrichen sind, in denen er und die Mitglieder seines Kabinetts weitere Dienstflugreisen unternommen haben, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Welche Dienstflugreisen haben die Mitglieder Ihres Hauses im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

 

2.    Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften wurden dabei von Ihrem Mitarbeiterstab in Anspruch genommen?

 

3.    Wie viele Bonusmeilen wurden von den einzelnen Kabinettsmitgliedern dabei jeweils erworben?

 

4.    Wurden und werden die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. die in der oben zitierten Anfragebeantwortung angeführten Auflagen tatsächlich eingehalten?

Wenn ja, seit wann und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Wurde im Sinne der Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 den betroffenen Bediensteten die „Qualifyerfähigkeit“ der von ihnen absolvierten Dienstflugreisen aberkannt?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wurden die von den Mitgliedern Ihres Kabinetts erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Wurde das sich aus den Dienstreisen der Mitglieder Ihres Kabinetts ergebende Meilenguthaben vielmehr privat genutzt?

Wenn ja, von wem und für welche Reisen?

Wenn nein, wem wurden oder werden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

 

8.    Wurde oder wird die Nichteinhaltung der geltenden Richtlinien geahndet?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Was passierte bzw. passiert mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die nach bestimmten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt werden?

Wurden bzw. werden sie privat verwendet oder dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und/oder dessen nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

10. Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist damit betraut?

Wenn nein, warum nicht?