516/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Arbeitgeberlnnenschulden bei den Gebietskrankenkassen

Seit Jahren bestehen erhebliche Beitragsrückstände der Dienstgeberlnnen bei den Gebietskrankenkassen; 13698/AB XXIV GP zufolge bewegten sich die Rückstände der Dienstgeberlnnen bei den Gebietskrankenkassen in den Jahren 2008-2012 zwischen 954 und 1.017 Mio €. Darüber hinaus sind die Krankenversicherungsträger sogar gezwungen, jährlich KV-Beiträge in beträchtlicher Höhe als uneinbringlich abzuschreiben, was sich natürlich auch negativ auf deren Finanzgebarung auswirkt. Dabei handelt es sich oftmals auch um Krankenversicherungsbeiträge, welche den Beschäftigten vom Lohn abgezogen aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger weitergeleitet wurden.

Um aktuelle Zahlen für 2013 zur Verfügung zu haben, richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.           Wie hoch waren die Beitragsschulden der Arbeitgeberlnnen bei den Krankenversicherungsträgern im Jahr 2013? Wie hoch ist dabei der auf die Krankenversicherung entfallende Anteil? (bitte um Auflistung nach einzelnen Krankenversicherungsträger)


2.  Welcher Betrag davon musste in den letzten 5 Jahren als uneinbringlich abgeschrieben werden und wie hoch ist dabei der auf die Krankenversicherung entfallende Anteil? (Auflistung ebenfalls nach den jeweiligen KV Trägern und getrennte Auflistung für die jeweiligen Jahre!)

3.   Wie hoch waren 2013 die vorgeschriebenen Verzugszinsen für Beitragsschulden der Arbeitgeberlnnen und wie hoch war der auf die Krankenversicherung entfallende Anteil 2013? (bitte um getrennte Auflistung nach KV Träger)

4.   Wie hoch waren 2013 die Einbringungsquoten für Sozialversicherungsbeiträge bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern?

5.      Welche Initiativen hat ihr Ressort gesetzt, um diese Art des Sozialbetrugs effektiver bekämpfen zu können und zu gewährleisten, dass Sozialversicherungsbeiträge künftig rechtzeitig an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeliefert werden? Ist geplant, besonders auffällige Branchen stärkeren Kontrollen zu unterziehen?