519/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin Spindelberger und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Überstunden und Mehrarbeit

Trotz immer noch anhaltender Probleme am Kapitalmarkt steht die heimische „Realwirtschaft” im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr gut da. Österreich hat nicht nur die geringste Arbeitslosigkeit in Europa zu verzeichnen, sondern darüber hinaus innerhalb der EU auch ein sehr akzeptables Wirtschaftswachstum. Zurückzuführen ist dies einerseits sicherlich auf das enorme Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer andererseits aber auch auf eine umsichtige Sozialpolitik. Dennoch vermehrt sich der Eindruck, als würden manche Unternehmen diese angespannte Situation ausnutzen um bei ihren MitarbeiterInnen den Druck erhöhen, indem sie bei Löhnen und Gehältern die „Daumenschrauben“ ansetzen, um so - arbeitsrechtlich bedenklich - die Lohnkosten zu senken.

Besonders deutlich zeigt sich das im Bereich der Mehrarbeit bzw. den Überstunden. Viele Menschen werden gegen ihren Willen verpflichtet, in teilweise bedenklichem Ausmaß Überstunden zu leisten, weil seitens der Wirtschaft lieber in Überstunden investiert wird statt in neue Arbeitsplätze. Das zusätzlich Problem dabei ist, dass vieles von dem, was aber an Überstunden oder Mehrarbeit geleistet wird, entgegen anderslautender gesetzlicher Bestimmungen nur mit „verordneter” Freizeit entlohnt wird, oftmals auch nur im Verhältnis 1:1. Nicht selten berichten darüber hinaus die betroffenen ArbeitnehmerInnen, dass aufgrund fehlender bzw. mangelhafter Arbeitszeitaufzeichnungen durch den Arbeitgeber eine Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat oder eine finanzielle Geltendmachung erschwert oder gar verunmöglicht wird.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende


Anfrage:

1.  Wie hat sich Zahl der geleisteten Mehr- und Überstunden in den Jahren 2012 und 2013 entwickelt? Wie viele Mehr- und Überstunden leisteten Männer und Frauen 2012 und 2013? Wie hat sich die Zahl der Mehr- und Überstunden 2013 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

2.   Wie entwickelte sich das Verhältnis zwischen Überstunden, für die bezahlt wurde, und Überstunden, die durch Zeitausgleich abgegolten wurden, in den Jahren 2012 und 2013?

3.    Im Jahr 2011 wurden 66,9 Millionen Mehr- bzw. Überstunden oder 22% der geleisteten Mehrarbeit nicht bezahlt. Wie entwickelte sich dieser Anteil in den Jahren 2012 und 2013?

4.       Wie viele Betriebe wurden 2012 und 2013 aufgrund von falschen Arbeitszeitaufzeichnungen (inkl. nicht- bezahlter Überstunden/Mehrarbeit) von den Arbeitsinspektoren gemeldet?

5.    Was wird unternommen, um die Arbeitszeitaufzeichnungen in den Betrieben vermehrt zu kontrollieren und verstärkt zu sanktionieren?

6.        Wird mittlerweile erhoben, wie hoch der Anteil nicht erfasster Überstunden/Mehrarbeit (nach Männer und Frauen getrennt) aufgrund falscher Arbeitszeitaufzeichnungen bzw, nicht erfasster Mehrarbeit in den Betrieben ist bzw. wie viel Einkommen den Arbeitnehmerlnnen dadurch verloren geht?

7.     Laut Erhebungen der Statistik Austria ist der Anteil der nicht-bezahlten Überstunden/Mehrarbeit bei Frauen deutlich höher als bei Männern. War das auch 2012/2013 der Fall? Welche Maßnahmen werden getätigt, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken?

8.   Eine Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. deren Bezahlung erfolgt auch bei nicht leitenden Arbeitnehmern/-innen iSd Arbeitszeitgesetzes immer öfter durch „All-In-Verträge”. Was unternehmen Sie, um dieser Problematik entgegen zu wirken?

9.   Das Arbeitszeitgesetz sieht für die Zulässigkeit von Überstunden das „Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes” vor. Prüft das Arbeitsinspektorat in Betrieben, in denen über lange Zeiträume regelmäßig Überstunden geleistet werden, ob durch die Überstunden nicht eigentlich der normale Arbeitsbedarf eines Betriebes abgedeckt wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden in solchen Fällen ergriffen?