520/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Finanzielle Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den GKK's (Gebietskrankenkassen) und anderen Sozialversicherungsträgern sowie den Landesgesundheitsfonds zum Stichtag 31.12.2013“

Mit 13228/AB vom 27.2.2013 wurden die Fragen des Fragestellers Abg.z.NR aD Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet. Da, wie medialen Berichterstattungen zu entnehmen ist, dieses Problem nach wie vor vakant ist, werden aus systematischen Gründen ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2013 zu erhalten, denn anscheinend hat sich an der Zahlungsmoral ausländischer Versicherungen nichts geändert.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende

Anfrage:

1.     Wie hoch waren die finanziellen Rückstände ausländischer Versicherungsträger bei den einzelnen Landesgesundheitsfonds und GKK's u.a. mit Stichtag 31.12.2013 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und (säumigen) ausländischen Staaten?

2.     In wie vielen Fällen wurden seit 1. Mai 2010 die Forderungen der einzelnen Landesgesundheitsfonds der GKK u.a. von den leistungspflichtigen Mitgliedern nicht erstattet (Aufschlüsselung auf Staaten)?

3.     Welche Beträge waren aufgrund der in der Empfehlung Nr. 20 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale

Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 31 .Mai 1996 vorgegebenen Erstattungsfristen als sofort fällig zu betrachten (Betrag in Euro)?

4.    Welche Landesgesundheitsfonds sowie GKK's u.a. haben die finanziellen Rückstände sämtlicher Staaten bzw. ausländischer Versicherungsträger für das Jahr 2013 öffentlich dargestellt?

5.    Würde es durch eine Kompensation mit Gegenforderungen aufgrund der stationären Behandlung von ÖsterreicherInnen in einem Drittstaat zu einer Verbesserung der finanziellen Situation der Landesgesundheitsfonds sowie GKK's u.a. kommen?

6.    Strebt das Ressort gemeinsam mit dem BMASK bilaterale Abkommen zur sozialen Sicherheit mit Drittstaaten an, um mit Gegenforderungen gegenüber ausländischen Versicherungsträgern aufrechnen zu können?

7.    Wenn ja, mit welchen Drittstaaten hat Österreich bereits derartige bilaterale Abkommen zu diesen Rechtsfragen unterzeichnet (bitte die jeweiligen Staaten alphabetisch auflisten)?

8.    Wenn ja, mit welchen Drittstaaten soll noch in dieser Legislaturperiode ein derartiges bilaterales Abkommen unterzeichnet werden?

9.    Welche finanziellen Rückstände haben Österreich bzw. die österreichischen Sozialversicherungsträger gegenüber anderen Staaten aufzuweisen?

Welche Beträge wurden von diesen Staaten bis zum 31.12.2013 geltend gemacht (Aufschlüsselung auf Staaten)?

10. Welche Erfahrungswerte liegen im Ressort jetzt bereits zu den VOen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit vor?