524/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verfahren Verkauf und Wiedereinmietung Erdberger Lände 36 - 48
In seinem Bericht „Immobiliengebarung der Österreichischen Bundebahnen-Holding Aktiengesellschaft sowie einzelner ÖBB-Gesellschaften (Bund 2008/6)“ kritisiert der Rechnungshof:
„Der Grundstücksgebarung der Österreichische Bundesbahnen–Holding Aktiengesellschaft und einzelner ÖBB–Gesellschaften fehlten Kosten–Nutzen–Analysen. Entscheidungen waren nicht ausreichend begründet; es mangelte ihnen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Der Verkauf der des Objekts Erdberger Lände 36 – 48 an einen Investor und dessen Vermietung an die Rail Cargo Austria Aktiengesellschaft erfolgte ohne eine Kosten-Nutzen-Analyse. Durch die nur eingeschränkte Interessentensuche verzichtete die ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH auf eine größtmögliche Anzahl von Angeboten. Sie begab sich dadurch der damit verbundenen Möglichkeit der Optimierung. Abläufe waren vielfach weder ausreichend dokumentiert noch nachvollziehbar.
Massive Kostenerhöhungen entstanden durch die nachträglich geplante, tatsächlich aber bislang nicht durchgeführte Anhebung der Belegungszahl sowie durch die verspätete Einbindung des Mieters Rail Cargo Austria Aktiengesellschaft.“
Deshalb und weil weniger Quadratmeter verkauft als in der Folge von den ÖBB angemietet wurden, übermittelte der Rechnungshof eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Mittlerweile laufen die Ermittlungen bereits beinahe sechs Jahre.
In der Beantwortung einer Dringliche Anfrage der Grünen betreffend Neubeginn ohne Korruption, Nationalrat, XXIV. GP, 17. September 2013, 217. Sitzung, gab die damalige Justizministerin auf die Frage 25. („Bei welcher Staatsanwaltschaft, wegen welcher Delikte und gegen welche Beschuldigte wird hinsichtlich des Immobiliengeschäfts Erdberger Lände 36-38 ermittelt und wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?“) folgende Antwort:
„Die von der Staatsanwaltschaft Wien im Wesentlichen wegen des Verdachtes der Untreue gemäß § 153 Abs. 1 und 2 StGB geführten Ermittlungen gegen insgesamt zwölf Beschuldigte sind abgeschlossen. Seit Anfang Juni 2013 befindet sich der Ermittlungsakt mit einem umfangreichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien und einer Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Wien in der zuständigen Fachabteilung meines Hauses. Da der Vorhabensbericht nicht nur dieses eine in der Frage genannte Faktum umfasst, sondern sich mit mehreren Fakten beziehungsweise Faktenkomplexen beschäftigt, ist mit einem Abschluss der Prüfung erst in den nächsten Wochen zu rechnen.“
Laut Medienberichten ist dabei die jetzige Justizsprecherin der ÖVP, Michaela Steinacker, als ehemalige Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement Gesellschaft mbH als Beschuldigte involviert. Nachdem – ebenfalls gemäß Medienberichten – Sie als Justizminister und die Justizsprecherin der ÖVP derselben CV-Verbindung (Norica) angehören, verdient Ihre Entscheidung über die Anklage oder Einstellung des Verfahrens besondere Aufmerksamkeit.
Seit Vorliegen des Vorhabensberichts sind bereits sieben Monate vergangen, Ihrerseits steht eine Entscheidung an.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurde über den Vorhabensbericht in dieser Angelegenheit durch das BMJ bereits entschieden?
2. Falls ja: wurde der Vorhabensbericht genehmigt, und wird das Verfahren eingestellt, zur Anklage gebracht oder sind noch weitere Ermittlungen erforderlich?
3. Falls nein: Warum erfolgte noch keine Entscheidung in der Causa Verkauf der Erdberger Lände?
4. Wann ist mit einer Entscheidung über den Vorhabensbericht zu rechnen?
5. Werden Sie in diesem Zusammenhang eine Weisung erteilen? In welcher Form werden Sie das Weisungsrecht handhaben?