527/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend der Bestellung des Geschäftsführers der Justizbetreuungsagentur

BEGRÜNDUNG

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 22. Jänner 2014 folgendes:

„Eine neuer Job für Karls Ex-Kabinettschef

21. Jänner 2014, 19:44

Thomas Schützenhöfer, Sohn des steirischen ÖVP-Chef, wird Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur

Mit dem Ministerwechsel im Justizressort von Beatrix Karl zu Wolfgang Brandstetter hat sich auch Karls Kabinettschef, Thomas Schützenhöfer, um einen neuen Job umsehen müssen. Karl und Schützenhöfer hatten aber vorgesorgt. Der Jurist bewarb sich - wohl in Vorwarnung, dass ihm die Chefin abhandenkommen wird - noch vor der Nationalratswahl um den Geschäftsführerposten in der Justizbetreuungsagentur. Und hat diesen Topjob jetzt auch bekommen. Schützenhöfer übernimmt die neue Funktion mit 1. Februar, wie vom Justizministerium dem Standard bestätigt wurde. Schützenhöfer wurde nach Angaben des Justizministeriums in einem Hearing aus 21 Bewerbern als bestgereihter Kandidat ausgewählt. Das Hearing-Gremium bestand aus drei führenden Ministerialbeamten.

Das 2009 gegründete Unternehmen (400 Mitarbeiter) stellt Personal für den Justizbereich bereit - von Amtsdolmetschern, Familiengerichtshelfern, Psychologinnen und Psychologen bis zu Finanz- und IT-Expertinnen und -Experten für die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Clou der staatlichen Agentur: Die Personalausgaben scheinen im Ministerium nicht als Personalkosten auf, sondern - weil das Personal quasi "zugekauft!" wird - als Sachausgaben. Der Sohn des steirischen ÖVP-Vize Landeshauptmann-Hermann Schützenhöfer war zuvor auch Büroleiter bei Ex-Staatssekretär Reinhold Lopatka. Schützenhöfer hatte ein Jus-Studium an der Uni Graz, wo Karl Arbeits-, und Europarecht lehrte, absolviert. (mue, DER STANDARD, 22.1.2014)“


Vorausgegangen ist der Bestellung eine Ausschreibung des Postens im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ vom 31. August/1. September 2013 (siehe Faksimile):

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen haben sich um die ausgeschriebene Funktion als GeschäftsführerIn der Justizbetreuungsagentur beworben?

2)    Wie viele dieser Personen wurden zu einem Hearing eingeladen?

3)    Wie viele waren weiblich, wie viele waren männlich?

4)    Wann fanden die Hearings statt?

5)    Aus welchen Personen setzte sich das Gremium bestehend aus drei führenden Ministerialbeamten zusammen?

6)    Wie wurden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die Controlling-Kenntnisse sowie die kaufmännischen und organisatorischen Fähigkeiten überprüft?


7)    Inwiefern hat der designierte Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur diesem Anforderungsprofil entsprochen?

8)    Wie wurden die fundierten Kenntnisse und Erfahrung in den Bereichen Unternehmens- und Arbeitsrecht überprüft?

9)    Inwiefern hat der designierte Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur diesem Anforderungsprofil entsprochen?

10) Wie wurde die mehrjährige Erfahrung im Bereich Personalmanagement oder Personaldienstleistung überprüft?

11) Inwiefern hat der designierte Geschäftsführer der Justizbetreuungsagentur diesem Anforderungsprofil entsprochen?

12) Inwiefern kamen bei dieser Bestellung die besonderen Fördermaßnahmen für Frauen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Anwendung?

13) Wurde eine Reihung der BewerberInnen anhand Ihrer Eignung erstellt?

14) Wenn ja, welchen Platz hatte Thomas Schützenhöfer?

15) Wer hat die Bestellung schlussendlich vorgenommen?