537/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Maßnahmen des Bundesamts für Wald gegen den asiatischen Laubholzbockkäfer

 

Der asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, auch ALB) gilt gemäß EU-Richtlinie 2000/29 EG als Quarantäneschädling. Für die Bekämpfung ist das Bundesamt für Wald als EU-„Official Body“ und EU-„Competent Authority“ zuständig. Der Aufgabenbereich fällt in die Verantwortlichkeit des Instituts für Waldschutz, Leitung: Dipl.-Ing. Dr. Christian Tomiczek.

In Österreich wird gegen den asiatischen Laubholzbockkäfer teilweise mit extensiven Schlägerungen von z.T. altem und wertvollem Baumbestand im urbanen Bereich und in Parkanlagen vorgegangen. In der Stadt Braunau wurden innerhalb eines Radius von ca. 2km zusätzlich zu den < 200 mittels Spürhunden als befallen identifizierten und gefällten Bäumen auch noch „umfangreiche präventive Laubholzschlägerungen durchgeführt“ (http://bfw.ac.at/rz/bfwcms.web?dok=9749).

In Gallspach, OÖ, wurden nahezu alle Bäume im Ortszentrum gefällt und gehäckselt. Zum Fällen markiert ist auch ein Naturdenkmal, eine über 200 Jahre alte Rosskastanie, die beim Kirchenneubau sogar in die Architektur miteinbezogen wurde.
Im Park rund um das Schloss Zeileis wurden ebenfalls bereits beim ersten Kontrolldurchgang auf 10-15% der Grundfläche 26 Bäume markiert, und es ist zu befürchten, dass in den 3.Gallspacher Parks hunderte alte Bäume gefällt werden.

Dies obwohl es eine alternative Behandlungsmethode, die von Schweizer Experten entwickelten Baum-Injektionen gibt, die in den USA, der Schweiz, Italien, Spanien, Portugal sowie Korea, China und Japan bereits seit Jahren mit Erfolg gegen verschiedene Baumschädlinge (wie z.B. den Eschenbohrer) zum Einsatz kommt. Dabei wird der Wirkstoff Emamectin Benzoat (kein Neonicotinoid!) verwendet, welcher in Europa in anderen Anwendungsgebieten in der Landwirtschaft zugelassen ist.  


 

Bei der Injektionstechnik kommt es weder zu Windverfrachtungen des Insektizids noch zu einer Auswaschung durch Niederschläge. Die Verschmutzung von Gewässern ist nicht möglich.  Eine Gefährdung der Umwelt und von Nutzinsekten wie Bienen durch das Insektizid ist schon alleine auf Grund der eingesetzten Mikro-Mengen (etwa 2 g  pro Impfung schützen den Baum für 3 Jahre) auszuschließen. Dem Wirkstoff werden nur Insekten ausgesetzt, die entweder an den Blättern fressen oder sich in den Stamm bohren.  

Dessen ungeachtet werden diese Baumimpfungen in Teilen der EU sowie konkret durch das BFW in Österreich kritisch beurteilt, ja abgelehnt, mit der Begründung, durch das Anbohren und Beimpfen der Bäume könnten die Bäume selber geschädigt werden. Einen größeren Schaden für den Baum, als ihn zu fällen und zu verbrennen, gibt es jedoch nicht, und daher sollte man alle Maßnahmen in Erwägung ziehen, welche ein Fällen verhindern könnten. Es wäre daher zu begrüßen, wenn im Rahmen eines Versuches, trotz Quarantäne-Status des Schädlings, die Effektivität dieser Methode getestet werden könnte. Laufende Versuche in China, dem Ursprungsgebiet des Schädlings, sehen vielversprechend aus (lt. Aussage des Herstellers). Im Falle einer ungenügenden Wirkung könnten die Versuchsbäume immer noch gefällt und gehäckselt werden, bevor die adulten Käfer schlüpfen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachfolgende

Anfrage

1.    Welchen Einfluss übt das BFW über die nationale Zuständigkeit hinaus als EU- „Official Body“ und EU-„Competent Authority“ auf Entscheidungen auf EU-Ebene aus, was die Neu-Zertifizierung von Behandlungsmethoden und insbesondere die Bauminjektion betrifft?

2.    Auf Basis welcher Studien oder Forschungsergebnisse wird vom Bundesamt für Wald (im Widerspruch zu den langjährigen Erfahrungen mit Baum- impfungen) behauptet, dass Bauminjektionen schwere Schäden und das Absterben von Bäumen bewirken, bzw. welche Beobachtungen oder Versuche mit welchen Wirkstoffen und Methoden wurden an welchen Bäumen durchgeführt?

3.    Warum und auf wessen Veranlassung hin wurden die phytosanitären Kontrollen von Verpackungsholz z.B. bei Granitsteinlieferungen aus China im Jahre 2008 eingestellt und bis zum Jahr 2013 ausgesetzt?

4.    Welche Kosten sind in Österreich seit dem ersten Auftreten des Laubholzbockkäfers für das Abholzen und Häckseln von Bäumen sowie für den Abtransport entstanden?

5.    Wer erhält den Erlös aus dem Verkauf der Hackschnitzel bzw. profitiert vom Mehrwert bei der thermischen Verwertung?

6.    Wie viele Personen wurden bisher im Zuge der Bekämpfungsmaßnahmen z.B. als Baumsteiger oder für sonstige Aufgaben beschäftigt und wie hoch sind die bisherigen Personalkosten?

7.    Wie hoch sind insgesamt die bisherigen Kosten für den Einsatz der Anoplophora Spürhunde, und erfolgt die Bezahlung direkt an die Hundeteams  oder über die Schweizer IG Anoplophora Spürhunde, und wer trägt die Kosten für die Ausbildung der Spürhunde durch Dipl. Biol. Ute Hoyer Tomiczek und Dr. Gabriele Sauseng?

8.    Wer zertifiziert die Hunde und wie wird sichergestellt, dass der Ausbildungsstand den extremen Anforderungen etwa beim Auffinden von Eiablagen bei Baumhöhen von >15m in Parks usw. gerecht wird?

9.    Wie beurteilt man in Ihrem Hause die Tatsache, dass einerseits Herr Dipl.-Ing. Dr. Christian Tomiczek als Leiter des Instituts für Waldschutz nicht nur die an der forstlichen Ausbildungsstätte des BFW ausgebildeten Anoplophora Spürhunde zertifiziert, sondern auch der Auftraggeber für einen Einsatz von Spürhundeteams in den Befallsgebieten ist; und andererseits seine Gattin, Frau Dipl. Biol. Ute Hoyer Tomiczek als Ausbildnerin ebendieser Spürhundeteams im Rahmen der Schweizer „IG Anoplophora Spürhunde“ entweder direkt oder doch zumindest indirekt Auftragnehmerin ist?

10. Wie ist sichergestellt, dass es bei der Auftragsvergabe zu keinen Bevorzugungen kommt, und wie beurteilen Sie die hier entstandene (schiefe) Optik?

11. Wie stellen Sie sicher, dass durch diese Zusammenarbeit die Haltung des Instituts für Waldschutz und seines  Leiters, Herrn Dipl.-Ing. Dr. Christian Tomiczek, zu einzelnen Bekämpfungsmethoden nicht einseitig beeinflusst, oder gar von wirtschaftlichen Überlegungen getragen wird?