543/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Öffnung des Arbeitsmarktes für Rumänen und Bulgaren

 

 

Am 01.01.2014 wurde der österreichische Arbeitsmarkt für Bürger aus Rumänien und Bulgarien geöffnet. Trotz der Warnungen von ÖGB und Arbeiterkammer, dass auch in den nächsten Jahren die Arbeitslosigkeit nicht sinken wird, beharrten Sie darauf, diese Öffnung durchzuziehen anstatt im Rahmen Ihrer Möglichkeit auf europäischer Ebene die Öffnung weiter aufzuschieben. Ihren Aussagen zufolge sind bereits 30.000 Rumänen und Bulgaren legal am österreichischen Arbeitsmarkt  beschäftigt. Die Zahl der illegal Beschäftigten, die Sie immer in Abrede stellen, wird selbst von der Arbeiterkammer mit noch einmal 30.000 beziffert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele rumänische Staatsbürger wurden in den Jahren 2008 bis 2013 im Zuge von Kontrollen einer illegal ausgeführten Tätigkeit überführt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

2.    In wie vielen verschiedenen Firmen waren diese Personen illegal beschäftigt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

3.    Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitnehmer?

4.    Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitgeber?

5.    Wie viele bulgarische Staatsbürger wurden in den Jahren 2008 bis 2013 im Zuge von Kontrollen einer illegal ausgeführten Tätigkeit überführt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

6.    In wie vielen verschiedenen Firmen waren diese Personen illegal beschäftigt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren)

7.    Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitnehmer?

8.    Welche Konsequenzen gab es für die Arbeitgeber?