549/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Besachwalterung in Österreich

 

Wie der Homepage der Volksanwaltschaft in einem Artikel aus dem Jahr 2010 zu entnehmen ist, hat sich die Anzahl von Sachwalterschaften auf damals bereits 50.000 Menschen in Österreich erhöht. Etwa zehn Prozent aller Beschwerden, die bei der Volksanwaltschaft im Bereich Justiz eingingen, betrafen dieses Thema. Zudem findet sich im Text folgende Passage: „In Einzelfällen sind ihnen nahe Angehörige als Sachwalterinnen oder Sachwalter lieber als familienfremde Personen. Vielfach wird der Kontakt zur Sachwalterin oder zum Sachwalter als nicht ausreichend empfunden. So findet beispielsweise der persönliche Kontakt nicht wie gesetzlich vorgesehen einmal im Monat statt. Häufig haben Personen den Eindruck, in ihren Bedürfnissen von ihrer Sachwalterin oder ihrem Sachwalter nicht ausreichend ernst genommen zu werden. Besachwalterte Personen beschweren sich, weil sie nicht ausreichend Geldmittel zur Verfügung haben, um sich mit Essen, Kleidung und Pflegemaßnahmen zu versorgen.“ 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hat sich die Anzahl der besachwalterten Personen in den letzten zehn Jahren entwickelt?

 

2.    In wie vielen Fällen sind nahe Angehörige mit der Sachwalterschaft betraut?

 

3.    In wie vielen Fällen wurde eine Sachwalterschaft naher Angehöriger in den letzten zehn Jahren abgelehnt und aus welchen Gründen?

 

4.    Wie viele in Österreich gemeldete Vereine haben sich auf Besachwalterungen spezialisiert?

 

5.    Wie viele in Österreich lebende Personen werden aktuell von Vereinen besachwaltert?