550/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Höbart

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend augenscheinlicher Verschleppung der Ermittlungen in der Causa Heribert B. durch das Finanzamt Salzburg.

 

 

Der Vergewaltiger Heribert B., welcher von der schwarzen Justiz im Jahr 2012 die Fußfessel erhalten hat, wurde am 15.12.2012 wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei der Finanzpolizei in Salzburg angezeigt.

Heribert B. wurde unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung einer Minderjährigen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 8 Monate unbedingt, und der Zahlung eines Teilschmerzensgeldes von 5000 Euro verurteilt.

Herr B. bezahlte freiwillig keinen Cent an sein Opfer, was dazu führte, dass das Opfer Heribert B. exekutieren lassen musste. Hier gab Heribert B. immer an, keiner Arbeit nachzugehen und auch sonst kein Vermögen zu besitzen, was das Gericht ohne weitere Überprüfung zur Kenntnis genommen hat.

Am 21.12.2011 stellte Heribert B. einen Antrag auf Haftmilderung in jenem er angab, dass das Verbüßen seiner Haftstrafe in einer Vollzugsanstalt eine Gefahr für seine Existenzgrundlage darstelle, da er als Hundetrainer arbeite und auch immer wieder Pflegehunde kostenpflichtig bei sich aufnimmt.

 

Folgendes ist im Antrag des Heribert B. zu lesen:

...Für den Verurteilten, der sein Einkommen mit der Tätigkeit als Hundetrainer und Hundepfleger bestreitet, würde Strafverbüßung nicht nur einen Einkommensrückgang, eine wirtschaftliche Einbuße, darstellen, sondern das Ende seiner Beschäftigung....“

 

Der Richter Günther Nocker des Landesgerichts Salzburg erließ Herrn B. 2 Monate seiner unbedingten Haftstrafe, daraufhin erhob Heribert B. Einspruch beim OLG Linz und in diesem führte Heribert B. erneut an, dass er als Hundepfleger tätig sei.

 

Nachstehendes ist im Antrag des Heribert B. vom 12.02.2012 zu lesen:

„.... Die 4 Hunde, die dem Verurteilten gehören und jene Hunde, die sich beim Verurteilten in seiner alleinigen Pflege befinden, sind aufzugeben. Damit wäre dem Verurteilten seine Existenzgrundlage genommen.....“


Heribert B. bekam die Fußfessel vom OLG Linz genehmigt und in diesem Bescheid ist zu lesen, dass Heribert B. angibt jahrelang arbeitslos gewesen zu sein und er nun endlich eine Anstellung gefunden habe. Auch führte er an, dass er seinen Job verlieren würde, sollte er die Fußfessel nicht erhalten. Folgendes ist im Bescheid des OLG Linz zu lesen:

„ … letztlich sei für ihn nach jahrelanger Arbeitslosigkeit die Erhaltung der Arbeitsstelle von Bedeutung.....“

 

Weiters ist dies zu lesen:

„ Nach jahrelanger Arbeitslosigkeit (vgl. Versicherungsdatenauszug vom 4. Mai 2012, ON 9 der Aktenübersicht EüH) war er vorerst vom 1. März bis 30. April 2012 als Arbeiter geringfügig beschäftigt; …..“

 

Anzumerken ist hier, dass Heribert B. in seinem Antrag vom 21.12.2011 noch angibt, einen Job besessen zu haben und bei Antragsstellung auf den elektronisch überwachten Hausarrest – dieser erfolgte am 19 März 2012 – plötzlich jahrelang arbeitslos ist. Hier ist davon auszugehen, dass Heribert B. die Angaben für die Gewährung des EüH nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt hat. Es ist naheliegend das Heribert B. jahrelang ohne seine Arbeit zu versteuern gearbeitet hat und hier muss das Finanzamt tätig werden.

Außerdem gibt es noch einen interessanten Punkt, welcher sich auf Frau Waltraud B. - die Ehefrau von Herrn B. - bezieht. Frau Waltraud B. hat für ihren Mann das Formular für den Antrag auf EüH ausgefüllt, was vermuten lässt, dass Waltraud B. nicht unschuldig ist und ganz klar von den Unwahrheiten ihres Gatten Bescheid weiß. Somit ist davon auszugehen, dass Waltraud B. von der Steuerhinterziehung Kenntnis besitzt oder hier gar als Beitragstäter gehandelt hat. Bei korrekter Vorgehensweise müsste das FA Salzburg auch Waltraud B. als Verdächtige in Augenschein nehmen.

 

Heribert B. hatte jahrelang eine Firma, welche mit Hundeartikeln gehandelt hat. Seine Ehegattin Waltraud B. übernahm diese Firma am 01.01.2008. Soweit uns bekannt ist, ist die Firma von Waltraud B. eher inaktiv, dennoch scheint die Firma bei der WKO auf.

Aufgrund dieser Angaben wurde gegen Heribert B. Anzeige erstattet und laut Angaben des Anzeigeerstatters ist bis 31.12.2013 die Anzeige nicht weiter verfolgt.

 

Bei der Finanzpolizei Salzburg liegen folgende Unterlagen auf:

 

-          Antrag auf Haftmilderung von Heribert B. vom 21.12.2011

-          Antrag auf Haftmilderung von Heribert B. vom 12.02.2012

-          Bescheid OLG Linz

-          Eine Liste mit Namen und Adressen einiger Personen, jene privates Hundetraining bei Heribert B. in Anspruch genommen haben

-          Ein Schreiben in welchem angeführt wird, wie viel Heribert B. normalerweise für Pflegehunde und für ein privates Training verrechnet.

 

Das Finanzamt Salzburg müsste bei korrekter Vorgehensweise die Personen aus der Liste des Anzeigeerstatters befragen um herauszufinden, wie viele Stunden die jeweilige Person in Anspruch genommen hat, in welchem Zeitraum die Trainings stattgefunden haben und wie viel Heribert B. für eine Einheit verlangt hat. Jede einzelne Person müsste hierzu befragt werden, doch dies ist bis dato nicht geschehen.


Der Anzeigeerstatter hat im August 2013 mit der stellvertretenden Leiterin des FA Salzburg Frau Birgit Oularbi telefoniert um zu erfahren, wie weit das FA Salzburg mit den Ermittlungen ist. Hier erfuhr dieser, dass das FA zuerst Heribert B. über den Sachverhalt befragen möchte, bevor weitere Schritte getätigt werden. Auf die Frage des Anzeigeerstatters, weshalb man Heribert B. befrage, da davon auszugehen ist, dass er den Steuerhinterzug abstreiten werde, meinte Frau Oularbi sinngemäß folgendes:

Wenn Heribert B. bei seiner Befragung den Steuerhinterzug abstreite, kann das FA davon ausgehen, dass er nicht die Wahrheit von sich gibt.“

 

Diese Vorgehensweise ist sehr skurril, denn ohne Beweise kann kein Strafantrag wegen Steuerhinterzugs gestellt werden. Auch kann ohne Befragung der Hundebesitzer, welche Trainingsstunden bei Heribert B. wahrgenommen haben, kein ordentliches Ergebnis zustande kommen, da Heribert B. einen eventuellen Steuerhinterzug niemals zugeben würde und sollte er dies doch tun, wird dieser versuchen, den Steuerhinterzug herunterzuspielen.

Heribert B. wird natürlich versuchen falsche Angaben hinsichtlich der Anzahl der Trainingsstunden zu machen, um so ein milderes Urteil zu erhalten.

 

Ein weiterer interessanter Aspekt ist, dass der Leiter des FA Salzburg Herr Dr. Alfred Schmidt noch gar nicht sicher sagen kann, ob in der Causa Heribert B. ermittelt werden wird. Der Leiter begründet dies damit, dass das FA abwägen wird, ob es Sinn macht den Hinweisen nachzugehen. Das FA Salzburg würde nur dann tätig werden, wenn die Kosten der Ermittlungen den vermutlichen Steuerhinterzug nicht übersteigen. Dies teilte der Leiter des FA Salzburg sinngemäß dem Anzeigeerstatter in folgendem Ausschnitt einer Mail mit:

„....Ich kann Ihnen versichern, dass das Finanzamt Salzburg-Stadt bei jedem Anzeigenvorgang die rechtlich erforderlichen und verfahrensökonomisch gebotenen Maßnahmen setzt, wobei natürlich die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Interessen im Vordergrund stehen müssen.....

 

Im Falle des Heribert B. ist schon anhand der Hinweise klar zu erkennen, dass es hier vermutlich um eine beachtliche Summe geht, da Heribert B. über Jahre hinweg Steuern hinterzogen hat und er vermutlich bis dato immer noch als Hundetrainer tätig ist.

Zu hinterfragen ist hier auch die Vorgangsweise des FA Salzburg, denn konkret würde dies bedeuten, dass jede Person die es klug anstellt Steuern zu hinterziehen nicht weiter verfolgt wird, da die Arbeit dem FA Salzburg zu intensiv erscheint. Abgesehen davon, dass es unmöglich ist, im Vorhinein zu bestimmen, um welchen Steuerverlust es sich handelt, ist dies ja schon fast ein Aufruf um Steuern zu hinterziehen. Wird öffentlich bekannt, dass sich das FA Salzburg nur halbherzig mit Steuerhinterziehung beschäftigt, kann dies dazu führen, dass in diesem Bereich die Kriminalität ansteigt, da Steuerbetrüger nichts zu befürchten haben.

In Anbetracht der Tatsache, dass Österreich dringend Geld benötigt, sollte man Hinweise in diesem Bereich nicht einfach ignorieren und wie bereits erwähnt, ist es nicht möglich vorher abzuschätzen, um welche Summe es sich handelt, die dem Staat verloren geht.

 

Jegliche Verfahren in der Causa B. erwecken den Anschein, als wolle man Heribert und Waltraud B. schützen, da Ermittlungen immer eigenartig verlaufen und am Ende die Familie B. keinerlei Konsequenzen für ihr Handeln tragen muss.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist es im FA Salzburg üblich derart lange für den ersten Schritt in Ermittlungsverfahren zu benötigen?

2.    Wenn ja, weshalb ist dem so?

3.    Wenn ja, was gedenken Sie gegen die lange Verfahrensdauer zu tun?

4.    Wenn nein, weshalb ist dies in der Causa B. der Fall?

5.    Wie viele Leute sind für die Causa B. zuständig?

6.    Wer genau ist für die Causa B. zuständig?

7.    Wurde geprüft, ob die zuständige Person nicht möglicherweise ein Naheverhältnis zur Familie B. pflegt?

8.    Wurde versucht mit Heribert B. in Kontakt zu treten?

9.    Wenn ja, wann wurde versucht mit Heribert B. in Kontakt zu treten (Bitte um genaue Angabe von Datum und Uhrzeit)?

10. Wenn ja, traf man Herrn B. an bzw. erschien er zu seiner Vorladung?

11. Wenn ja, wie verlief das Gespräch mit Heribert B. (Bitte um genaue Aufschlüsselung der Angaben des Herrn B., ob dieser sich schuldig bekennt oder nicht etc., sowie wenn möglich, bitte um Übermittlung der Aussage)?

12. Wenn nein, wie wird das FA Salzburg nun vorgehen, sollte es nicht gelingen Herrn B. anzutreffen?

13. Wenn nein, warum ist bis dato nichts passiert?

14. Wurde die Ehegattin Waltraud B. zu den Vorwürfen befragt?

15. Wenn ja, wie verlief die Aussage (bei Möglichkeit bitte um Übermittlung der Aussage)?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Denkt das FA Salzburg daran, auch Waltraud B. zu überprüfen, da es naheliegt, dass diese auch Steuern hinterzogen hat, da sie die Firma des Heribert B. übernommen hat?

18. Wurden bereits Personen befragt, welche private Trainingsstunden bei Heribert B. wahrgenommen haben?

19. Wenn ja, wie viele Personen wurden befragt?

20. Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam das FA Salzburg (wenn möglich bitte übermitteln Sie uns die Aussagen)?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Wenn nein, wann gedenkt das FA Salzburg tätig zu werden?

23. Wenn nein, hat die Verschleppung des Verfahrens Konsequenzen für die bearbeitenden Personen?

24. Wird das Finanzamt auch das Umfeld (Familie, Freunde etc) der Familie B. prüfen?

25. Wenn ja, welche Schritte werden hier eingeleitet (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schritte)

26. Wenn nein, warum nicht?

27. Ist es üblich am FA Salzburg lediglich die Beschuldigten zum Sachverhalt zu befragen und keine Beweise einzuholen?

28. Wenn ja, warum?

29. Wenn ja, können Sie gewährleisten, dass Steuerbetrüger auch wirklich verfolgt werden?

30. Wenn nein, warum ist dies bei Heribert B. der Fall?


 

31. Wenn derart lasch mit Hinweisen auf Steuerbetrug umgegangen wird, können Sie als Finanzminister ausschließen, dass Ihr Ressort hier effektive Arbeit leistet?

32. Ist es üblich im Salzburger Finanzamt so lasch zu arbeiten?

33. Wenn ja, warum?

34. Wenn ja, hat dies Konsequenzen?

35. Wenn nein, warum ist das in der Causa B. der Fall?

36. Wie viele Anzeigen wegen Steuerhinterziehung gingen im Jahr 2011 beim FA Salzburg ein?

37. Wie viele davon wurden eingestellt?

38. Wie viele davon sind noch im Ermittlungsstadium?

39. Wie viele davon haben zu einem gerichtlich anhängigen Verfahren geführt?

40. Wie viele Verurteilungen hat es in Salzburg durch derartige Anzeigen gegeben?

41. Wie viele Anzeigen gingen im Jahr 2012 beim FA Salzburg ein?

42. Wie viele davon wurden eingestellt?

43. Wie viele davon sind noch im Ermittlungsstadium?

44. Wie viele davon haben zu einem gerichtlich anhängigen Verfahren geführt?

45. Wie viele Verurteilungen hat es in Salzburg durch derartige Anzeigen gegeben?

46. Wie viele Anzeigen gingen im Jahr 2013 beim FA Salzburg ein?

47. Wie viele davon wurden eingestellt?

48. Wie viele davon sind noch im Ermittlungsstadium?

49. Wie viele davon haben zu einem gerichtlich anhängigen Verfahren geführt?

50. Wie viele Verurteilungen hat es in Salzburg durch derartige Anzeigen gegeben?

51. Welche Schritte hat das FA Salzburg bislang in der Causa Heribert B. getätigt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung der einzelnen Schritte inklusive Zeitangaben und Ergebnissen)

52. Ist es im FA Salzburg üblich die Steuerbetrüger, in jene mehr Zeitaufwand gesteckt werden muss, einfach laufen zu lassen?

53. Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Vorgehensweise?

54. Wenn nein, wieso wird die Causa Heribert B. so speziell behandelt?

55. Können Sie garantieren, dass das FA Salzburg nicht zu lasch mit Steuerbetrügern umgeht?

56. Wie hoch werden die Kosten vermutlich sein, wenn das FA Salzburg in der Causa Heribert B. tätig wird, wenn man bedenkt, dass das FA Salzburg lediglich die Kunden des Heribert B., auf der - dem FA vorliegenden - Liste anschreiben müsste, anrufen, vor Ort besuchen oder in das FA bestellen; das FA Salzburg nur hinterfragen müsste, wie viele Trainingseinheiten jeder einzelne Kunde bei Herrn B. in Anspruch genommen hat und was Heribert B. verrechnet hat bzw. wie lange ein Hund bei Herrn B. in Pflege war und wie viel er hierfür verlangt hat; also eine Tätigkeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit niemals solche Kosten verursacht, wie jahrelanger Steuerhinterzug?

57. Handelt jedes FA gleich wie das FA Salzburg und verfolgt lediglich Steuerbetrüger die wenig Arbeit verursachen?