552/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Vilimsky, Mag. Darmann

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Argus 2 &cp=10034

 

Der Homepage des Bundesministeriums für inneres konnte folgender Artikel Nr: 10408 vom Montag, 26. August 2013, entnommen werden:

 

„Videoüberwachung gegen grenzüberschreitende Kriminalität

Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner präsentierte am 26. August 2013 im Innenministerium das Projekt "Argus 2 – Videoüberwachung im grenznahen Raum".

"Die internationale, grenzüberschreitende Kriminalität ist eine zunehmende Herausforderung. Die Kriminellen kennen dabei im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen. Für uns ist es daher wichtig, dem einen Riegel vorzuschieben," sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bei der heutigen Präsentation des Projekts "ARGUS 2 – Videoüberwachung im grenznahen Raum".
"Uns es geht um eine zusätzliche technische Unterstützung im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität – ohne Einschränkung der Reisefreiheit", betonte die Ministerin.

Eckpunkte des Projekts sind zwei wesentliche Maßnahmen:
1. Die Ausweitung des bereits bekannten "Kennzeichenerkennungssystems" (KES), bei dem Kameras sofort Alarm schlagen, wenn sie ein Kennzeichen erkennen, nach dem gefahndet wird. Dieses 2005 mit drei mobilen Einheiten eingeführte System wurde 2010 in einem Pilotprojekt um zwei stationäre Einheiten erweitert – und läuft erfolgreich im Kampf gegen Eigentumskriminalität: Seit 2010 sind mithilfe des Kennzeichenerkennungssystems 300 Fahrzeuge identifiziert worden, die entweder gestohlen waren oder von jemandem verwendet worden sind, der per Haftbefehl gesucht wurde. Dieses System soll nun an allen wesentlichen grenzüberschreitenden Straßenzügen eingesetzt werden.

2. In einem weiteren Schritt soll die generelle Grenzsicherung ausgebaut werden. Das heißt, eine Videoüberwachung im Grenzraum, die automatisch "Risikofahrzeuge" erkennt und den Polizisten meldet – auch wenn sie noch gar nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind – nach niederländischem Vorbild. "Damit sollen die Polizistinnen und Polizisten noch gezielter ihre Kontrollen durchführen können", sagte die Innenministerin.


Das System soll anonymisierte Fahrzeugprofile erfassen, etwa Fahrzeugart, Fahrzeugfarbe, die Region, aus der das Fahrzeug stammt, sowie Zeit und Ort der Vorbeifahrt. Kennzeichen und somit personenbezogenen Daten sollen aber nicht erfasst werden.

Diese anonymisierten Fahrzeugprofile können mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen abgeglichen werden, etwa häufig verwendete Täterfahrzeuge ("Risikofahrzeuge"). Der Abgleich ermöglicht der Polizei, rasch und gezielt Kontrollen oder Schwerpunktaktionen an jenen Orten und zu jenen Zeiten anzusetzen, an denen die Erfolgswahrscheinlichkeit am höchsten ist. Im Kontrolleinsatz können die Fahndungskräfte in Echtzeit vom System in Kenntnis gesetzt werden, sobald ein Risikofahrzeug eine der Kameras passiert.

"Mit dem Ausbau der Kameraüberwachung werden unsere erfolgreichen 1.350 spezialisierten Fahnder weiter gestärkt", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. "ARGUS 2 erhöht die Wahrscheinlichkeit von Fahndungstreffern und unterstützt die Polizistinnen und Polizisten wesentlich bei ihren Schwerpunktkontrollen. Wir müssen also nicht mehr die sprichwörtliche Nadel im Heuhaufen suchen, sondern können unsere polizeilichen Kontrollen zu jener Zeit und an jenem Ort durchführen, wo die Erfolgswahrscheinlichkeit am höchsten ist", erläutert die Innenministerin, "Die Technik wird nie die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten ersetzen, sondern immer nur unterstützen. Weder Geräte noch Systeme können die Erfahrung und den polizeilichen, kriminalistischen Spürsinn unserer Polizistinnen und Polizisten ersetzen. Aber die Technik kann unterstützen, sie kann die Polizei noch effizienter und Österreich noch sicherer machen."“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen der Grenzraumüberwachung sind durch „Argus II“ abgedeckt?
  2. Welche der in der Beantwortung der Frage 1 genannten Maßnahmen werden jeweils in dem  Jahr 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 umgesetzt?
  3. Welche  „Grenzräume“ werden zu welchen Nachbarländern mittels „Argus II“ einer verstärkten Überwachung unterzogen?
  4. Welche Kosten laufen zur Umsetzung von „Argus II“ in den kommenden Jahren auf?
  5. Wie ist die Kostenaufschlüsselung in Bezug auf die von „Argus II“ umfassten Maßnahmen?
  6. Wurden die Ausschreibungsverfahren  zur Anschaffung der notwendigen Technik bereits begonnen?
  7. Wenn nein, wann wird dies geschehen?
  8. Welche Ergebnisse erwartet man sich von „Argus II“?
  9. Wer überprüft, welche Kennzeichen beim Kennzeichenerkennungssystems (KES) eingegeben sind/werden?
  10. Werden beim Kennzeichenerkennungssystem alle Eingaben und Löschungen protokolliert?
  11. Was sind Risikofahrzeuge?
  12. Welche Kriterien muss ein Fahrzeug erfüllen, um ein Risikofahrzeug zu sein?
  13. Wer definiert diese Risikofahrzeuge?
  14. Wer überprüft die Anwendung von Argus 2?
  15. Auf welcher rechtlichen Basis wollen Sie Fahrzeuge registrieren ohne Fahndungsausschreibung?
  16. In welchen Regionen Österreichs werden die genannten „1.350 spezialisierten Fahnder“ eingesetzt?
  17. In welcher zahlenmäßigen Stärke gegliedert nach Bundesländern werden die genannten „1.350 spezialisierten Fahnder“ eingesetzt?