553/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Tennis-Heeressportvereine in der Maria Theresien - Kaserne

 

In der Maria Theresien - Kaserne in Wien gibt es zwei Tennis-Heeressportvereine, wovon einer davon, der HTC, unter besonderen Bedingungen dort tätig ist. Zu diesem haben die Mitglieder durch ein eigenes Eingangstor in der Gassmannstraße Zutritt. Obwohl die Sportanlage des HTC im Areal der Kaserne liegt, wird diese de facto durch die „Sportler“ nicht betreten.

 

Dieser Umstand hat sich durch die Schaffung einer Kurzparkzone am Parkplatz Gassmannstraße (nicht in der Gassmannstraße selbst) geändert.

 

Da es offensichtlich für die „Sportler“ nicht zumutbar ist, sich entlang der Straße einen Parkplatz zu suchen (Wohngebiet), wurden in der Kaserne am Hintereingang zum Sportbereich des HTC 20 Parkplätze bereitgestellt. Diese Parkplätze befinden sich auf einer Fläche, die im Regelfall Soldaten zum Aufwärmen vor dem Sport dient.

Diese Parkplätze sollen von allen etwa 250 Mitgliedern verwendet werden können. Die Initiative ging vom Vorsitzenden des HTC, Leiter der Sektion I im BMLVS Mag. Kemperle Christian aus.

 

Da es sich damit auch um einen Zutritt zu einer Kaserne handelt, müssen die „Sportler“, um einen Dauerpassierschein  ansuchen, bei welchem eine einfache Verlässlichkeitserklärung abzugeben ist. Dies ist erlaßmäßig geregelt und wird so im ganzen Bundesheer vollzogen. Ziel ist es, den bearbeitenden Organen zu ermöglichen festzustellen, ob von einer Person eine Gefahr für die militärische Sicherheit ausgeht. Wird eine solche Erklärung nicht oder nur teilweise ausgefüllt, kann dies nicht festgestellt werden und eine Zutrittsgenehmigung wird nicht erteilt. Dies entspricht der rechtlichen Regelung, wonach eine Unverläßlichkeit ex lege besteht.

 

Gegen das Ausfüllen regte sich offensichtlich Widerstand, sodass auf Drängen des Leiters der Sektion I der Generalstab eine Weisung erließ, wonach die „Sportler“ von der vollständigen Ausfüllung des Antrages befreit wären.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

ANFRAGEN

 

 

1.    Stimmt es, dass für die „Sportler“ des HTC etwa 250 Zutrittsgenehmigungen auszustellen sind?

2.    Ist der HTC finanziell gleichen Regelungen unterworfen wie sonstige Heerestennisvereine, insbesondere, da im HTC Platzmieten zu entrichten sind?

3.    Wie viele Angehörige des HTC sind Ressortangehörige des BMLVS?

4.    Wie viele Ausländer sind Angehörige des HTC?

5.    Sollen diese auch Zutritt zur Kaserne erlangen?

6.    Haben Grundwehrdiener in den letzten Jahren bei Wartungsarbeiten des HTC diesen unterstützt?

7.    Ist die Reduzierung des Kasernenareals zur Gewinnung von Parkplätzen im Sinn der geförderten Sportausübung, insbesondere von Grundwehrdiener, zweckmäßig?

8.    Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Sportanlagen des HTC und der Parkplätze?

9.    Wurde versucht mit dem Bezirk eine zB Verlängerung der Parkzeit in der Kurzparkzone zu erreichen?

10. Hat der Leiter der Sektion I seine Stellung genutzt, um die Schaffung der Parkplätze durchzusetzen?

11. Wenn ja, hat er dabei rechtswidrig gehandelt?

12. Sieht das BMLVS hier den Bedarf einer Untersuchung oder Befassung der Korruptionsstaatsanwaltschaft?

13. Ist der Generalstab zuständig, eine erlaßmäßige bzw. rechtliche Regelung in diesem Bereich für einen zu bevorzugenden Personenkreis auszusetzen?

14. Hat der Generalstab dabei rechtswidrig gehandelt?

15. Sieht das BMLVS hier den Bedarf einer Untersuchung oder Befassung der Korruptionsstaatsanwaltschaft?