556/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Kosten der Umstellung auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe

 

 

 

Die Familienbeihilfe wird derzeit anstatt monatlich in nur sechs Tranchen  - also alle zwei Monate - ausbezahlt, was bei vielen Familien, deren finanzielle Verpflichtungen wie Miete, Hortkosten, etc. selbstverständlich monatlich, also zwölf Mal jährlich anfallen, zu finanziellen Härten führt.

 

Dieser Umstand wurde nicht zuletzt im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz  des Oberösterreichischen Landeshauptmannes Josef Pühringer, des LH-Stv. Franz Hiesl und anderer Experten am 3. Mai 2013 kritisiert.

In einer diesbezüglichen Presseinformation ist folgendes wörtlich zu lesen:

„Monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe: Derzeit wird die Familienbeihilfe alle zwei Monate an die Familien ausgezahlt. Da die laufenden Lebenserhaltungskosten wie Miete, Strom oder Gas in der Regel monatlich anfallen, wäre eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe ein logischer Schritt und würde dem Bund zudem kaum zusätzliche Kosten verursachen.“

 

Unterstützung für die Umstellung des Systems auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe kommt auch von Seiten der Sozialdemokratie, die auf die seitens der Schuldnerberatung an die Parteien gerichtete Frage, ob man dem einheitlichen Wunsch der Länder nachkommen werde und die Auszahlung der Familienbeihilfe auf zwölf Mal umstellen werde, wie folgt antwortete:

 „Da es sich hierbei nur um Auszahlungsmodalitäten handelt, kann diese Frage auf jeden Fall diskutiert werden.“

 

Im Sinne einer Klärung betreffend die Höhe der Kosten der Umstellung auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende


Anfrage

 

 

1)    Wie hoch sind derzeit die jährllich in Zusammenhang mit der Auszahlung der Familienbeihilfe entstehenden Kosten?

 

 

2)    Mit welchen Kosten ist im Falle der Umstellung auf monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe jährlich zu rechnen?