558/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe im Jahr 2012 und 2013

 

 

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt € 138,30 pro Monat. Bezugnehmend auf unsere letzte Anfrage (12951/J) im Oktober 2012 wurde im Jahr 2011 € 264.960.798,70 an erhöhter Familienbeihilfe ausgezahlt. Davon wurde an ausländische Staatsbürger ein Betrag in der Höhe von € 18.966.242,10 ausgezahlt.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

 

1.    In welcher Höhe wurde im Jahr 2012 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe ausgezahlt?

 

2.    In welcher Höhe wurde im Jahr 2013 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe ausgezahlt?

 

3.    In welcher Höhe wurde im Jahr 2012 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe an ausländische Staatsbürger ausgezahlt?

 

4.    In welcher Höhe wurde im Jahr 2013 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe an ausländische Staatsbürger ausgezahlt?

 

5.    Welche Nationalität hatten diese ausländischen Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe?