559/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Leugnen darf Strafe nicht erhöhen

 

In der Tageszeitung „Die Presse“ vom Montag den 9. Dezember wurde in einem Artikel im Rechtspanorama von der Kritik der Richter des OGH, dass die Richter unterer Instanzen höhere Strafen verhängen, wenn der Angeklagte lügt, berichtet.

Dieser Fehler passiert immer noch, erklärt Univ. Prof. Helmut Fuchs, obwohl schon in der Strafprozessordnung von 1873 festgehalten wurde, dass Angeklagte lügen dürfen ohne härtere Strafen zu fürchten, weil manche Erstgerichte bei der Begründung nicht sorgfältig genug sind.

Es ist erlaubt eine Strafe zu mäßigen, wenn jemand ein Geständnis ablegt, jedoch der Umkehrschluss, dass bei keinem Geständnis die Strafen erhöht werden darf, ist falsch.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1.     Gibt es über solche Fehler, insbesondere über dieses rechtswidrige Vorgehen, in den Urteilen der untersten Instanzen Statistiken?

2.     Wenn „Ja“, sind diese den Abgeordneten zum Nationalrat zugänglich?

3.     Wenn „Ja“ und diese sind den Abgeordneten zum Nationalrat nicht zugänglich, werden Sie diese bei der Beantwortung dieser Anfrage veröffentlichen?

4.     Was für Maßnahmen werden Sie veranlassen, dass solche Fehler in der Urteilsbegründung und im Urteil nicht mehr geschehen?

5.     Wird es von Ihnen dahingehend eine Überprüfung betreffend der Ausbildung der Richteramtskandidaten geben?