561/J XXV. GP
Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Kickl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Straftaten im Zusammenhang mit Bankomat- und Kreditkarten
Besitzer von Bankomatkarten sind immer wieder beliebtes Ziel von Straftätern. Die Besitzer werden bei einer Behebung am Bankomat ausgespäht, die Karte gestohlen und Geld damit behoben. In Zukunft werden es die Täter noch einfacher haben.
Die "Kronen Zeitung" vom 08.01.2014 berichtete
folgendes:
„Schnelle Kleinzahlungen mit modernen Bankomatchips:
Kritik am Zahlen ohne PIN-Code
Neue Bankomatkarten bieten die technisch besten Möglichkeiten: Dazu
gehört auch die Funktion des "kontaktlosen Bezahlens":
Beträge bis zu 25 Euro dürfen ohne PIN-Code, nur durch Hinhalten,
beglichen werden. Nun kritisieren Konsumentenschützer, dass Diebe so bis
zu 125 Euro kassieren könnten.
"Es ist der nächste Schritt in der Technologie, in vielen
Nachbarländern bereits weit verbreitet", erzählt Kartenprofi
Peter Neubauer (Paylife). "Bankomatkarten mit der schnellen
Zahlungsmöglichkeit werden schon seit Frühjahr 2013 vertrieben, es gab
nie Probleme."
Bis heute haben rund 3,4 Millionen Bankomatkartenbesitzer bereits ihre neue
Karte mit Kontaktlos-Zahlungsfunktion zugestellt bekommen. Bis zum Sommer
folgen die restlichen Kartenbesitzer. Mit den neuen Karten gilt: Man kann bis
zu 25 Euro an Kassen nur mit Hinhalten bezahlen, ohne Code, je nach Bank drei-
bis fünfmal.
Sollte nun ein Dieb die Brieftasche stehlen, kann er bis zu 125 Euro ohne Code
einfach so beheben, kritisiert Konsumentenschützer Peter Kolba vom VKI:
"Die Kunden wissen viel zu wenig darüber Bescheid, dass sie nun
besser auf ihre Bankomatkarte aufpassen müssen." (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: