563/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Notarztdienste von Spitalsmedizinern

 

In der Kleinen Zeitung vom 15.01.2013 war zu lesen:

Notarzt war 94 Stunden im Dienst

Das Arbeitsinspektorat rügt die Notarztdienste von Spitalsmedizinern. Diese sollen laut einem internen Bericht nicht als Arbeitszeit berücksichtigt worden sein.

Die Notfallmedizin hält die steirische Politik auf Trab. Waren es im Vorjahr noch Überlegungen, den Notarztdienst an das Rote Kreuz oder einen Automobilklub "auszulagern", sorgen nun Dienstzeiten und Abrechnungen für Debatten. Konkret: Das Arbeitsinspektorat kritisiert in einem internen Bericht, dass die Notarztdienste nicht als Arbeitszeit berücksichtigt wurden. Vielmehr sind Spitalsmediziner neben ihrem regulären Dienst noch als Notärzte aktiv - und wie im Feldbacher LKH insgesamt bis zu 94 Stunden in der Woche. Es wurden "die Höchstgrenzen der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit überschritten sowie die erforderlichen Wochenruhezeiten unterschritten", bemängelt die Arbeitsinspektion. Sie hat im Vorjahr in mehreren Fällen Übertretungen von 82 und mehr Wochenstunden festgestellt. Hintergrund: Die Rufbereitschaft der Spitalsärzte wurde nicht als "verlängerter Dienst" beziehungsweise als Arbeitszeit eingestuft und berechnet. Das kritisiert auch die Ärztekammer: "Die EU-konformen Arbeitszeitregelungen sind auch in der Steiermark zu akzeptieren", sagt ÄK-Präsident Herwig Lindner.

(http://www.kleinezeitung.at/magazin/wellness/3520359/notarzt-94-stunden-dienst.story)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende Anfrage

 

Anfrage:

 

  1. Sind Ihrem Ressort weitere Fälle bekannt, in denen Spitalsärzte die Höchstgrenzen der täglichen und der wöchentlichen Arbeitszeit überschritten haben?
  2. Wenn ja, wie viele derartige Fälle sind Ihrem Ressort bekannt?
  3. Wenn ja bei 1., wurden bereits in Gegenmaßnahmen getroffen und wie schauen diese Maßnahmen aus?
  4. Wenn nein bei 3., warum nicht?
  5. Warum wird die Rufbereitschaft der Spitalsärzte nicht als Arbeitszeit eingestuft?
  6. Weshalb werden die Arbeitszeitregelungen hier nicht eingehalten?
  7. Wird in Ihrem Ressort an einer Lösung gearbeitet, um die Arbeitszeiten der Spitalsmediziner zu regeln?
  8. Wenn ja, wie schaut diese Lösung aus und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen.
  9. Wenn nein, warum nicht?