565/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern seines Kabinetts

 

 

Dem Vernehmen nach absolvierten die Mitglieder des Kabinetts des Bundeskanzlers in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode im Rahmen ihres Dienstauftrages zahlreiche Flugreisen ins Ausland, die sie auch zu entfernten Reisezielen führten. Da Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Vielfliegerprogramme weit bzw. oft reisende Passagiere mit so genannten Bonusmeilen bedenken, die nach einer bestimmten Anzahl zurückgelegter Flugmeilen in geldwerte Upgrades, Reise-, Sach- und Erlebnisprämien umgewandelt werden können (Miles & More, Senator, Frequent Traveller, HON Circle Member, Topbonus etc.) ist davon auszugehen, dass dieser Anspruch auch für die absolvierten Flüge der Mitglieder des Kabinetts des Bundeskanzlers besteht.

 

Da es sich dabei um Dienstreisen handelt, die von der Republik Österreich finanziert werden, somit aus Steuergeldern, dürfte das von den Fluglinien dem Regierungschef eingeräumte Bonusmeilenkonto nur für weitere Dienstreisen, keinesfalls aber für private Flüge seines Mitarbeiterstabes in Anspruch genommen werden.

 

Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits im Jahr 2002 in einer OTS-Aussendung festgehalten:

 

„Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugtickets die sogenannte „Qualifyerfähigkeit“ durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezogene Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonusumfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben.“

 

Der Herr Bundeskanzler selbst bezieht sich in einer schriftlichen Anfragebeantwortung (11941/AB, XXIV. GP, vom 28.08.2012) einer entsprechenden Anfrage (12201/J, XXIV. GP, vom 28.06.2012 betreffend die „Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“) auf die Rundschreiben seines Hauses vom 23. Jänner 2008 und vom Juni 2010, welche die Bediensteten verpflichten würden,

 

„die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen für weitere Dienstreisen und nicht für private Zwecke zu verwenden.“

 

Dennoch schreibt er in derselben Anfragebeantwortung, was die Teilnahme von Mitgliedern seines Hauses an den Vielfliegerprogrammen der Fluglinien angeht, wie folgt:

 

„Über die bei dienstlichen Flugreisen gesammelten Bonusmeilen und deren Verwendung für dienstliche Flüge bestehen keine Statistiken. Die Bediensteten dürfen jedoch unter Berücksichtigung dieser Bonusmeilen nur die tatsächlich angefallenen Flugkosten in Rechnung stellen. Ich ersuche um Verständnis, dass eine Aufstellung – wie in der Anfrage verlangt – aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Da es sich bei den Bonusmeilenkarten um private Karten der Bediensteten handelt, auf deren private personenbezogene Daten gespeichert sind, kann eine Verwertung oder Kontrolle nicht durch das Ressort erfolgen. Auch können diese Karten nicht durch das Ressort eingezogen werden.“

 

Angesichts der angespannten Budgetsituation und des daraus folgenden Gebotes, vermehrt Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern zu üben, ist diese Antwort aus unserer Sicht völlig unbefriedigend, kommt einer Verhöhnung der Steuerzahler gleich und hinterlässt den Eindruck einer Vertuschung. Eine schriftliche Anfrage des Hohen Hauses korrekt zu beantworten, muss in einer funktionierenden Demokratie als Selbstverständlichkeit gelten. Die vollständige Beantwortung zu verweigern, ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Kontrolle muss einer lebendigen Demokratie etwas wert sein. Fehlende Kontrolle fördert immer Misswirtschaft.

 

Einschränkende Bestimmungen zum Umgang mit Bonusmeilen sollten daher auch und gerade im Bundeskanzleramt und seinen nachgeordneten Dienststellen strikt eingehalten werden. Wenngleich geldwerte Vorteile, die sich aus dem Genuss von Bonusmeilen ergeben, steuerrechtlich sehr großzügig behandelt werden und außer Streit stehen, geht es um die politische Dimension, um die Wahrung des Vorbildcharakters, zu dem der Herr Bundeskanzler und die Mitglieder seines Kabinetts in besonderer Weise verpflichtet sind.

 

Der vom Herrn Bundeskanzler in der oben zitierten Anfragebeantwortung vorgebrachte Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten von Bediensteten auf den Bonusmeilenkarten ist zwar verständlich, kann sich jedoch nicht auf jene Daten beziehen, die einen aus der Absolvierung von Dienstreisen sich ergebenden geldwerten Vorteil betreffen. Zumal auch aus den Aufzeichnungen der Fluglinien klar hervorgeht, wer in den Genuss von Bonusmeilen gekommen ist. Sich auf den Datenschutz zu berufen, ist diesbezüglich nicht zielführend. Damit würden alle Regeln der Kontrolle nutzlos. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

 

Da überdies seit der Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers fast eineinhalb Jahre verstrichen sind, in denen er und die Mitglieder seines Hauses weitere Dienstflugreisen unternommen haben, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Dienstflugreisen haben die Mitglieder Ihres Kabinetts im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

 

2.    Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften wurden dabei von ihnen in Anspruch genommen?

 

3.    Wie viele Bonusmeilen wurden dabei von ihnen erworben?

 

4.    Wurden und werden die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. die mit Rundschreiben des BKA vom 23. Jänner 2008 und vom Juni 2010 ergangenen Auflagen für die Bediensteten Ihres Hauses tatsächlich eingehalten?

Wenn ja, seit wann und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Wurde im Sinne der Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 den betroffenen Bediensteten die „Qualifyerfähigkeit“ der von ihnen absolvierten Dienstflugreisen aberkannt?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wurden die von den Mitgliedern Ihres Kabinetts erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Wurde das sich aus den Dienstreisen der Mitglieder Ihres Kabinetts ergebende Meilenguthaben vielmehr privat genutzt?

Wenn ja, von wem und für welche Reisen?

Wenn nein, wem wurden oder werden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

 

8.    Wurde oder wird die Nichteinhaltung der geltenden Richtlinien geahndet?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Was passierte bzw. passiert mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die nach bestimmten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt werden?

Wurden bzw. werden sie privat verwendet oder dem BKA und/oder seinen nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt?

Wenn nein, warum nicht?

 

10. Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist damit betraut?

Wenn nein, warum nicht?