568/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umgang mit Bonusmeilen bei Dienstflugreisen von Mitgliedern des Kabinetts seiner Vorgängerin

 

 

Dem Vernehmen nach absolvierten Mitglieder des Kabinetts der Vorgängerin des Bundesministers für Finanzen in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode im Rahmen ihres Dienstauftrages Flugreisen ins Ausland, die sie auch zu entfernten Reisezielen führten. Da Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Vielfliegerprogramme weit bzw. oft reisende Passagiere mit so genannten Bonusmeilen bedenken, die nach einer bestimmten Anzahl zurückgelegter Flugmeilen in geldwerte Upgrades, Reise-, Sach- und Erlebnisprämien umgewandelt werden können (Miles & More, Senator, Frequent Traveller, HON Circle Member, Topbonus etc.) ist davon auszugehen, dass dieser Anspruch auch für die absolvierten Flüge der Mitglieder des Ministerkabinetts besteht.

 

Da es sich dabei um Dienstreisen handelt, die von der Republik Österreich finanziert werden, somit aus Steuergeldern, hätte das von den Fluglinien eingeräumte Bonusmeilenkonto nur für weitere Dienstreisen, keinesfalls aber für private Flüge des Mitarbeiterstabes in Anspruch genommen werden dürfen.

 

Entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) bereits im Jahr 2002 in einer OTS-Aussendung festgehalten:

 

„Die Durchführungsbestimmungen für Auslandsdienstreisen schreiben vor, dass dem einzelnen Bediensteten durch die Absolvierung einer dienstlichen Auslandsflugreise kein persönlicher Vorteil erwachsen darf. Es wird daher den im Rahmen der gegenständlichen Flugprogramme ausgestellten Flugtickets die sogenannte „Qualifyerfähigkeit“ durch entsprechende Codierung ausdrücklich aberkannt. Das Gleiche gilt auch für ähnliche personenbezogene Bonusprogramme anderer Fluggesellschaften. Der umgerechnete Bonusumfang wird der jeweiligen Dienststelle gutgeschrieben.“

 

Wie die vormalige Bundesministerin für Finanzen in ihrer schriftlichen Anfragebeantwortung (11932/AB, XXIV. GP, vom 28.08.2012) einer entsprechenden Anfrage (12205/J, XXIV. GP, vom 28.06.2012 betreffend die „Verwendung von dienstlichen Bonusmeilen für private Zwecke“) selbst einräumt, untersage ein Ministerratsbeschluss vom 23.01.2008 sowie ein Rundschreiben ihres Hauses, „dass anlässlich von Dienstreisen im Rahmen personenbezogener Bonusprogramme erworbene Prämien privat in Anspruch genommen werden dürfen.“

 

Dennoch wurde von ihr die korrekte Beantwortung obiger Anfrage unter Bezugnahme auf fehlende Statistiken und den Schutz personenbezogener Daten verweigert. Dies kommt einer Verhöhnung der Steuerzahler gleich und hinterlässt den Eindruck einer Vertuschung. Eine schriftliche Anfrage des Hohen Hauses korrekt zu beantworten, muss in einer funktionierenden Demokratie als Selbstverständlichkeit gelten. Die vollständige Beantwortung zu verweigern, ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Kontrolle muss einer lebendigen Demokratie etwas wert sein. Fehlende Kontrolle fördert immer Misswirtschaft.

 

Die einschränkenden Bestimmungen zum Umgang mit Bonusmeilen sollten daher auch im Bundesministerium für Finanzen und seinen nachgeordneten Dienststellen strikt eingehalten werden. Wenngleich geldwerte Vorteile, die sich aus dem Genuss von Bonusmeilen ergeben, steuerrechtlich sehr großzügig behandelt werden und außer Streit stehen, geht es um die politische Dimension, um die Wahrung des Vorbildcharakters, zu dem der Herr Bundesminister und die Mitglieder seines Hauses in besonderer Weise verpflichtet sind.

 

Der von der damaligen Bundesministerin vorgebrachte Verweis auf den Schutz personenbezogener Daten ist zwar verständlich, kann sich jedoch nicht auf jene Daten beziehen, die einen aus der Absolvierung von Dienstreisen sich ergebenden geldwerten Vorteil betreffen. Zumal auch aus den Aufzeichnungen der Fluglinien klar hervorgeht, wer in den Genuss von Bonusmeilen gekommen ist. Sich auf den Datenschutz zu berufen, ist diesbezüglich nicht zielführend. Damit würden alle Regeln der Kontrolle nutzlos. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

 

Da überdies seit der Anfragebeantwortung durch die damalige Frau Bundesministerin für Finanzen fast eineinhalb Jahre verstrichen sind, in denen sie und die Mitglieder ihres Kabinetts weitere Dienstflugreisen unternommen haben, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Welche Dienstflugreisen haben die Mitglieder des Kabinetts Ihrer Vorgängerin im Amt im Zeitraum von 2012 bis 2013 unternommen?

 

2.    Welche Bonusmeilenkartensysteme welcher Fluggesellschaften wurden dabei von deren Mitarbeiterstab in Anspruch genommen?

 

3.    Wie viele Bonusmeilen wurden von den einzelnen Kabinettsmitgliedern dabei erworben?

 

4.    Wurden und werden die in der Einleitung zitierten Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 bzw. die von Ihnen in der oben zitierten Anfragebeantwortung angeführten Auflagen tatsächlich eingehalten?

Wenn ja, seit wann und inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Wurde im Sinne der Durchführungsbestimmungen des BMWA aus dem Jahr 2002 den betroffenen Bediensteten die „Qualifyerfähigkeit“ der von ihnen absolvierten Dienstflugreisen aberkannt?

Wenn ja, seit wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wurden die von den Mitgliedern des Kabinetts Ihrer Vorgängerin erworbenen Bonusmeilen in weitere Dienstreisen reinvestiert?

Wenn ja, in welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Wurde das sich aus deren Dienstreisen ergebende Meilenguthaben vielmehr privat genutzt?

Wenn ja, von wem und für welche Reisen?

Wenn nein, wem wurden oder werden die Bonusmeilen gutgeschrieben?

 

8.    Wurde oder wird die Nichteinhaltung der geltenden Richtlinien geahndet?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Was passierte bzw. passiert mit den „Upgrade“-Gutschriften (eVouchers), die nach bestimmten Meilen (etwa 100.000 Meilen bei Miles & More) ausgestellt werden?

Wurden bzw. werden sie privat verwendet oder dem Bundesministerium für Finanzen und/oder seinen nachgeordneten Dienststellen zur Verfügung gestellt

Wenn nein, warum nicht?

 

10. Gibt es in Ihrem Hause ein diesbezügliches internes Controlling?

Wenn ja, welche Stelle/Abteilung ist damit betraut?

Wenn nein, warum nicht?