577/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend „Vertuschung eines Pflegeskandals wird zum Justizskandal

 

Nach dem Pflegeskandal im Geriatriezentrum Lainz 2003 war man bemüht, die Zustände als Einzelfall darzustellen, obwohl zahlreiche Experten, Heimleiter und Angehörige des Pflegepersonals bestätigten,

dass ähnliche Zustände wie in Lainz in Pflegeheimen in ganz Österreich weit verbreitet, wenn nicht sogar die Regel sind. Demografen und Gesundheitsexperten warnten schon damals vor zukünftigen Problemen im Pflegebereich durch steigende Lebenserwartung und sahen Handlungsbedarf in der Schaffung geeigneter Infrastruktur durch entsprechende finanzielle Ressourcen. (Profil,13.09.2003)

 

Zehn Jahre später stehen wir vor exakt denselben Problemen - immer noch. Der bestens dokumentierte Fall der 81-jährigen Anna Maria Hammer aus Niederösterreich zeugt von Missständen im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen durch Medikamentenmissbrauch und systematische Vernachlässigung, was letztlich zum Ableben der Patientin führte. Es macht den Eindruck, dass dies durch bewusst unzureichende medizinische Versorgung mutwillig herbeigeführt wurde. Als Frau Hammers Tochter, selbststudierte Medizinerin und damit fachkundig, mit Hilfe des Vereins zur Förderung der Völkerverständigung auf Missstände aufmerksam machte, und letztlich das Leben der Mutter retten wollte, begann eine groß angelegte Vertuschung, die als Justizskandal bezeichnet werden kann.

 

Frau Anna Maria Hammer war seit einigen Jahren in medizinischer und pflegerischer ambulanter und stationärer Betreuung, Beobachtung und Aufsicht durch Ärzte und Pflegepersonal der u.a. Palliativstation des LK Waldviertel Waidhofen/Thaya. Ende 2012 wurde sie ins Landespflegeheim Litschau überstellt, wo in engmaschigen Abständen Spitalseinlieferungen erfolgten.

 

Im Pflegeheim gab man Frau Hammer keine Möglichkeit sich über Druckknopf oder Glocke bemerkbar zu machen, auch wurde ihr jegliche selbstständige Nahrungsaufnahme verweigert, obwohl sie essen konnte und wollte, aber durch eine rein klinisch erstellte Annahme einer Aspirationsgefahr, für die es keinen schriftlichen Befund gab, daran gehindert wurde. Als Frau Hammers Tochter Ingrid ihrer Mutter gegen den Durst etwas zu trinken bzw. etwas Obst gegeben hat, um einer drohenden Mangelernährung entgegenzuwirken, verhängte das Pflegeheim ein Vertretungsverbot.


Die betagte Frau bekam aufgrund von Diabetes ständig Insulin überdosiert verabreicht und wurde so bettlägrig gemacht (aufgrund des Fett- und Muskelabbaus hatte sie letztlich einem BMI von nur mehr 16,5). Frau Hammer bekam zu wenig Flüssigkeit, was zu ständig ausgetrockneter Mundschleimhaut bis weit in den Kehlkopf und in die Speiseröhre führte, sehr schmerzhaft war und schließlich zum Sprachverlust führte. Sie lag stundenlang in ihren Exkrementen, was zu Entzündungen und einem Ganzkörperpilz führte. Weiters hatte sie ständig blutig-eitrige, fieberhafte Harnblasenentzündung, eine unbehandelte Lungenentzündung und ebenfalls unbehandeltes Herz- und Lungenwasser, Liegedruckgeschwüre. Die Mangelernährung (200-500 kcal täglich direkt in die Vene) führte zu grünem Hungerstuhl.

 

Als Frau Hammer medizinisch bedingt ins Landesklinikum Waidhofen eingeliefert wurde, erstattete dieses Anzeige wegen grober Vernachlässigung und regte die Bestellung eines Sachwalters an, was schließlich auch mit der Bestellung der einstweiligen Sachwalterin Mag. Seidl (FH) erfolgte. Ein Gutachten (OA Dr. Ines Ghlubner), das die Notwendigkeit eines Sachwalters bestätigen sollte, kann als gefälscht bzw. fachlich fragwürdig angesehen werden. Denn die mutmaßliche festgestellte Demenz wurde durch eine lebensbedrohliche Exsikkose, eine Auswirkung der medizinischen Betreuung, bewirkt. Dazu muss man wissen, dass eine Exsikkose bei jedem Menschen zu einer künstlich herbeigeführten Demenz (Fata Morgana Syndrom) führt. Auch hätte der Gutachterin aus den Krankenakten ersichtlich sein müssen, dass Frau Hammer verbotenerweise überdosiert Insulin erhielt, was zu einer extremen Abmagerung führte.

 

Trotz Kenntnis der medizinischen Notwendigkeit kümmerte sich weder die einstweilige Sachwalterin Mag. Seidl (FH), noch der Landessachwalterverein Zwettl um den Fall Hammer. Auch das Bezirksgericht Gmünd (Richterin Dr. Carina Noé-Nordberg) weigerte sich ohne Sachwalterakt Schritte einzuleiten. Allerdings ist der Sachwalterbeschluss (durch Richter Dr. Rainer Brandstätter am Bezirksgericht Waidhofen/Thaya) als gesetzeswidrig anzusehen, da Frau Hammers Tochter eine Vorsorgevollmacht hatte und es eine weitere Generalvollmacht für ihren Rechtsanwalt Dr. Gerhard Koller gab. Das Argument „Vorsorgevollmacht“ versuchte man zu entkräften, indem die Echtheit der Unterschrift Frau Hammers seitens der behandelten Mediziner angezweifelt wurde, wofür sich schließlich auch die Staatsanwaltschaft Krems interessierte. Die Echtheit der Unterschrift wurde durch den gerichtlich beeideten zertifizierten Sachverständigen Prof. Dr. Werner Sobotka bestätigt, was dem zuständigen Staatsanwalt Mag. Franz Hütter bereits aus dem Verfahren 3 St 250/12p der StA Krems seit 28.10.2013 bekannt war.

 

Um die Opfer-Täterrolle weiterhin umzudrehen und von eigenen Verfehlungen abzulenken, initiierte die StA Krems beim Präsidenten des Vereins zur Förderung der Völkerverständigung, der Frau Ingrid Hammer beim Versuch das Leben ihrer Mutter Anna Maria zu retten unterstützte, eine einschüchternde und unrechtmäßige Hausdurchsuchung in den führen Morgenstunden auf der Suche nach der Vorsorgevollmacht an. Diese Hausdurchsuchung wäre nicht notwendig gewesen, da ein gerichtlich beglaubigtes Exemplar der Vorsorgevollmacht aus dem Akt 1P153/12v des Bezirksgerichts Waidhofen im Besitz des StA Krems war.

 

Die richterliche Anordnung der Richterin Mag. Julia Pennersdorfer könnte auf einer Missachtung und Täuschung des Gerichtes basieren. Die StA Krems hätte demnach den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet und die Richterin nicht vollständig über die gesamte Sach- und Rechtslage informiert, was gemäß OGH eine Missachtung und Täuschung des Gerichtes wäre, da dieses auf Grundlage einer unvollständigen Aktenlage entschied und in diesem Kontext die Hausdurchsuchung rechtswidrig angeordnet hätte.


Die Komplexität des Justizskandals wird in einem Mail des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung an den Präsidenten des Vereins zur Förderung der Völkerverständigung vom 03.12.2013 ersichtlich. In diesem Schreiben teilt das BAK (Mag. Gerhard Riegler) mit, dass sämtliche Unterlagen des Beschwerdeführers an „… die sachlich zuständige Staatsanwaltschaft Krems zur strafrechtlichen Beurteilung übermittelt wurde. Mangels staatsanwaltschaftlicher Anordnung wurden vom BAK keine kriminalpolizeilichen Ermittlungen durchgeführt … Das BAK wurde angewiesen, ihre Eingaben weiterhin der StA Krems zu übermitteln.“

 

Demnach gibt es eine Weisung des Bundesministeriums für Inneres sämtliche Eingaben an jene Staatsanwaltschaft zu übermitteln, die keine kriminalpolizeilichen Untersuchungen gegen eigene Staatsanwälte zulässt. Die angeführten Umstände stellen eine Kollision und Befangenheit eigener Interessen der StA Krems durch die Leitende Staatsanwältin Mag. Waidecker und Ersten Staatsanwalt Mag. Hütter dar, die eine ordnungsgemäße Führung der sachlich und rechtlich präjudiziell in ihrem Ergebnis zusammenhängenden Verfahren 3 St 94/13y, 3 St 5/13k, 3 St 64/13m, 3 St 250/12p bei der StA Krems nicht möglich macht und einen Ausschließungsgrund darstellt.

 

Die StA Krems blieb, trotz „Gefahr in Verzug“ für das Leben von Anna Maria Hammer monatelang untätig, ging mehreren Anzeigen nicht nach, ignorierte hunderte Seiten von Beweismaterial, drehte schließlich die Opfer-Täterrolle um und veranlasste eine ungerechtfertigte Hausdurchsuchung.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

ANFRAGE:

 

1.         Seit wann und durch wen ist Ihnen der oben genannte Fall bekannt?

2.         Wie beurteilen Sie die Aktenlage?

3.         Sind in der Causa Hammer Strafverfahren anhängig? Wenn ja, welche und wie ist der diesbezügliche Stand? Wenn nein, können Sie ausschließen, dass oben angeführte Faktenlage zu Strafverfahren führen wird?

 

4.         Welche Ermittlungen wurden mit welchem Ergebnis seitens der Staatsanwaltschaft in dieser Causa angeordnet?

5.         Wie beurteilen Sie, dass die ermittelnden Mitglieder der Staatsanwaltschaft Krems selbst als Beschuldigte angeführt werden, die Ermittlungen aber eingestellt wurden?

6.         Wann haben Sie von der Weisung des Bundesministeriums für Inneres an das BAK erfahren und wie beurteilen Sie diese?

7.         Haben Sie sich in dieser Causa jemals mit dem Bundesministerium für Inneres ausgetauscht? Wenn ja, wann mit wem und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, haben Sie vor dies zu tun?

8.         Warum wurde aufgrund von inhaltlicher Befangenheit keine andere Staatsanwaltschaft eingeschaltet (anderer Gerichtssprengel)?