579/J XXV. GP

Eingelangt am 29.01.2014
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend „Vergebührung von Mietverträgen und Versicherungssteuer auf Haushaltsversicherungen“

 

Steigende Mietpreise und der hohe Anteil an Ausgaben für Wohnen im Vergleich zu anderen privaten Ausgaben, zeigen wie wichtig es ist, die Wohnkosten genau im Auge zu behalten. Staatliche Regularien, die die Preise künstlich in die Höhe treiben, müssen auf das notwendige Minimum beschränkt und vor allem auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden.

 

Die Bundesregierung will sich laut eigenem Arbeitsprogramm der Mietpreisproblematik annehmen, was zu begrüßen ist. Dennoch sind einige Maßnahmen kritisch zu beurteilen, wie etwa folgender Punkt:

 

„Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei

erstmaligem Mietvertragsabschluss zwecks

Hauptwohnsitzbegründung.“  

 

Es ist fraglich, wie und in welchem Ausmaß diese eng limitierte Regelung helfen kann, Wohnungskosten zu senken und wieso dieses Reformvorhaben lediglich für unter 35-Jährige und ausschließlich beim erstmaligen Mietvertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung gelten soll.

 

Vielmehr muss die  Vergebührung von Mietverträgen an sich in Frage gestellt werden. Denn einerseits bleibt offen, welche Gegenleistung des Bundesministeriums für Finanzen oder der Republik Österreich diese Vergebührung  rechtfertigt. Andererseits erscheint zweifelhaft, inwiefern der Überschuss der Einnahmen über die Kosten dieses Elements der Bürokratie den Verwaltungsaufwand und die den Bürgern zugemuteten Aufwendungen rechtfertigt. 

 

Fraglich ist in weiterer Folge, wie sich legitimieren lässt, dass die Versicherungssteuer auf Haushaltsversicherungen im Vergleich zu anderen Versicherungssteuern so hoch ist und ob diese Mittel auch einen Zweck haben oder lediglich als Geldbeschaffungsmöglichkeit der Bundesregierung angesehen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Einnahmen hatte die Republik Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 aus der Vergebührung von Rechtsgeschäften (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Mit welchen Einnahmen rechnet die Republik Österreich im Jahr 2014 aus der Vergebührung von Rechtsgeschäften?

 

2.    Welche Einnahmen hatte die Republik Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 auf die Vergebührung von Miet-/Pachtverträgen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Mit welchen Einnahmen rechnet die Republik Österreich im Jahr 2014 auf die Vergebührung von Miet-/Pachtverträgen?

 

3.    Welche Einnahmen Republik Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 auf die Vergebührung von Mietverträgen für Wohnungsmieten (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Mit welchen Einnahmen rechnet die Republik Österreich im Jahr 2014 auf die Vergebührung von Mietverträgen für Wohnungsmieten?

 

4.    Wie viele Einnahmen hatte die Republik Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 auf die Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige bei erstmaligem Miet­vertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Mit welchen Einnahmen rechnet die Republik Österreich im Jahr 2014 auf die Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige bei erstmaligem Miet­vertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung?

 

5.    Wie hoch waren die administrativen Kosten für die Vergebührung von Mietverträgen in den Jahren 2010 bis 2013 (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie viele Beamte sind in den Finanzministerien mit dieser Aufgabe betraut (Aufschlüsselung auf die Finanzministerien)?

 

6.    Welche Leistung der Republik Österreich rechtfertigt die Einhebung einer
Gebühr auf Mietverträge?

 

7.    Wie viele Einnahmen hatte die Republik Österreich in den Jahren 2010 bis 2013 aus der Versicherungssteuer auf Haushaltsversicherungen eingenommen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

8.    Mit welchen Einnahmen rechnet die Republik Österreich im Jahr 2014 aus der Versicherungssteuer auf Haushaltsversicherungen?

 

9.    Welche Umstände rechtfertigen eine Versicherungssteuer von 11% auf Haushaltsversicherungen, während andere Versicherungen nur mit ein oder vier Prozent Versicherungssteuer belastet sind?